Heute entscheidet das BGH über das Kuttenverbot gegen den BMC. Ob es direkt zu einem Urteil kommt, muss abgewartet werden. Unter dem AZ 3 StR 33/15 geht es um die Frage, ob der Revision der Staatsanwaltschaft gegen das bereits pro BMC ausgesprochene Urteil aus Bochum stattgegeben wird. Wichtig ist hierbei, dass der BGH nicht die Sachlage neu prüft, sondern lediglich feststellt, ob es in dem Verfahren vor dem Bochumer Gericht Verfahrensfehler gegeben hat. Das wurde bis dato von den Rechtsexperten ausgeschlossen!
In Bochum hatte man klar festgestellt, dass den Mitgliedern anderer nicht verbotener Chapter des BMC auf Basis des OLG-Urteils Hamburg ( (Az. 1-31/13 und 1-20/13 ) das Tragen der Club-Insignien, also den Fat Mexican, nicht verbieten darf, und die Maßnahmen der Behörden einer Sippenhaft gleichkomme. Auf Deutsch: Das Vorgehen der Behörden verstößt gegen das Grundgesetz.
Das Hamburger Urteil hatten etliche Bundesänder quasi als Lex Generales gegen die Rocker-Szene verwendet, obwohl es in Hamburg ausschließlich um einen Hells Angel ging. Für die Herren Jäger & Co spielte dies indes keine Rolle, sie traten auf das Gaspedal und nutzten das Urteil zum Großangriff gegen etliche MC’s.
Was nun?
Wenn das BGH Verfahrensfehler feststellt, wird der Fall an das Bochumer Gericht zurückgegeben und muss neu verhandelt werden. Somit wäre lediglich die Revision der STA erfolgreich. Im Ergebnis bedeutet dies aber nicht, dass die Sachlage als solches gekippt wird. Dazu müsste die STA neue Fakten ins Felde führen, damit es bei einem erneuten Verfahren zu einem anderen Ergebnis kommt. Dieses hängt dann aber maßgeblich vom Agieren des BMC ab.
Das Paradoxum!
Vermutlich wird der gesamte HAMC Germany heute dem BMC Germany kräftig die Daumen drücken. Denn die Entscheidung des BGH ist abnorm wichtig für die gesamte Szene. Gibt der BGH der Revision statt, rechne ich mit unmittelbaren Konsequenzen des Staates, also mit einem bundeseiten Verbot und der Forcierung der Maßnahmen. Django hatte schon im Rocker-Talk klar gemacht, dass er dem BMC für heute die Daumen drückt.
Ihr seht, bei allen Gegensetzlichkeiten, irgendwie sitzen sie halt doch in einem Boot. Ihr Problem besteht jedoch darin, dass der eine bugseits und der andere steuerbord sitzt und in beiden Lagern Männer auf das Boot eindreschen. Wenn das Boot nun kentert, sind alle weg.
Daher muss es m. E. auch einen regelmäßigen Austauch geben, wenn auch auf kleiner Ebene. Symbolkräftige PR-Aktionen wie einerzeit die PK in der Kanzlei von RA von Frombeg meine ich damit allerdings nicht, sondern einen substanziellen Austausch auf höchster Ebene, diskret und abgeschottet. Ohne Presse und Drumherum. Alles andere ist kalter Kaffee. Und das alles keinesfalls nur unter Beteiligung dieser beiden Clubs.
Ich hoffe inständig, dass die Richter am BGH den Arsch in der Hose haben, nicht dem politischen Druck zu erlegen. Ich möchte nicht in ihrer Haut stecken!