Neue Gesetzeslage!
Für die meisten war die Neuregelung des Gesetzes in 2010 und die damit verbundene Winterreifenpflicht für Bikes vom 04. Dezember 2010 bis zum 31.Mai 2017 ohnehin ein Hohn. Erstens wirkte die Gesetzeslage wenig praxistauglich und zweitens waren die Konzerne auf den nun neu entstandnen Markt gar nicht vorbereitet. Viele Hersteller bieten zwar Reifen mit M+S-Kennung an, doch sorgte deren Speedindex für die maximale Geschwindigkeit schon oftmals für Verwirrung.
Nun, der Bundesrat hat reagiert und entschieden. Die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften führt einspurige Kraftfahrzeuge (vom Leichtmofa bis zum Motorrad) nun unter den Ausnahmen von der Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) und somit ist dieses lästige Thema vom Tisch, ohne das es die Öffentlichkeit irgendwie spürbar mitbekommen hat.
Für Autos gilt nach wie vor bei Schnee, Eis und Glätte mit Winterreifen fahren zu müssen. Ab 2024 müssen diese statt der M+S-Kennung das Alpine-Symbol aufweisen. Dieses wird durch einen Berg und eine Schneeflocke gekennzeichent. Derartige Reifen sind bereits im Markt, ergo sollte man bei einem Neukauf gleich darauf achten. Ok, jetzt wisst ihr Bescheid. Die Kontrolle der Info ist euch selbst überlassen.