Kfz-Gutachter Torsten Becker informiert!
Etliche Biker investieren viel Geld in ihre Schätzchen. Da kommen schon mal locker über 20.000 Euro zusammen. Daher ist es extrem ärgerlich, wenn das Bike verunfallt oder geklaut wird. Denn die Regulierung mit der Versicherung ist eine große Hürde, die es zu meistern gilt
Daher lassen die Biker oftmals ein Wertgutachten erstellen, fühlen sich damit auf der sicheren Seite. Doch Obacht. Wichtig ist immer nach welchen Kriterien das Gutachten erstellt wurde. Ich habe mich mit Torsten Becker, selbständiger Kfz-Gutachter aus Hude-Wüsting getroffen und ihn nach den verschiedenen Kriterien befragt, nach denen ein Gutachten verfasst werden kann.
Die drei Bewertungs-Kriterien!
Der Marktwert:
Der Marktwert stellt den Wert dar, den ein Fahrzeug am Markt hat. Dieser Wert berücksichtigt hauptsächlich den Handel von Privat an Privat, da dieses der übliche Geschäftsverkehr beim Verkauf bzw. Kauf von Oldtimerfahrzeugen ist.
Der Wiederbeschaffungswert:
Bei dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Preis, den man aufbringen muss, um bei einem seriösen Händler ein dem besichtigten Fahrzeug entsprechendes, ähnliches oder vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung zu erwerben.
Seit 1985 ist nach den geänderten AKB-Richtlinien (AKB = Allgemeine Kraftfahrtversicherung Bedingungen) der Wiederbeschaffungswert nach Kasko-Bedingungen identisch mit dem Wiederbeschaffungswert nach Haftpflichtrecht (nach Haftpflichtgesichtspunkten, gem. § 249 BGB).
Der Wiederherstellungswert:
Der Wiederherstellungswert ist der Preis, der aufgebracht werden muss, um unter Berücksichtigung des Erwerbs eines Basisfahrzeugs und der Beschaffung oder Anfertigung der verwendeten Teile sowie aller nachvollziehbaren, durchgeführten Arbeiten, die Wiederherstellung des zu bewertenden Fahrzeuges sicherzustellen. In der Regel kann bei diesem Wert nur eine Spanne angegeben werden, da sowohl die Anschaffung eines Basisfahrzeuges als auch die Material- und Lohnkosten aufgrund der Marktlage Schwankungen unterliegen.
Fazit:
Es sollte zum Zeitpunkt des Auftrages einer Bewertung eindeutig geklärt werden, zu welchem Zweck das zu besichtigende Fahrzeug bewertet werden soll. Andernfalls ist nicht gegeben, dass die Bewertung ihren Zweck erfüllt.
Diesen Aspekt solltet ihr wirklich eindeutig klären. Mein Kumpel Shovel Jürgen lässt gerade ein Gutachten für seine Shovel erstellen. Sobald dieses fertig ist, stellen wir es als Erklärungs-Modell ins Magazin. Das sollte die Komplexilität dieser Thematik noch verständlicher machen.
Ich habe jedenfalls für mich festgestellt, dass ein Wertgutachten alleine keine totale Sicherheit gibt. Daher bleiben wir an dem Thema dran. Da ist mehr Aufklärung erforderlich.
Kontakt: www.kfz-sv-becker.de/