Petition gegen die Änderung des Vereingesetzes!

Die Bikers News wurde aktiv!

Das ist jetzt ein Thema, welches garantiert äußerst kontrovers in der Szene diskutiert werden wird. Denn ich bin davon überzeugt, dass etliche Szenegänger sich nicht angesprochen fühlen. Warum soll man die Clubs unterstützen, die man selber für die brenzlige Situation verantwortlich macht?

Gute Frage! Richtiger Ansatz?

Da ich unendlich viele Gespräche mit den Clubs führe, versuche ich einmal deren Gedanken zu interpretieren. Hells Angels und Bandidos werden maßgeblich für das Dilemma verantwortlich gemacht. Sie sind es, die den Blätterwald dominieren. Und eine Berichterstatung, egal wie schlecht, findet immer dann statt, wenn es dazu einen Anlass gibt. Damit sind die Clubs selber schuld, weil sie die Verursacher in ihren Reihen dulden.

Es stellt sich halt nur die Frage, ob dadurch Maßnahmen gerechtfertigt sind, die meiner Rechtsauffassung nach eindeutig gegen das Grundgesetz verstoßen, da nicht die tatsächlich Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, sondern eine gesamte Gruppe, unabhängig davon, ob der Einzelne ein rechtswidriges Verhalten an den Tag legt oder nicht.

Tilmann Ziegenhain, Chefredaktuer der Bikers News, hat die Petition in Gang gebracht!

Tilmann Ziegenhain, Chefredakteur der Bikers News, hat die Petition in Gang gebracht! (Foto: V.Rost)

Das nennt man Sippenhaft, dessen wesentliches Merkmal die hypothetische Annahme einer Handlungsbeteiligung oder wenigstens die Akzeptanz durch den gesamten MC darstellt. Und wie war das noch gleich mit der Unschuldsvermutung. Der Staat hat die Pflicht die Schuld zu beweisen. Ein solches Vereinsgesetz stellt alle in die Schuld. Ohne Verfahren!

Wenn man die Änderung des Vereinsgesetzes ausschließlich an den derzeit betroffenen vier MC’s festmacht, in deren Reihen Chapter/Charter aktuell verboten sind, dann könnte man ja zur Tagesordnung übergehen. Manche denken vermutlich sogar „Gut, wenn sie weg sind!“. Ohne Hells Angels, Bandidos, Mongols sowie Gremium wird es ruhiger und der Spaßfaktor steigt wieder.

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Die Zukunft?

Doch wer gibt uns die Garantie, dass der Staat nach dem ersten Angriff nicht weiter geht. Fakt ist, geht das Ding in der 2.Lesung durch, ist der §9 im VereinG die neue potentielle Allzweckwaffe der Politik gegen jeden MC. Er müsste nämlich nur in einem MC ein Chapter verbieten und kann direkt den Joker „Kuttenverbot für Alle“ auf Basis der neuen Gesetzgebung ziehen.

Logen würden etliche Clubs ihre Anwälte bemühen. Doch bis ein Gericht dann ggf. pro MC entscheidet, vergeht eine Zeit, in der das Tragen der Kutte eine strafbare Handlung darstellt. Jede Zuwiderhandklung würde von der zuständigen Staatsanwaltschaft verfolgt werden, es kommt zu Verfahren, die allesamt in die Statisitk von BKA und LKA hinein fließen. Egal, was am Ende der BGH dazu sagt. Damit könnte man ganz easy den Ballon weiter aufblasen.

Die Petition ist auf der Homepage des Deutschen bundestages eingestellt!

Die Petition ist auf der Homepage des Deutschen Bundestages eingestellt!

Fakt ist somit, dass die Änderung des VereinsG eine konkrete Gefahr für alle MC’s darstellt, wenigstens aber für die Onepercenter, deren 1%er-Raute vom Staat als Ablehnug des Rechtsstaates definiert wird. Gestern habe ich an euch den Leserbrief von Störte 1%er über die massiven Kontrollen im Rahmen der letzten Party des Freeway Riders MC Hagen präsentiert. Der Druck nimmt zu! Heute NRW, morgen woanders.

Die Petition!

Die Bikers News hat gehandelt und beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition gegen die Änderung des §9 VereinG eingegeben. Dessen Chefredakteur Tilmann Ziegenhain äußerte sich mir gegenüber dazu wie folgt:

„Ich bin der Meinung, dass die geplante Verschärfung des Vereinsgesetzes gegen das rechtsstaatliche Gebot der Unschuldsvermutung und das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit verstößt. Die Politik will die Rocker mit diesem Gesetz aus der Öffentlichkeit verbannen, um Kriminalitätsbekämpfung geht es gar nicht – es ist reiner Aktionismus und Symbolpolitik. Natürlich würde das Gesetz aber für alle Vereine gelten. Es könnte also zum Beispiel auch politische Gruppen treffen, die unbequeme Positionen vertreten. Die Folgen dieses unausgegorenen Vorhabens sind also noch gar nicht absehbar.“ (Zitat Ende)

Worum geht es eigentlich?

Wenn dieses Ding durchgeht, stellt es einen effektiven Verlust an Bürgerrechten dar und das in einer Gruppe, die ohnehin keinerlei Lobby besitzt, permanent als Spielball von Politik und Presse zur Präsentation vermeintlich notwendiger Sicherheitspolitik herhalten muss. Wollt ihr das?

Diskutiert das Ding am Tisch. Macht euch echt Gedanken darüber. Am Ende entscheidet euch, ob ihr die Petition unterstützt oder nicht. Und dem Aspekt Support für einen anderen MC lasst es sein, unter dem Aspekt Bürgerrechte und Sippenhaft sollte man m.E. zeichnen.

Links: http://tools.huber-verlag.de/data/22812/petition_ausfuellen.pdf

Petitionsausschuss: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_10/_22/Petition_68135.nc.html

Hier die Begründung zur Petition!

Am 30.09.2016 diskutierte der Bundestag einen Entwurf der Bundesregierung zur Verschärfung des Vereinsgesetzes. Der Verfasser und die Unterzeichner dieser Petition sind der Auffassung, dass dieser Entwurf dem rechtsstaatlichen Gebot der Unschuldsvermutung widerspricht und gegen das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit verstößt.

Der Entwurf sieht vor, dass Kennzeichen eines Vereins nicht mehr öffentlich verwendet und verbreitet werden dürfen, wenn sie den Kennzeichen eines anderen, verbotenen Vereins ähneln. Diese Verschärfung zielt vor allem auf die Subkultur der Rocker und Motorradclubs – das zeigt nicht zuletzt der Wortlaut des Entwurfs. Viele Motorradclubs tragen ein dreiteiliges Abzeichen auf dem Rücken. Oben steht der Name des Clubs, in der Mitte prangt ein Logo oder Symbol. Diese beiden Teile tragen alle Ortsgruppen; auch im Ausland, wenn der Club nicht nur in Deutschland vertreten ist – es ist das im geplanten neuen § 9 Absatz 3 des Vereinsgesetzes erwähnte „ähnliche äußere Gesamterscheinungsbild“. Im unteren, dritten Teil des Abzeichens wird der konkrete Verein genannt, in dem ein Motorradfahrer Mitglied ist – die im Entwurf genannte „Orts- oder Regionalbezeichnung“. Würde das neue Vereinsgesetz beschlossen, wäre es also allen Mitgliedern eines Clubs unter Strafandrohung untersagt, ihre Kennzeichen zu tragen, wenn auch nur eine einzige Ortsgruppe irgendwann irgendwo in Deutschland verboten worden ist – auch wenn sie selbst ein Vereinsleben im Einklang mit geltendem Recht führen. Damit kriminalisiert und stigmatisiert der Gesetzesentwurf eine ganze Bevölkerungsgruppe.

Natürlich hat der Staat die Aufgabe, seine Bürger zu schützen und Kriminalität zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist aber gar nicht geeignet, diesen vorgeblichen Zweck zu erfüllen, im Gegenteil – die Polizei wird mehr Aufwand betreiben müssen, um einzelne Personen bestimmten Vereinen zuzuordnen, wenn deren Kennzeichen plötzlich verboten werden. Auch ist zu befürchten, dass die ohnehin überlasteten Gerichte mit zahlreichen Prozessen beschäftigt sein werden, in denen geklärt werden muss, ob ein Kennzeichen „in im Wesentlichen gleicher Form“ getragen oder verbreitet worden ist.

Abschließend sei betont, dass die Bundesregierung bislang weder verlässliche Zahlen zur Kriminalität der Motorradclubs vorlegen konnte, die diese Gesetzesverschärfung rechtfertigen würden, noch ausreichend berücksichtig hat, welche negativen Folgen sie für das Vereinsleben in Deutschland mit sich bringen könnte. Was wäre, wenn ein Fußballverein sich gezwungen sähe, seine Vereinskennzeichen zu ändern, nur weil irgendein verbotener Hooliganverein sie genutzt hat? Auch politischen Vereinigungen, die unbequeme Positionen vertreten, könnte ihre Außendarstellung untersagt werden – und damit de facto ihre Arbeit an sich. Betroffen sind letztendlich also nicht nur gesetzestreue Rocker und Motorradclubs, sondern die gesamte in Vereinen organisierte Zivilgesellschaft.

Text: Tilmann Ziegenhain

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.