Kennzeichenverbot: Was kann man juristisch tun?

Seit dem letzten Donnerstag ist der neue §9 (3) VereinsG in Kraft. Die derzeit betroffenen MC’s halten sich regide daran und rufen ihre Member, Supporter und Freunde inbesondere in den sozialen Medien dazu auf, das neue Gesetz zu beachten. Die betroffenen Insignien sind aus der Öffentlichkeit verschwunden. Der Staat bezeichnet das Kennzeichenverbot als großen Schlag gegen die Rocker-Szene.

Tatsächlich hat er die Clubs damit getroffen, nur halt nicht in Punkto Sicherheit, sondern reinweg emotional. Natürlich trifft es jeden einzelenen Member, wenn er seine Kutte als Zeichen der Verbundenheit mit seinen Brüdern nicht mehr tragen darf, nur sind kriminelle Handlungen Einzelner nicht von der Wahl der Kleidung abhängig.

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Alternativen zum Rechtsweg?

Die gibt es an sich nicht. Natürlich kann man die Meinung vertreten, dass Onepercenter das Gesetz ignorieren und ihre Kutten weiter tragen sollten, um der Staatsräson zu widersprechen. Doch sowas kann an sich nur jemand fordern, der selber nicht von dem Verbot betroffen ist. Faktisch bringt es nichts, außer einen dramatischen Ansteig von Strafanzeigen und Urteilen und einer damit verbundenen Aufblähung der Statistiken des BKA. Untaugliches Mittel!

Der Weg des gemeinsamen Kampfes auf juristischer Ebene ist der einzig richtige. Kräfte bündeln und Feuer frei. Die Nummer wird ohnehin reichlich Kohle kosten und wenn jeder seinen eigenen Weg geht, verdienen die beteiligten Juristen nur noch mehr Geld, inklusive der Staatskasse bei einem Misserfolg.

Rechtliche Perspektiven?

Natürlich werden sich die Kontakte der betroffenen MC’s untereinander aufgrund des gemeinsamen Zielsetzung derzeit verstärken. Das läuft aber sicherlich in einem von den Clubs selber klar abgesteckten engen Rahmen ab. Ich bin kein Jurist, aber eine Selbstanzeige wäre m. E. derzeit das einzige Mittel, um den rechtlichen Prozess stark zu beschleunigen.

So hatten seinerzeit die Bandidos das Verfahren zugüg vor den BGH gebracht, da zwei Member in Kutte und Begleitung der Anwälte trotz Kuttenverbot des Inneministers das Polizeipräsidium Bochum betraten und sich selber anzeigten. Im Ergebnis war das Ermittlungsverfahren sehr schnell abgeschlossen, die Klage wurde zugelassen. Am Ende kippte der BGH das Kuttenverbot.

Da hat mal wieder ein Gericht mit unerbittlicher Härte zugeschlagen!

Das Bestreben der Clus muss es sein, so schnell wie möglich vor das Gericht zu gelangen!

Dieser hatte zwar in seiner Urteilsbegründung den zukünftigen Weg für eine langfristige Durchsetzung des Kennzechenverbotes vorgezeichnet, doch die Umsetzung mit dem Zweiten Gesetz zur Verschärfung des Vereinsgesetzes wurde von den Verfassungsgelehrten bisher stets gerügt und als untauglich bezeichnet. Daher ist der juristische Weg das effektivste Mittel, um so schnell wie möglich das oberste Gericht anzurufen. Nur diese Maßnahme kann einen echten substantiellen Erfolg herstellen.

Optionen?

Eine Verfassungsbeschwerde wäre eine denkbare Option, zumal dadurch nicht wie bei der Selbstanzeige ein strafbarer Tatbestand erfüllt wird. Diesen Rechtsbehelf kann man sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG), als auch dem jeweiligen Landesverfassungsgericht anführen, wobei ein Verfahren vor dem BVG deutlich mehr Gewicht hat.

Fast 96% aller Verfahren vor dem BVG drehen sich um diesen Aspekt Verfassungsbeschwerde. Gewinnt man vor dem BVG so ist das Urteil einem Gesetz gleichzusetzen. Dieser Weg ist jedoch mühsamer und mit deutlich mehr juristischen Hürden verbunden. Wie die Clubs sich entscheiden, muss nun abgewartet werden.

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Hinweis!

Um es erneut klar festzuhalten. Die Clubs selber sind nicht verboten. Wir reden ausschließlich von einem Insignienverbot, welches das Tragen der Kutte bei den MC’s in der Öffentlichkeit verbietet, in dessen Reihen sich ein verbotenes Chapter/Charter befindet. Alle anderen MC’s dürfen die Kutte weiter tragen.

Niemand sollte sich der Illusion hingeben, dass die betroffenen Clubs plötzlich nicht mehr präsent sind und den Kontakt zur Szene verlieren. Im Gegenteil! Doch wer sich nicht auskennt, hat natürlich das Problem, dass er am Lagerfeuer kaum mitbekommmt, wer da neben ihm steht. Unreflektiertes Dummgelaber sollte daher eher vermieden werden. Aber das ist ja wohl selbstverständlich.

In letzter Zeit höre ich dahigehend Stimmen, dass auch die nicht betroffenen Clubs ihre Insignien aus Loyalität und als Zeichen der Solidarität nicht mehr tragen sollten. Wer denkt sich bloß so einen Schwachsin aus? Meine Colour ist ein Zeichen der Verbundenheit mit meinen Brüdern! Indiskutabel!

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.