Der Berliner SPD-Abgeordnete Tom Schreiber hat jüngst in einer kleinen Anfrage gefordert, dass MC’s unter die Beobachtung des Verfassungsschutzes gestellt werden. Nicht nur das, er fordet auch ein Beschäftigungsverbot für Rocker, die von Sicherheitsfirmen auf öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt werden und eine Rocker-Klausel in Bezug auf staatliche Immobiliengeschäfte.
Zur Person:
Tom Schreiber gehört seit 2006 dem Berliner Landtag an. Seitdem ist er Sprecher der SPD-Fraktion für Verfassungsschutz und seit 2011 zusätzlich Sprecher für Queer-Politik. Schreiber ist Mitglied im Ausschuss für Verfassungsschutz, Ausschuss für Gesundheit und Soziales, Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten, Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und in der G10-Kommission. Außerdem ist er Mitglied im Kuratorium der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin.
Seit 2012 befasst sich Schreiber auch mit dem Komplex der Rocker-Kriminalität in Berlin und im Bund. Dabei tritt er für die Konzeption eines staatlichen Aussteigerprogramms ein. Einen Schwerpunkt sieht er zusätzlich in der tiefergehenden Analyse der konkreten wirtschaftlichen Aktitiväten der Rocker-Szene.
Soweit ein kleiner Auszug aus der Vita von Tom Schreiber, nachzulesen auf wikipedia. Ok, der Kollege hat sich die Thematik „Neo-Nazis“ auf die Fahne geschrieben. So weit, so gut. Doch die Forderung nach einer gezielten Beobachtung von Rockern durch den Verfassungsschutz, steht m.E. in einem krassen Widerspruch zum originären Auftrag dieser Behörde und wird von den derzeitigen Gesetzen nicht abgedeckt. Tom Schreiber scheint ein Mann zu sein, der ohnehin sehr stark nach seinen eigenen Wertevorstellung handelt. Einen Abgeordneten der Piraten-Partei hat er einmal öffentich gerügt, weil dieser in einer Sondersitzung mit einer Shorts aufgelaufen war. Von daher passen Rocker schon rein optisch nicht in sein Weltbild. Zurück zu seinem Ansinnen.
Dieser Vorstoß von Schreiber unterstellt der Rocker-Szene eine starke Unterwanderung durch die rechte Szene und zudem enge geschäftliche Verbindungen. Ohne eine solche Verbindung wäre es auch gar nicht möglich, dass sich der Verfassungsschutz der Rocker annimmt, denn der Schutz der inneren Sicherheit und Ordnung ist eindeutig die Aufgabe der Polizei, nicht die des Verfassungsschutzes. Er hat die Aufgabe den Staat gegen Terrorismus und radikale politische Gruppen zu schützen, verfügt dabei jedoch über keinerlei polizeiliche Befugnisse. Aha!
Was bedeutet das konkret? Nun, straffällige Rocker fallen in den Zuständigkeitsbereich der Polizei und radikale politische Gruppen in den des Verfassungsschutzes. Etliche Rechts-Experten gehen davon aus, dass die Forderung Schreibers rechtlich nicht haltbar ist und nur durch ein neues Gesetz überhaupt Anwedung finden kann. Doch um ein solches Gesetz durch die Instanzen zu bekommen, bedarf es ein wenig mehr als einige Nazis, die bei einer Rocker-Party in Berlin anwesend waren.
Überhaupt stört mich gewaltig die Verallgemeinerung in der Rhetorik von Schreiber. Er spricht nicht von Personen oder konkreten MC’s , er spricht von den Rockern. Und damit bewegen wir uns in einem Bereich von Diskriminierung, dem sich die gesamte Szene mit vereinten Kräften entgegen stemmen sollte. Warum? Nun, für mich hört sich das ganz stark nach Sippenhaft an. Alleine die Zugehörigkeit zu einem MC, Schreiber sprach ja nicht ausschließlich von 1%ern, soll also ausreichen, um mich unter Beobachtung stellen zu dürfen. Nun vertrete ich aber keine radikalen politischen Inhalte, bin weder Antisemit oder Faschist, noch wurde ich seit meiner Zugehörigkeit zur Rocker-Szene von einem Gericht belangt. Ergo gibt es keinen gesetzlichen Auftrag!
Nun wissen wir alle, dass der Verfassungsschutz über völlig andere Möglichkeiten in Punkto Budget und Technik verfügt. So gesehen macht die Forderung Schreibers Sinn, ist aber aktuell illegal. Denkt mal zurück an die Zeit der Rico-Gesetze oder der Organisation Bad in den USA. In den 70ern hat diese staatliche Organisation unter Anwendung etlicher illegalen Tätigkeiten wie zum Beispiel dem Ausführen von Sprengstoff-Anschlägen oder der Inszenierung von Drogengeschäften massiv versucht, den amerikansichen Hells Angels die Strukturen der organisierten Kriminalität nachzuweisen. Ein Beamter packte schließlich aus, die Anklagen liefen voll ins Leere und der Staat machte sich lächerlich. Das alles war nur möglich, weil der Staat für sich in Anspruch nahm, die Guten und Bösen festzulegen. Es gab kein politiches Mandat, keine gesetzliche Grundlage für deren Handeln, einzig und allein der polizeiliche Erfolg war entscheidend und dieser rechtfertigte alle Mittel. Eben nicht! Wenn der Staat für sich Rechtsstaatlichkeit in Anspruch nimmt, muss er auch zu 100% rechtsstaatlich handeln. Da gibt es keine Grauzone.
Man muss höllisch aufpassen, dass Forderungen wie die von Schreiber keine breite Akzeptanz finden. Schon heute verfügt der Staat über alle ausreichenden Mittel, um strafbare Handlungen zu verfolgen. Wenn ich also Mist baue, so ermittelt gegen mich und klagt mich an. Aber die pauschale Überwachung von Rockern durch den Verfassungschutz, erinnert mich ultra-stark an die pauschale Überwachung durch die Gestapo oder der Stasi. Oder sind wir wieder an dem Punkt angelangt, an dem der Zweck erneut die Mittel heiligt?
