Ab dem 01. Mai 2014 kommen harte Zeiten auf uns zu. Denn mit der Änderung des Straßenverkehrtsgesetzes löst das Fahreignungsregister FEAR das Verkehrszentralregister VZR in Flensburg ab. Daher sollte sich jeder Puntkekönig nun aber ganz schnell schlau machen und ggf. unmittelbar eine verkehrspsychologische Beratungstelle aufsuchen, um die noch aktuellen Bedingungen zu nutzen.
Lilo Häck-Harms von der Führerschenwerkstatt in Oldenburg merkt dazu folgendes an:
Noch können Sie bis zu 4 Punkte durch ein freiwilliges Seminar reduzieren. Und anschließend nochmal 2 Punkte durch eine verkehrspsychologische Beratung bei einem Verkehrspsychologen. Bitte achten Sie aber darauf, dass der Berater Dipl. Psychologe ist und gemäß § 71 FeV die Berechtigung besitzt. Nach dem 01.05.2014 kann nur noch 1 Punkt erlassen, bzw. bei erhöhtem Punktestand kein Punkt mehr abgebaut werden. Die Laufzeit bis zur Löschung für die Punkte beträgt dann bei 2 Punkte 5 Jahre und bei 3 Punkte 10 Jahre.
Weiterhin gibt es dann auch einige Veränderungen bei der MPU. Es werden neue Bedingungen gelten, um eine positive MPU bestehen zu können. Die Messlatte an die MPU wird mehr an den einzelnen unterschiedlichen Delikten angelegt werden, nicht mehr wie bisher pauschal, so dass es durchaus schwieriger werden kann und es erheblich länger dauern wird, den Führerschein wieder zu erwerben. Deswegen: Punkteabbau nach dem noch gültigen Recht lohnt sich. Danach gibt es nur noch einen Punktrabatt bis 5 Punkte.
Wer wissen will, wie es konkret um sein Punktekonto bestellt ist, kann online und kostenlos direkt über www.kba.de einen Antrag stellen.
Weitere Infos zum Thema aktueler Punkteabbau erteilt Lilo Häck-Harms gerne in einer Ihrer Beratungsstellen.
Kontakt: www.führerscheinwerkstatt.de/