Es muss den zuständigen Innenbehörden wie eine schallende Ohrfeige vorkommen. Nach Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft wurde den Mitgliedern des HAMC Stuttgart in einer rechtsverbindlichen anwaltlichen Auskunft ( der Clubanwälte ) mitgeteilt, dass ein pauschales Kuttenverbot illegal ist.
Umgehend fordert der Präsident des Hells Angels MC Stuttgart die Innenminister und Staatsanwaltschaften auf, ihr politisch initiiertes rechtswidriges Handeln zu beenden. Zu recht! Dazu wird er morgen eine PK abhalten.
Zur Erinnerung!
Auf Basis des Hamburger Urteils haben etliche Innenminister das Kuttenverbot ausgesprochen. Keineswegs nur für den HAMC, sondern auch für den Bandidos und Gremium MC. Das aus dem Hamburger Urteil ein Kuttenverbot gegen die beiden letztgenannten Clubs überhaupt abgeleitet wurde, war nicht nur überraschend, in dem Verfahren ging es explizit um einen Member des HAMC, nein, dies wurde von etlichen Rechtsexperten als zwingend rechtswiedrig angemahnt. An dem Vorgehen der Behörden änderte sich jedoch nichts. Und nun das.

Führt die rechtsverbindliche Auskunft zur Aufhebung aller Kuttenverbote auf Basis des Hamburger Urteils?
Nach meinem Rechtsverständnis kann diese Aussage der Anwälte nur dazu führen, dass sämtliche Behörden in den jeweiligen Bundesländern die Verbote nochmals eindringlich prüfen, bevor ihnen bei einer Fortdauer diese Maßnahme vor Gericht um die Ohren fliegt. Zur Erinnerung: Die Generalkstaatsanwaltschaft hat vor diesem Vorgehen ohnhin gewarnt. Spart zudem etliche Millionen an Steuergeldern, aus denen der Staat die Verfahren finanziert.
Denn die oberste Instanz sagt nichts anders, als das die Maßnahme gegen gültiges Recht verstößt. Ohnehin ist der Staat in der Beweispflicht für die Rechtmäßigkeit seiner Maßnahmen. Das kann er sich nun abschminken.
Doch Obacht: Die Verbotsverfügung besteht ja weiterhin. Was also passiert, wenn die Member des HAMC nun wieder öffentlich ihre Juppe überstreifen. Begehen sie dann eine Straftat oder nicht? Formal ja. Seltsam nur, dass der Polizeipräsident in Stuttgart diese dann nicht verfolgen würde. Wie war das noch mit dem Verfolgungszwang der Exekutive? Da scheint einiges um Unklaren zu sein. Wenn es so wie bisher von der Politik weiterhin gesehen wird, bin ich ja mal gespannt, welcher Staatsanwalt sich über die Meinung der Generalstaatsanwälte hinweg setzt und ein Verfahren vor Gericht bringt. Warten wir mal die PK von Lutz Schelhorn und den Anwälten ab. Danach sieht man klarer.
In jedem Fall hat sich die Beharrlichkeit des Alt-Präsidenten des Stuttgarter Charters absolut ausgezahlt. Ein Beleg dafür, dass Hirn über Muskeln siegt! Das könnt ihr jetzt deuten, wie ihr wollt.
Der 11. Juni wird abschließend Licht in das Thema bringen, wenn vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Kuttenverbot gegen die Bandidos entschieden wird. Dieses Urteil wird dann nicht nur den Bandidos MC betreffen, nein, damit besteht dann eine Grundsatzentscheidung, da die Urteile des BGH Gesetzes-Charakter besitzen.
Die aktuelle Entwicklung ist zu begrüßen. Ob es reicht, muss abgewartet werden!
Update: 08.03.2015 / 13.23 Uhr!
Die PK ist durch. Die Stuttgarter Hells Angels tragen ihre Kutten wieder in der Öffentlichkeit! Hier das Vieo zur PK: