Rechtliches: Auflagen bei Versammlungen!

Aus aktuellem Anlass!!

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist im Grundgesetz verankert und gehört m. E. zu den am höchsten zu bewertenden Grundrechten überhaupt. Um es gleich zu sagen, mir geht es heute keinesfalls darum, ob man in der Republik seine Meinung äußern kann, man kann es, mir geht es gezielt darum, dass bestimmten Bevölkerungsgruppen im Zusammenhang mit dem Versammlungsrecht der Weg hin zur einer angemedeten Versammlung derart schwer gemacht wird, dass alleine durch die mit einer Genehmigung verbundenen Auflagen für viele das angestrebte Ziel nicht mehr umsetzbar ist. Eine dieser Bevölkerungsgruppen sind definitiv Rocker, insbesondere Clubbiker.

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Wie jetzt?

Ich habe es gerade selbst erlebt und habe die vom Projekt Der Bodensatz angemeldete zweite Solidaritätsausfahrt von Bikern für Obdachlose abgesagt. Der zuständige Landkreis hatte auferlegt, dass Member von sämtlichen 1%er-Clubs an der Ausfahrt nicht in ihren Insignien teilnehmen dürfen, denn diese würden den Rechtsstaat ablehnen und die Anwesenheit in Kutte würde andere Teilnehmer in ihrer freien Meinungsäußerung klar beeinträchtigen.

Kurze zeit Später wurde der Mogo in Eutin vom Veranstalter abgesagt, weil man seitens der Behörde die Möglichkeit benannte, dass er in diesem Jahr von 1%ern quasi gekapert und als Machtinstrument benutzt werden könnte. Mein Gespräch mit dem Veranstalter stellte klar, dass der Mogo selbst diese Gefahr nicht sieht und auch 1%er stets willkommen waren und sind. Es waren die hohen Auflagen, die den Herrn Pastor abschreckten und der Umstand, dass er der Argumentation der Polizei faktisch ausgeliefert war.

Im letzten Jahr wurde eine Versammlung in Berlin gegen das Verbot von Insignien bestimmter MC’s auf Friedhöfen an den Gräbern mit der Auflage belegt, das keine Kuttenträger in ihren Kutten daran teilnehmen dürfen, egal, welchem MC sie angehören.

Das sind nur drei konkrete Beispiele, aber ich erkenne derzeit die klare Tendenz, dass der Staat immer häufiger genau diese Instrumente nutzt, um die freie Meinungsäußerung faktisch zu unterbinden. Er sagt nicht, du darfst es nicht, das wäre auch gerichtlich gar nicht durchsetzbar bzw. anfechtbar, nein, er stellt derart hohe Hürden auf, dass alleine die Auflagen eine Versammlung zu einem so kostspieligen Ereignis machen, dass kaum jemand das damit verbundene Risiko eingehen wird. Am Ende hatte der Rocker ja die Möglichkeit, der Staat steht sauber da, denn er hat die Absage ja nicht eingefordert. Ein perfides Spiel.

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Mich erinnert das alles recht stark an die Zeit der Pandemie, in der an sich genauso gearbeitet wurde, um unerwünschte Bilder in der Öffentlichkeit zu unterbinden. Da die Gesellschaft ohnehin stark gespalten ist, funktioniert es wunderbar. Der Bürger wird in seinem Bedürfnis nach Recht und Ordnung befriedigt, denn der Staat setzt einfach die Anforderungen durch die Aufllagen derart hoch an, dass man zwar seine Meinung äußern kann, aber nur dann, wenn sie dem politischen Mainstream entspricht oder man die Auflagen erfüllt und auch durchsetzt. Tut man es nicht, verstößt man gegen das Versammlungsrecht und liefert dadurch dem Staat das nächste Argument, um die behauptete Ablehnung des Rechtsstaates zu begründen.

Uns so wird eine Kirche in Eutin plötzlich aus behördlicher Sicht zu einem gefährlichen Ort oder aber dem Obelix liegen die Interessen der 1%er mehr am Herzen, als die der Obdachlosen, für die er seit 10 Jahren mit seinen Aktiven auf der Straße am Start ist. Die Rockerszene wird sich hier und da empören, das wars dann. Schöne neue Welt. My 5 Cents!

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.