International: Biker als Grätzl-Wachter!!

Stellt euch vor, in eurem Stadtteil kommt es in den letzten Monaten verstärkt zu Spannungen, Aggressionen und Übergriffen. Das alles gipfelt darin, dass eine Gruppe zwei Personen angreift und schwer verletzt. Nach dem Vorfall patroullieren Biker im Stadtteil, genannt Grätzl, und zeigen Präsenz, um zukünftig das Konfliktpotenzial zu reduzieren. Unvorstellbar?

Keineswegs, denn in einem Wiener Bezirk passiert genau das. Die Presse spricht teilweise von Bürgerwehr, was es meines Erachtens keineswegs ist, weil die ganze Aktion wohl eher auf Abscheckung setzt, als vom Start weg die eigenen Gewaltfantasien ausleben zu wollen. Zudem ist nichts darüber bekannt, dass die Patrouillen mit Waffen stattfinden, was historisch betrachtet wohl eher dem Status einer Bürgerwehr entsprechen würde

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Meine Meinung!

Wenn die Polizei nicht in der Lage ist, den Bezirk so zu schützen, und die Bewohner des Viertels sich dadurch in ihrem Sicherheitsgefühl stark eingeschränkt fühlen, braucht man sich nicht zu wundern, wenn Bürger das Heft in die Hand nehmen. Das dieses nun ausgerechnet Biker tun, die ja nun wahrlich oft selbst als laute, asoziale und gewaltaffine Zeitgenossen angesehen werden, mag schräg erscheinen, ist es aber nicht, da die stetigen Verlautbarungen in der Presse in Bezug auf die Gesamtheit alle Biker nicht ansatzweise das widerspiegeln, wofür Biker stehen.

In unserer Republik kann ich mir Derartiges ebenfalls vorstellen. Nur würde ich stets die Polizei rufen? Wohl kaum, denn wenn die Tat gerade ausgeführt wird, dann gibt es das Festnahmerecht für Jedermann. Dieses ist geregelt im § 127 StPO. Dort heißt es in Absatz 1:

§ 127 Vorläufige Festnahme

„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.“
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Dieser Paragraf bezieht sich natürlich nur auf Situationen, in denen just Personen angegriffen werden und/oder sich ggf. der oder die Täter der Festmahme durch die Polizei entziehen wollen. Ob das nun moralisch okay ist oder nicht, mag jeder für sich selbst entscheiden. Bevor sich aber die üblichen Verdächtigen entrüsten, frage ich mal in die Runde: Stellt euch vor, euer Kind wird angepöbelt und in der Gegend herumgeschubst, ich komme hinzu, und sorge dafür, dass euer Kind safe ist. Interessiert es euch dann wirklich, wie ich das getan habe?
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Ich kann mich noch gut an einen Vorfall vor etlichen Jahren erinnern. Ich war mit meiner damaligen Frau in der Bremer City shoppen. Sie war bei C&A, ich rauchte draußen eine Kippe. Da beobachtete ich, wie zwei junge Kerle ein Mädel massiv anpöbelten und anfingen, an ihr herumzufummeln. Ich lief los und waffelte einen der beiden im vollen Lauf um. Aus der Ecke kam direkt eine Gruppe auf mich zugelaufen. Es stellte sich heraus, dass die Situation gestellt war, es ging um ein Schulprojekt über Zivilcourage. Der Lehrer wollte mich anzeigen. Letztlich war es der § 127 StPO, der griff, da ich ja nicht wissen konnte, dass es eine gestellte Situation war.
Achtung: Ich habe ganz bewusst nicht die Migrationskeule geschwungen, ergo kommentiert sachlich. 
Netzfund Presse:

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.