Gema & Benefiz: Zum Kotzen!

Im Rahmen der Organisation für unser Charity-Event „Rock for B.A.C.A.A. e.V.“ habe ich mich mit der Gema in Verbindung gesetzt, um mich nach den speziellen Tarifen für Benefiz-Veranstaltungen zu erkundigen. Das Ergebnis? Es gibt sie nicht! Rabatte gibt es nur für die sogenannten anerkannten Träger, zum Beispiel den Kinderschutzbund, und auch nur dann, wenn das Benefiz notleidenden Menschen dient, so die Auskunft der eher unfreundlichen Dame am Telefon.

An dieser Stelle platze mir fast der Kragen. Hat die Dame mir nicht zugehört. Ich erklärte unser Anliegen, beschrieb die Aktivitäten des B.A.C.A.A e.V und unsere Message, und die Gema gibt mir klar zu verstehen, dass es für ein Benefiz zugunsten von Organisationen wie den B.A.C.A.A. e.V. derlei Rabatte nicht gibt. Ironischerweise gilt der Kinderschutzbund als anerkannt.

Im Ergebnis, so die Pauschal-Auskunft der Sachbearbeiterein am Telefon, müssen wir für unser Vorhaben den vollen Satz bezahlen. Zwar können wir unser Anliegen schriftlich bei der Gema vortragen, um eine Einzelfall-Entscheidung zu erwirken, doch die Chancen dafür stünden eher schlecht. Das macht mal wieder richtig gute Laune!

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In der weiteren Recherche bemühte ich den §52 des UrHG. Darin wird die genrelle Befreiung von der Gema geregelt. Dort heißt es:

„Das Urheberrechtsgesetz kennt nur eine Ausnahme (“Schranke”), bei der der Veranstalter keine GEMA-Gebühren zahlen muss. Dann müssen aber alle Voraussetzungen zweifelsfrei vorliegen“

Ok, diese sind:

“Die Vergütungspflicht entfällt für die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe…

  1. keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, und
  2. die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden, und
  3. im Falle des Vortrags oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält

… und es sich bei der Veranstaltung handelt um…

  • Veranstaltungen der Jugendhilfe, oder
  • der Sozialhilfe, oder
  • der Alten- und Wohlfahrtspflege, oder
  • der Gefangenenbetreuung, oder
  • für Schulveranstaltungen,

… sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind.“

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Fuck, was Rock for B.A.C.A.A. anbelangt, können wir der 52er also schon einmal vergessen. Zwar gehen unsere Einnahmen voll an den Verein, wir haben keine Erwerbsabsicht, aber der Gastronom erzielt ja Gastronomie-Umsätze, die von der Gema sicherlich als Erwerbstätigkeit ausgelegt werden. Bliebe also nur die Option, dass ich das Event als Einzelveranstaltung auf meinen Namen beantrage. Im Ergebnis bringt dies jedoch auch nichts, da ich die weiteren Vorgaben des §52 nicht erfülle. Zudem ist die Gebühr im Antragsverfahren und der logistische Aufwand vermutlich so hoch, dass sich dieses rein kaufmännisch gar nicht rechnet. Also abgehakt!

Rock for B.A.C.A.A e.V. findet am 25.Oktober statt!

Rock for B.A.C.A.A e.V. findet am 25.Oktober statt!

Wir müsen daher damit leben, dass von den Spenden ein gewisser Betrag abgezogen wird, um der Gema-Vorgabe gerecht zu werden. Für uns gilt der Konzert-Tarif U-K. Bei 150 bis 300 potentiellen Besuchern ist der Satz auch recht human, trotzdem ärgert mich erneut die steife Haltung der Gema. Meiner Meinung nach müsste es in allen Fällen von Benefiz ein vereinfachtes Antragsverfahren geben, welches die Gema im Schnellverfahren entscheidet. Undzwar für alle Organisationen, die gemeinnützig tätig sind. Der Kinderschutzbund darf sich über den Status „Anerkannt“ freuen, trotzdem riecht es mal wieder ganz stark nach Lobby-Arbeit bzw. Ungleichbehandlung.

Auf den Rahmenvertrag des Gastronomen brauche ich auch nicht zu hoffen, dieser greift nämlich in diesem Fall nicht. Na super, gar nicht so leicht in Deutschland was Gutes zu tun. Wisst ihr was, kommt einfach zahlreich vorbei, macht den Spenden-Topf richtig voll, und wir schicken die Leute des B.A.C.A.A.e.V mit einem hammer-geilen Gefühl wieder nach Hause. Ich zähle auf euch! Alle News zum Benefiz demnächst!

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.