Vereinsverbot: Hells Angels MC Concrete City!

Auf Antrag des Innenministeriums hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht ein Verbot des Hells Angels MC Concrete City sowie des Clan 81 Germany genehmigt. Prompt rückten 700 Polizeibeamte in ganz NRW aus, um die Verfügung durchzusetzen. Innenminister Reul begründete den Verbotsantrag damit, dass der Alltag der Mitglieder dieses Charters der Hells Angels nur aus Gewalt, Waffen sowie Zwangsprostitution bestehen würde.

Ein derber Vorwurf, den es natürlich explizit zu beweisen gilt. Und wie wir aus der Vergangenheit nur allzu genau wissen, verwässern sich die anfänglich brachial vorgetragenen  Gründe der Politik zum Teil erheblich, sodass man sich oftmals im Nachgang die Frage stellt, ob derartiges Agieren nicht nur überzogen, sondern ggf. sogar rechtswidrig war.

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Einen ersten Impuls setze der Anwalt des Charters, in dem er feststellte, dass bei den Durchsuchungen Dinge beschlagnahmt worden sind, die gar nicht durch die Verfügung des Gerichtes abgedeckt seien. Diese umfasst nämlich nur das Vermögen, welches eindeutig dem Verein zuzurodnen sein. Stellt sich daher die Frage, warum Motorräder, Uhren und gar eine Bachelorarbeit von den Beamten mitgenommen wurden. Der Umstand einer Mitgliedschaft in dem verbotenen Ableger reicht nämlich keinesfalls aus. Es muss klar sein, dass diese Gegenstände zum Vereinsvermögen gehören.

Die Rennleitung agiert allerdings nach dem immer selbigen Schema: „Was wir haben, das haben wir“. Es ist offenkundig, dass man darauf spekuliert über die beschlagnahmten Gegenstände Beweise zu finden, die unter Umständen die schweren Vorwürfe untermauern. Das ist auch so lange rechtsstaatlich in Ordnung, wie Beschlagnahmungen durch die Entscheidung des Gerichts abgedeckt sind. Bei einer Bachelorarbeit bin ich allerdings äußerst gespannt, welche Beweise dadurch hervorzubringen sind.

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Was die Vorbereitungen der Klage für Karlsruhe anbelangt, sind derartige Maßnahmen natürlich atmosphärisch alles andere als förderlich, obwohl sie rechtlich null Relevanz haben, solange die Richter objektiv nur die jeweilige Klage beurteilen. Ohnehin muss zwingend abgewartet werden, was substanziell übrig bleibt. Eine Vorverurteilung verbietet sich schon vom Grundsatz der Unschuldsvermutung her. Denkt an Kiel, die Vorwürfe gegen Frank Hanebuth. Da wurde mit einem noch weitaus größeren Tam Tam agiert. Am Ende war Pustekuchen angesagt und von den Vorwürfen blieb nichts übrig. Im Gegenteil, der Staat musste Entschädigungen zahlen. Nicht zu knapp.

Es geht in der Bewertung nicht darum, ob einzelne Mitglieder Straftaten begangen haben. Diesbezüglich ist ohnehin das Strafrecht gefordert. Es geht darum, ob die Gründung des Vereins ausschließlich vorgenommen wurde, um über den Verein durch strafbare Handlungen seine Gewinnabsichten zu befriedigen. Der Staat muss daher schnellstens Fakten auf den Tisch legen, die es dem neutralen Beobachter ermöglichen die von Innenminister Reul getätigten Aussagen zu verifizieren.

Und da bin ich doch mal echt gespannt, wie wir diese Aktion in zwei oder drei Monaten zu bewerten haben. Denn bei dem, was Reul verbal raushaut, stellt sich immerhin schon mal die Frage, warum es zu keinen Festnahmen gekommen ist. Ist doch irgendwie seltsam, oder?

Übrigens, statt permanent nur den Mainstream zu konsumieren, kann es für eine objektivere Meinungsbildung durchaus hilfreich sein, sich mal die Antworten der zuständigen Ministerien auf parlamentarische Anfragen seitens der Fraktionen reinzuziehen. Ihr werdet feststellen, dass diese völlig defensiv und äußerst vorsichtig ausfallen. Woran das wohl liegt?

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.