Na also, habe ich doch schon immer gesagt. Die Kuttenverbote, basierend auf dem Hamburger Urteil, kommen einer Sippenhaft gleich und sind rechtlich nicht haltbar, sofern die Mitlglieder eines MC nicht einem konkret verbotenen Chapter des Bandidos MC Germany angehören. So jedenfalls lautet das Fazit des Bochumer Landgerichts in seiner Urteilsbegründung.
Zum Background!
Zwei Mitglieder des Bandidos MC Unna und Bochum hatten sich quasi selber bei der Polizei in Bochum angezeigt. Sie erschienen in Kutte im Bochumer Polizeipräsidium. Selbstverständlich wurden die Kutten beschlagnahmt und gemäß polizeilichem Auftrag wurde ein Strafverfahren eröffnet. In meinem ersten Artikel hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass dieser Vorstoß des Bandidos MC taktisch sehr geschickt gewählt wurde, vermutlich, um möglichst schnell in das Verfahren einsteigen zu können und um einen zeitnahen Prozess zu ermöglichen. Sauber! Hat funktioniert!
Was folgt daraus!
Nun, wenn in diesen beiden konkreten Fällen die Verbotsverfügungen rechtlich nicht greifen, so muss es nach meinem Dafürhalten ja auch für alle anderen Mitglieder gelten, sofern diese nicht einem verbotenen Chapter angehören. Steigen etwa jetzt die Member-Zahlen in Bochum und Unna? Gar nicht notwendig. Der MC hat nun ein Urteil in der Hand, dass seinen Anwälten ein rechtlich legitimes Instrument zur Seite stellt, mit dem man gezielt andere Kuttenverboten angehen kann. Denn unter dem Strich sagt das Gericht nichts anders, als dass die inhaltiche Begründung der Kuttenverbote in dem Erlass der Behörde in NRW gar nicht zulässig ist.
Konkret!
Das Gericht hat festgestellt, dass alleine das Tragen der Ortsbezeichnungen Unna und Bochum eine Abgrenzung zu einem verbotenen Chapter darstellt. Da beide Chapter nicht verboten sind, kommt der Erlass des Ministeriums für Inneres vom Juli 2014 einer Sippenhaft gleich! Diese ist nicht zulässig!
Mein Fazit!
Dieses Urteil müßte folglich auch Anwendung auf die Situation des HAMC Germany und aller anderen betroffenen MC’s finden. Wie der Staat reagiert, bleibt abzuwarten. Erst kürzlich wurde das Göttinger Charter des HAMC verboten. Deren Mitglieder können sich also nicht auf das Urteil aus Bochum berufen. In jedem Fall ist es sehr begrüßenswert, dass der Richter sich von innenpolitischen Motiven der Ministerien nicht hat beeinflussen lassen, und im Grunde so entschied, wie es das normale Rechtsverständis meinerseits und vieler anderer Szene-Angehörigen bereits im Vorfeld verspürte. Good Job!
