Clubinsignien: Das ist denn mal weg!

Mit dem kürzlichen Urteil des EuGH und der damit verbundenen Bestätigung des Insignienverbots aus 2017 gibt es für die betroffenen MC’s keine juristische Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen. Insofern ist es nun dauerhaft nicht erlaubt, die verbotenen Insignien in der Öffentlicheit zur Schau zu tragen. Welche das genau sind, nun, da hilft ein Blick in den Bundesanzeiger auch nur bedingt. Fakt ist, der Staat hat sich inzwischen auch juristisch vollends durchgesetzt. Hinweise auf eine mögliche Revision vor dem EuGH sind mir nicht bekannt.

Es gibt sicherlich jede Menge Leute, die das begrüßen und die Bestätigungen durch den BGH und nun auch durch den EuGH sind natürlich starke Argumente für die Befürworter, wobei einem durchaus klar sein sollte, dass der EuGH nur formaljuristisch das BGH-Urteil geprüft hat, nicht explizit dessen Begründung. Er geht pauschal davon aus, dass der BGH das besser beurteilen könne. Das darf einen schon mal wundern, da eine Bestätigung des Insignienverbots m. E. diesen Bereich zwingend hätte erfassen müssen, denn die vom BGH angeführten Gründe müssen ja nicht zwingend einer validen Grundlage entsprechen.

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Diese sehe ich nach wie vor als nicht gegeben an. Seit jeher gibt es an sich keine Studien und Statistiken, die der Staat angelegt hat, um seine Beweiskraft zu untermauern. Wenn man bedenkt, seit wann der Staat bereits mit Vereinsverboten arbeitet und diese immer wieder anstrebt, finde ich das schon recht merkwürdig. Immerhin stellt das Insignienverbot einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte dar, was der BGH ja auch selber festgestellt hatte, aber eben das staatliche Anliegen als übergeordnet bewertete. Nur was ist dann die Grundlage dieser Bewertung?

Nun könnte man durchaus annehmen, der Obelix ist selber Kuttenträger und will die validen Fakten nicht sehen. Ja, das ist theoretisch möglich, ändert aber nichts an dem Umstand, dass ich diese Fakten seit Jahren gesucht habe. Hätte ich sie gefunden, wäre meine Berichterstattung sicherlich anders ausgefallen, eventuell deutlich reduzierter und vor dem Brandenburger Tor hätte ich ganz sicher im Rahmen vor FioR auch keine Reden gehalten.

Mir geht es im Kern um das Instrument der Kollektivhaftung. Einen ganzen Club aufgrund von strafbaren Handlungen einzelner Mitglieder quasi in Sippenhaft zu nehmen, widerspricht meiner Auffassung von Recht. Egal, wie oft die Medien über Anlässe in der Rockerszene berichten, egal, wie sie es tun, letztlich darf es nicht der subjektive Eindruck sein, welcher derartige Eingriffe in die Grundrechte rechtfertigt, ohne dass es eine eindeutige Faktenlage gibt.

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Für die Clubszene spielt es ohnehin keine Rolle. Die betroffenen MC’s sind als Ganzes nicht verboten, sind nach wie vor omnipräsent und werden weiterhin ihren Anspruch anmelden, ein elementarer Bestandteil der Clubszene zu sein, was sie letztlich faktisch ja auch sind. Ob mir das persönlich gefällt oder nicht, ist irrelevant, denn meine Rechtsauffassung mache ich nicht davon abhängig, ob ich jemanden mag oder nicht.

Der Staat muss sich an seinen eigenen Grundsätzen messen lassen und wenn ich diese als nicht erfüllt betrachte, werde ich ganz sicher nicht in das Horn des Mainstreams blasen. Unter dem Strich bleibt alllerdings die Erkenntnis, dass wir bestimmten Farben in der uns bekannten Form in der Öffentlichkeit nicht mehr sehen werden. Aber was ist eigetnlich öffentlich und was nicht. Auch so ein Aspekt, bei dem es keine klare Grundlage gibt. Wie bei so vielen Dingen!

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.