Recht: Mitgliedschaft in einem OMCG bald strafbar?

Fünf vor Zwölf?

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert, dass bereits die Mitgliedschaft in einer Outlaw Motorcycle Gang ( OMCG ) unter Strafe gestellt werden soll. Hierzu wäre eine Verschärfung des Strafrechts erforderlich. Was unter verfassungsmäßigen Aspekten betrachtet undenkbar erscheint, sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen. Bereits die aktuelle Änderung zum VereinsG deutet ganz klar an, wohin die Reise geht. Man will die Szene mit allen Mitteln austrocknen.

Nun sollte keiner davon ausgehen, dass es dem Staat nur um die beiden international operierenden MC’s geht, die immer wieder im medialen Fokus stehen. Nein, denn jeder 1%er-MC gilt als OMCG. Es spielt für den Staat überhaupt keine Rolle, ob es sich um die Hells Angels oder Bandidos handelt, jeder Onepercenter würde mit derlei Maßnahmen automatisch in den Fokus geraten. Die Raute reicht völlig aus, da der Staat dieses Merkmal als Ablehnung des Rechtsstaates wertet. Der Staat definiert den Begriff Outlaw im Sinne von kriminell.

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Und die Verfassung?

Ich bin davon überzeugt, dass ein solcher Vorstoß vor dem BGH nicht bestehen würde. Er verstößt elementar gegen das Verfassungs-Prinzip. Zudem müsste es den Behörden gelingen, den betroffenen Clubs eine klare organisierte Kriminalitäts-Struktur nachzuweisen, was bisher nie gelang, weshalb man an sich nur vor der Presse oder in Gremien von der OK spricht, dieses aber im Rahmen von zum Beispiel parlamentarischen Anfragen stets unterbleibt, da man es halt nicht beweisen kann. Wir sind nicht in Italien und die Onepercenter sind keine Mafiosi. Trotz mehrerer Dekaden an intensiver Polizeiarbeit rückt die Politik aber von diesem Vorhaben nicht ab.

Wie man aber an dem Kuttenverbot gesehen hat, wird zunächst damit gearbeitet. Es kommt also zunächst zur Umsetzung der Maßnahme. Wann und zu welchem Zeitpukt dann ein Gericht die Maßnahme auf wessen Antrag auch immer für unrechtmäßig erklärt, steht auf einem anderen Blatt. Käme es so, hätte die Rennleitung natürlich ein Instrument an der Hand, welches die Manpower erheblich entlasten würde. Ermittlungen wären nicht mehr notwendig, jedes vollwertige Mitglied würde quasi mit der Kuttentaufe eine Straftat begehen. Und niemand solte sich wundern, wenn sowas dann letztlich auch die Hangerounds und Prospects erfassen würde, weil es ja deren Ziel ist, Vollmember zu werden. Da sprechen sie dann gerne von einem kausalen Zusammenhang.

Individuelle Merkmale der Person scheinen keinerlei Rolle zu spielen, die elementare Unschuldsvermutung wird damit sogar außer Kraft gesetzt. Doch der Zweck heiligt die Mittel. Politiker brauchen Erfolge und ob ihr Agieren von der Szene als erfolgreich angesehen wird oder nicht, ist ihnen völlig latte. Es kommt einzig und allein auf die Wirkung in der zivilen Gesellschaft an. Dort sitzen die Wähler und in 2017 ist Bundestagswahl.

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Scheingefechte?

Das alles könnte nun ein reines Säbelrasseln sein, um dem Bürger in Zeiten des internationalen Terrors, der ja nun auch defacto die Republik erfasst hat, ein vermeintliches Gefühl von mehr Sicherheit zu vermitteln. Doch es funktioniert. Den Bürger/Wähler interessiert es nämlich nicht, wieviele Rocker im Knast sitzen oder mit derlei Maßnahmen stigmatisiert werden. Für ihn ist Sicherheit wichtiger als Freiheit. Fakt ist, sowas nennt man Sippenhaft. Und was die bewirken kann, haben in Deutschland zuletzt die Nazis unter Beweis gestellt, als in der 30ern die bloße Mitgliedschaft in der KPD u.a. ausreichte, um in den Bau gehen zu müssen bzw. ausgegrenzt zu werden.

Vor fünf Jahen hätte ich noch gesagt „Never Ever“, doch heute bin ich mir keinesfalls sicher, ob es nicht bereits eine klare Strategie gibt, um eine entsprechende Strafrechtsveränderung herbei zu führen. Es stellt sich somit die Frage, ob es für die dann betroffenen Clubs Sinn macht dieses abzuwarten, oder ob es in diesem konkreten Punkt eine effektive Schnittmenge der Interessen gibt, die alle gemeinsam vertreten können und wo Differenzen untereinander keine Rolle spielen. Da geht es mir auch nicht um ein Mehr an Szene-Gefühl, sondern um den Schutz unserer Bürgerrechte.

Lösung und Folgen?

Nur zur Erinnerung. Als der Staat in Down Under u.a. mit Bannmeilen massiv agierte, saßen plötzlich viele Clubs an einem Tisch und haben gesprochen. Finks, Rebels, Hells Angels, Nomads, usw. bildeten ein Motorcycle Council, um die Lage zu sondieren. Sogar Jornalisten wurden zugelassen. Hier undenkbar? Keine Ahnung! Man sollte wengistens mal darüber nachdenken.

Oder aber es führt irgendwann zu einer Spaltung der Szene, so dass sich die Clubs von anderen Clubs distanzieren. So gesehen vielleicht das kleinere Übel. Aber Spaltung ist an sich nie gut, denn sie stellt genau genommen das dar, was der Staat bezweckt. Ausgrenzung! Meinungen?

Videobeitrag Down Under!

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.