Derzeit verhandelt das Moabiter Landgericht im Saal 500 wegen Mordes gegen Kadir P. und zehn Mitangeklagte. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie gemeinschaftlich am 10. Januar gegen ca. 22.55 Uhr in dem Berliner Wettbüro „Expect“ den 26jährigen Tahir Ö. getötet haben. Der Prozess beitet alles, was die Medien brauchen, um die verbale Bedrohungs-Keule weiter aufrecht zu erhalten. Mord, Macht, Brutalität, Hells Angels, Kronzeuge. Die Zutaten sind bestens dazu geeinget, um spektakuläre Headlines zu produzieren und die Leser verstärkt an den Kiosk zu bitten.
Ich will auf den Prozess nicht weiter eingehen. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre dies reine Spekulation. Die Tat selber ist jedenfalls im höchsten Maße zu verurteilen, egal wer am Ende welche Lampe davon trägt. Was jedoch in den Medien kaum kommuniziert wurde, ist der Umstand, dass die Ermittlungs-Behörden anscheinend schon weit vor der eigentlichen Tat konkrete Hinweise auf eine bevorstehende Tötung von Tahir Ö. hatten. Und das wirft in der Tat berechtige Fragen auf.
Im Rahmen einer öffentlichen Anfrage durch die Grünen musste nämlich Innensenator Frank Henkel eingestehen, dass ein Fachderzernat des LKA Berlin bereits in 2013 den ersten Hinweis auf die Tötungsabsichten erhielt, und dieser Anfangsverdacht wurde von einem V-Mann innerhalb weniger Tage viermal bekräftigt. Diese Hinweise seien falsch interpretiert worden, Henkel sprach von einer Ermittlungs-Panne! Ich nenne das einen Skandal!
Denn die originäre Aufgabe der Polizei ist es, Straftaten zu verhindern.
Tja, und unter diesem Aspekt, hat das LKA komplett versagt. Wieder einmal haben die Ermittlungsbehörden ihren Präventivauftrag trotz massiver Erkenntnisse nicht erfüllt. Denken wir in diesem Zusammenhang an die peinlichen Fakten aus dem NSU-Prozess. Danach gelobte man Besserung, man würde die Behörden verstärkt sensibilisieren. Nichts von all dem ist hier erkennbar.
Konnte man nicht, oder wollte man nicht? Bei einem Klientel, dass permanent als extrem gewaltbereit und machtgierig an die Wand gestellt wird, kann es doch wohl nicht angehen, dass man sämtliche Präventivmittel völlig außer acht läßt. Wo war die notwendige Gefährdungsansprache? Warum ist man nicht auf Tahir Ö. zugegangen und hat ihn in Schutzhaft genommen?
Spielen wir es einmal konkret durch und gehen davon aus, dass Kadir P. tatsächlich die Tötung in Auftrag gegeben hat. Hätte er sein Vorhaben realisiert, wenn ihm durch eine Gefährdungsansprache des LKA hätte klar werden müssen, dass die Behörden Kenntnisse von seinem Vorhaben haben? Garantiert nicht! Andernfalls wäre es ja so, dass man in einen Trog mit Scheisse springt, obwohl man weiß, dass dort Scheisse drin ist. Wie hätte sich Tahir Ö. verhalten, wenn ihm die Erkenntisse bekannt geworden wären. Er soll ja um die Gefahr gewusst haben, doch in dem Moment wo dir die Behörde die Möglichkeit eines Anschlags offeriert, bekommt die Nummer ein ganz anderes Gewicht. Sorry, der Tatvorwurf lautet Mord. Das schwerste Kapitalverbrechen überhaupt. Und es wurde nichts unternommen?
An dieser Stelle kommt mir erneut das Strategiepapier Rocker in den Sinn. Dort wird detailiert beschrieben, wie man den OMC’s ( Outlaw Motorcycle Clubs ) begegenen soll. Die Verwaltungsbehörden sollen Anträge genau prüfen und möglichst negativ bescheiden, wenn die Rocker sich irgendwo niederlassen wollen. Wenn dies nicht zu verhindern ist, sollen andere Fachbereiche den Männern so lange auf den Keks gehen, bis sie entmutigt aufgeben. Wir nennen das die Politik der kleinen Nadelstiche. Da sind sie einfallsreich und hoch motiviert. Doch wenn es um ein Menschenleben geht, passiert nichts?
Unfassbar. Für mich steht damit fest, dass die Polizei selber hier einem Verbrechen Vorschub geleistet hat, es billigend in Kauf nahm. Das Motiv: „Auf den Typ können wir verzichten, aber der Ermittlungserfolg ist uns sicher!“ Dieser Ermittlungserfolg wäre allerdings auch erzielt worden, wenn man sofort die Ermittlungen aufgenommen hätte, die Staatsanwaltschaft in Kenntnis setzt, denn auch die Planung eines Mordes ist juristisch eindeutig. Um es klar zu stellen!
§ 89a StGB
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
Wir reden hier von einem sogenannten Offizialdelikt. Bedeutet, die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, das Ermittlungsverfahren aufzunehmen. Das Problem besteht jedoch darin, den Mordplan zu beweisen. Die Tipps eines V-Mannes werden dazu wohl kaum reichen. Um den polizeilichen Erfolg zu erzielen, muss das LKA daher einen enormen Ermittlungs-Aufwand leisten und sich zum Beispiel Abhörmaßnahmen genehmigen lassen. Dazu bedarf es einer richerlichen Anordnung. Diese kann auch verweigert werden! Lässt man die Nummer jedoch laufen und es kommt tatsächlich zur Tötung, hat man das Opfer und den oder die Tatverdächtigen, und man weiß, in welche Richtung man agieren muss. Für mich einer der möglichen Gründe, warum die Beschuldigten recht schnell personifiziert werden konnten.
Fazit!
Wenn ein Polizist sieht, dass ein Besoffener aus der Kneipe in seinem Wagen torkelt, hat er die Trunkenheitsfahrt zu verhindern. Und wenn das LKA konkrete Hinweise auf die Planung eines Mordes hat, haben sie alle Optionen zu ziehen, um auch diese Tat zu verhindern. Seinerzeit in Skandinavien, die Beweise liegen vor, haben die Behörden sogar selber das Streichholz angezündet. Der Agent Provokatuer war ein gern genommenes Mittel. Hier hat man nichts getan. Noch nicht, doch was kommt als nächstes?
