Ok, die Mühlen der Justiz fangen sich an zu drehen. Der Rechtsbeistand des Gremium MC Konstanz, Dr. Gerhard Härdle, hat beim Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwede gegen das Zweite Gesetz zur Verschärfung des Vereinsrechtes eingereicht. Diese richtet sich gegen die im Januar im Bundestag beschlossene und im März in Kraft getretene Änderung des Vereinsgesetzes.
Neben dem Hells Angels MC sowie dem Bandidos MC ist es auch dem in 1972 in Mannheim gegründeten Gremium MC nicht mehr gestattet die Vereinszeichen zu tragen, auch wenn sich in den jeweiligen Ortsgruppen keine Mitglieder befinden, denen ein strafbares oder sonst rechtswidriges Verhalten angelastet werden kann und gegen die auch kein Vereinsverbot ausgesprochen wurde. Das Chapter Konstanz fühlt sich in seiner Vereins- und Meinungsfreiheit erheblich beschnitten.
Beim Gremium MC Germany wurde bisher lediglich im Jahre 2013 gegen eine Ortsgruppe ein Vereinsverbot ausgesprochen. Das Chapter Konstanz sieht in der Gesetzesverschärfung eine Sippenhafthaftigkeit und geht nun mit dieser Verfassungsbeschwerde gegen die aus seiner Sicht umfassende Diskrimierung und Unterdrückung juristisch vor.
Nun sollte keiner auf die Idee kommen, dass der Weg über das Verfassungsgericht mal eben so ganz locker beschritten werden kann. Bevor die Beschwerde des Gremium MC Konstanz überhaupt zugelassen wird, findet eine umfassende Prüfung durch das Gericht statt. Es ist daher durchaus möglich, dass dieser erste Stein gar nicht erst so richtig ins Rollen kommt. Euphorie ob einer baldigen Entscheidung und Zulassung der Beschwerde ist daher nun nicht gerade angezeigt. Aber die Richtung stimmt. .
Quellenbasis: Pressemitteilung des Dr.Härdle für den Gremium MC via Huber Verlag zugesandt.