Zur Kenntnisnahme!
Gestern erhielt ich die behördliche Mitteilung darüber, das man mir mit sofortiger Wirkung ein Berufsverbot auferlegt hat. Dieses kann nach § 70 STGB dann verhängt werden, wenn eine Person seinen Beruf missbraucht oder die beruflichen Pflichten grob verletzt.
Zu den inhatlichen Aspekten gehe ich hier aktuell nicht ein und natürlich werde ich gegen diese Maßnahme Widerspruch einlegen und sämtliche rechtlichen Schritte einleiten, die notwendig sind, um dieser Posse Einhalt zu gebieten. Da mein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung entfaltet, muss ich bis zur endgültigen Klärung meine öffentlich einsehbare Tätigkeit einstellen. Dagegen zu verstoßen, führt zu einem drastischen Bußgeld.
Ob es über einen Ghostwriter oder über eine externe Kooperationsseite kurzfristig weitergeht, wird gerade vom Anwalt ausgelotet. Natürlich bedarf auch eine solche Maßnahme einer juristischen Überprüfung. Ich bitte daher von Anfragen abzusehen, da ich mich derzeit vollends um diese Angelegenheit kümmern muss. Die bestehenden Werbeaufträge laufen weiter, neue Bookings darf ich jedoch nicht mehr vornehmen, weil es sogegannte indirekte Werbeeinnahmen durch eigene publizisitische Inhalte sind..
Statusmeldungen zum Stand der Dnge sind auf meiner Facebookseite von dem Verbot nicht erfasst. Wen es interessiert, der steigt fortan hier ein, um die wahren Hintergründe zu erfahren, die ich dann beschreibe, wenn es risikolos möglich ist.