Ich gebe zu, dass ich staatliches Agieren mittlerweile aus einer kritischen Grundposition heraus hinterfrage. Ja, ich mache mir Sorgen um die Meinungsfreiheit in Deutschland. Und seitdem der Bundestag kürzlich den § 130 STGB erweitert hat noch weitaus mehr. Mir schwarmt da echt Böses.
Worum geht es?
Nun, der Volksverhetzungtatbestand wurde neu erfasst. Leider derart unbestimmt, dass man keinesfalls die Strafbewährung an durchweg klar gefassten Tatbestandsmerkmalen festmachen kann. Bei einem Diebstahl wissen wir, dass der Täter eine fremde bewegliche Sache weggenommen haben muss. Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Da ist die Zuordnung klar.
Bei der Ergänzung des § 130 STGB ist m. E. alllerdings einer willkürlich festgesetzen Anwendung auf Basis der jeweiligen poltischen Ausrichtung Tür und Tor geöffnet. Denn was ist Volksverhetzung? Wo beginnt sie? Reicht es bereits aus, wenn man Präsident Selenskyj öffentlich einen Kriegsgewinnler nennt, der die EU auspresst? Oder wenn man der Meinung ist, dass die Handlungen von Putin nachvollziehbar sind und die Krim zu Russland gehört?
Die Neufassung ist ganz frisch. Daher kann ich mich derzeit nicht dezidiert dazu äußern. Ich habe aber von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch im Netz eine Einlassung gefunden, die ich an euch weitergebe. Er hat einen Lehrstuhl an der Universität Potsdam für Strafrecht mit Jugendstrafrecht und Kriminologie.
Beschäftigt euch damit. Ich rechne damit, dass insbesondere Komentare im Netz zukünftig weitaus häufiger als strafbare Handlungen angesehen werden und die Betreiber der Social Media Kanäle zum Steigbügelhalter der Politik werden bzw. dazu verdonnert werden. Obacht!