Szene Bremen: Nutzungsverbot für die Parzelle Eins!

Eines der Kernelemente des Strategiepapiers Rocker ist die Ausschöpfung aller baurechtlichen Möglichkeiten. Die Ansiedlung neuer Clubhäuser gilt es mit allen Mitteln zu verhindern. Dort, wo man den einzelnen Chaptern/Chartern auf anderer Ebene nicht beikommen kann, stellt das Baurecht oftmals den ultimativen Joker dar. Dieser wurde nun vom Bauamt in Bremen gezogen. Das Ressort sprach ein klares Nutzungsverbot als Veranstaltungs- und Party-Lokation oder als Vereinsheim aus. Erlaubt ist an dieser Stelle ausschließlich ein Imbissbetrieb.

Ok, die Nutzung als Party-Lokation erscheint auf den ersten Blick tatsächlich im Widerpruch zu dessen Lage in bzw. an einem Kleingartengebiet zu stehen. Andererseits finden Veranstaltungen in aller Regel erst in den Abendstunden statt, also zu einem Zeitpunkt, an dem der Laubenpieper an sich bereits den Heimweg angetreten hat. Insofern käme es immer noch auf eine tatsächliche Ruhestörung an, die man im Rahmen einer vorrübergehenden Erlaubnis ja auch durch entsprechende Auflagen sicherstellen könnte. Motto? Wir schauen uns das mal an und wenn es nicht funktioniert, widerrufen wir die Erlaubnis mit sofortiger Wirkung.

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Doch um das operative Geschäft geht es schon lange nicht mehr. Hinter diesem Nutzungsverbot steht ein klarer politischer Gedanke rein symbolischer Natur, nämlich in jedem Fall die Ansiedlung von Clubhäusern in Bremen und anderswo ganz generell zu verhindern. Für die Hansestadt ist es völlig irrelevant, ob ein neues Clubhaus der Hells Angels tatsächlich zu Störungen führt oder nicht. Die rein hypothetische Annahme reicht aus, um entsprechend zu handeln.

Hatte der Beirat West noch auf die Intervention des Präsidenten des HAMC Westside in einer Beiratssitzung mit einer passiven Haltung reagiert, wofür er dann sogar in die Bürgerschaft zitiert und massiv gerügt wurde, so war nach dem massiven Presseecho klar, für die Parzelle Eins wird es auf keinen Fall eine Nutzungsänderung geben.

Das Baurecht ist hierzu die ultimative Waffe. In aller Regel gibt es immer eine konkret benannte Nutzungserlaubnis im Rahmen des vorherigen Betriebes. Jedwege andere Nutzung zieht stets einen Antrag auf Nutzungsänderung nach sich. Und genau dort setzt der Staat an. Dort wo man auch als Behörde kulanter agieren könnte, grundsätzlich hat ja auch das Bauamt Interesse an der Ansiedlung neuer Gewerbetriebe, setzt man die Bedingungen an eine Nutzungsänderung bei Rockern so dermaßen hoch an, dass diese Auflagen nicht zu erfüllen sind.

Das die Parzelle Eins in diesem konkreten Fall in einem sensibleren Bereich liegt, ist an sich unerheblich. Selbst wenn der Betrieb in einem Gewerbegebiet liegen würde, hätte das Bauressort alle Register gezogen, um die Nutzung zu verhindern. Allerdings hätte die Pächterin dann vermutlich eher eine Chance mit der Eingabe von Rechtsmitteln etwas zu bewegen. Hier besteht m.E. keine Aussicht auf Erfolg und würde nur Kosten verursachen. Die Nummer scheint durch.

Und damit die Männer gar nicht erst auf die Idee komen, sich weiterhin dort im privaten Rahmen zu treffen, wurde denn auch mal gleich ein präventives Verbot der Versammlung ausgespochen, bedeutet, kommt es in der Parzelle Eins zu einem Zusammentreffen, kann die Polizei dieses sofort auflösen. Zudem zieht es ein erhebliches Bußgeld nach sich.

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Zur Presse!

In dem Bericht von Radio Bremen vom 13. Februar heißt es im Intro: „Die Hells Angels sind in Bremen verboten. Inzwischen kriechen sie aber wieder aus ihren Löchern, zum Beispiel indem sie über eine Pächterin einen ehemaligen Imbiss angemietet haben. “ (Ende Auszug). Ich erlaube mir den Hinweis, dass in Bremen nach seiner eigenen Auflösung lediglich der HAMC Bremen nachträglich verboten wurde. Dieses Verbot gilt nicht für den HAMC Westside, der im Bereich Walle aktiv wurde.

Hier noch abschließend der Direkt-Link zum Beitrag von Radio Bremen: www.radiobremen.de/politik/nachrichten/auflagen-parzelle-eins-walle100.html

Fazit!

Die Neuansiedlung von Clubhäusern ist keinesfalls nur für Onepercenter schwierig bis unmöglich. Doch betrifft es sie im besonderen. Kleinere MC’s sollten sich jedoch nicht wundern, wenn es ihnen pötzlich genauso ergeht. Insofern ist es durchaus ratsam, mal vorher eine Anfrage zu starten. Ihr merkt dann recht schnell, aus welcher Richtung der Wind bläst. Die besten Aussichten auf Erfolg bestehen dann, wenn das Objekt der Begierde bereits für die angedachte Nutzung frei gegeben ist. Nur muss man sowas erst einmal finden und dann noch finanzieren können. Und selbst wenn, kann das Projekt immer noch an einer Bagatelle des Baurechtes scheitern.

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.