Das Polizeiaufgabengesetz von Bayern!

Der Bericht erschien bereits 2018! Aus aktuellem Anlass (Letzte Generation) wieder auf der Startseite.

Persönliche Gedanken!

Trotz heftiger Kritik aus dem bürgerlichen Lager hat das bayerische Landesparlament das neue Polizeiaufgabengesetz durchgewunken. Und glaubt mir, Bayern ist nur Vorreiter. Schon jetzt gibt es konkrete Gedanken in Sachsen und NRW es dem Freistaat gleichzutun. Persönlich bin ich davon übezeugt, dass sämtliche Bundesländer früher oder später nachziehen. SPD und Grüne wollen in Bayern dagegen klagen, ebenso der Ex-inneminsiter Baum (FDP), der, wie viele Rechtsexperten, zum Beispiel Prof M.Bäcker von der Uni Mainz, dieses Gesetz für absolut verfassungswidrig hält.

Mögliche Bedeutung für die Rockerszene?

Kernpunkt der Kritik ist der Begriff „Drohende Gefahr“. Bisher mussten konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat oder dessen Vorbereitung vorliegen, die bloße Vermutung reichte nicht aus. Zudem war das polizeiliche Agieren auf die Situation selber ausgerichtet. Nun aber wird das Handeln verstärkt auch auf Personen ausgeweitet, die ggf. eine Straftat begehen könnten. Es geht aber unter dem Strich nicht mehr darum, eine potentielle Straftat zu verhindern, sondern möglichst viele Informationen über Menschen zu erlangen, die unter Umständen eine drohende Gefahr darstellen.

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Wie könnte das denn in der Rockerszene aussehen?

Ihr wollt die Party eines 1%er-MC besuchen. Vor dem Clubgelände erwartet euch die Wagenburg. Bekannt und bei einigen Clubs gängige Praxis. Aber anstatt euch zu filzen, werdet ihr weggeschickt, obwohl keine strafbare Handlung vorliegt. Party off! Diesen Vorgang bitte jetzt nicht mit dem bekannten Platzverweis nach dem Polizeigesetz verwechseln, wo die Polizei bereits lange die Möglichkeit hat zum Beispiel Störer einer polizeilichen Maßnahme zu entfernen oder vorrübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Hier liegt gar nichts Konkretes vor.

Spinnen wir das weiter durch. Eine Hundertschaft stürmt die Bikerparty, weil sie davon ausgeht, dass sich im Clubhouse Personen aufhalten, die Straftaten verüben oder gegen andere Gesetze verstoßen könnten. Konkrete Hinweise gibt es nicht, aber die Personen sind teilweise vorbestraft und gelten ohnehin als Gesetzlose, von daher dürfte es doch wohl kein Problem für einen Einsatzleiter sein, diese polizeiliche Maßnahame als gerechtfertigt einzustufen. Genau so wird es kommen. Denk da mal an die Xmas-Party der Hells Angels in Düsseldorf!

Ein Member hat einen Beef mit dem Member eines anderen Clubs. Die Ermittlungen laufen. Die Polizei fordert alle anderen Member auf Zuhause zu bleiben, spricht einen Hausarrest aus.. Die Fahrt zum Clubhouse wird untersagt. Genauso ist es möglich die Member aufzufordern, die Stadt zu verlassen, wenn zum Beispiel die Party eines vermeintlich rivalisierenden Clubs bevorsteht, da aus polizeilicher Sicht eine Gefahr droht. Alles nur kleine Beispiele.

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Schwarzmalerei?

Wer legt jetzt die Maßstäbe fest, wonach überhaupt eine drohende Gefahr gegeben ist? Die Polizei! Deren Handeln ist aber ausschließlich von polizeilichen Überlegungen geprägt, und der polizeiliche Erfolg definiert sich anders, als der politische. Es hat schon seinen Grund, das viele der jetzigen Befugnisse vorher von einem Richter beschieden werden mussten. Nun kann der Polizist direkt den Einsatz von Body-Cams in Clubhäusern anordnen. Gegen das Agieren kann man zwar auf dem Verwaltungswege Widerspruch einlegen, aber die Maßnahme findet in jedem Fall statt. Der polzeiliche Erfolg ist damit gesichert, denn es geht um Erkentnisse. Wer, wie, wo, was!

Das neue Gesetz wird zwar vordergründig mit dem Aspekt der Terrorrismusbekämpfung begründet, aber unter dem Strich bedeutet es, dass ganz normale Menschen mit den denselben Maßstäben wie Terrorristen bewertet werden. Ich bin überzeugt, dass viele Bayern gespürt haben, dass dieses Gesetz die Basis für einen potenziellen Polizeistaat darstellt und sind deshalb auf die Straße gegangen. Selbst die Gewerkschaft der Polizei hat sich gegen das Gesetz ausgesprochen, da dieses Gesetz nicht dem Bürgerwillen entspricht..

Wie muss man daher eine Politik bewerten, die trotz aller berechtigten und auch begründeten Widerstände so etwas gnadenlos durchzieht. Ich würde sagen: „Zu allem bereit!“. Wir leben in einer Welt, in der globale politische Interressen ganz klar dem nationalen Bürgerwillen vorgestellt werden. Die neuen Befugnisse sorgen jedenfalls dafür, dass der Polizei enorme Befugnisse an die Hand gegeben wurden und es obliegt ausschließlich der Polizei abzuwägen, ob das polizeiliche Mittel gerechtfertigt ist. Und nun stellt euch selber die Frage, welcher Einsatzleiter Rücksicht auf die Belange von Rockerclubs nimmt. Na, klingelt es?

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.