GEZ-gefickt!

Logen weiß ich, dass die GEZ durch den Beitragsservice von ARD/ZDF und Deutschlandradio ersetzt wurde. Aber unter dem Namen GEZ ist das Thema halt weitaus bekannter. Es geht um die lieben Rundfunkgebühren. Und da die Rundfunkanstalten mit Hilfe des Beitragsservices derzeit massiv Druck auf die Bürger ausüben, aktuell werden jeden Monat ca 60.000 Haushalte mit Vollstreckungsmaßnahmen bedroht, berichte ich euch einfach mal aus meiner persönlichen Erfahrung.

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Ich habe mich gefragt, warum wir nach einer An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt stets Post vom Beitragsservice erhalten. Die Antwort liegt auf der Hand: man ist vernetzt. Macht ja auch Sinn, denn da die Bürger das Angebot der ehemaligen GEZ oder der Rundfunkanstalten, wer da auch immer der tatsächliche Anspruchsteller ist, anscheinend selten pro aktiv annahmen, mussten die ja irgendwie an die Adressen kommen, um ihre Zwangsabgabe einzufordern.

Nun, mit Einführung des Beitragsservices hatte sich das ohnehin erledigt, weil man nun pauschal für die Bude bezahlt, völlig egal, ob man Geräte besitzt oder nicht. Tut man das nicht, geht der Rock ‚N‘ Roll los. Es folgen Schreiben an Schreiben, bis dann irgendwann ein Festsetzungbescheid ins Haus flattert. Ab da setze ich mal an:

Dieses Teil habe ich auch erhalten, obwohl ich mit dem Beitragsservice in Korrespondenz stehe und die Rechtsmäßigkeit der Forderungsdurchsetzung angezweifelt und deshalb diesen Anspruch zurückgewiesen habe. Ganz wichtig: Ich habe die Forderung zurückgewiesen,, nicht dieser widersprochen. Merkt euch das bloss. Was macht man also? Man sendet erneut ein Schreiben an den Beitragssservice, legt seine Rechtsposition dar, wartet auf Antwort. Diese kommt, bestenfalls zeitnah, und der Beitragsservice verweist auf den Rundfunkstaatsvertrag hin, dessen Name zwar den Eindruck eines Gesetzes erweckt, tatsächlich aber nichts weiter als ein Informationsblatt ist, welches natürlich nicht vom zuständigen Minister, nicht einmal von den Vetretern der Landesrundfunkanstalten unterschrieben ist. Aha!

Der Festsetzungbescheid. Wer will den jetzt genau Kohle von mir?

Der Festsetzungbescheid! Wer will den jetzt genau Kohle von mir? Da die gesamte Korrespondenz über den Beitragsservice lief, ging ich von diesem aus. Ist aber nicht so!

Nun folgt die Androhnung der Vollstreckung. An dieser Stelle knickt dann die Mehrheit ein und zahlt. Mit der Zahlung akzeptierst du den Vetrag. Das habe ich nicht getan. Denn der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig, ich habe nie ein Angebot erhalten, nie etwas unterschrieben ( hier mal den § 126 BGB checken ). Ich weiß gar nicht, wer genau gegen mich einen Anspruch erhebt. Denn im Fesetzungsbescheid ist sowohl die Landesrundfunkanstalt ( ohne Namen des Verantwortlichen, ohne Rechtsform der Firma, ohne Kontakte ), hier der NDR, als auch der Beitragsservice vermerkt. Dieser mit allen Kontakten. Es entsteht somit der Eindruck, der Beitragsservice will die Kohle und ist Anspruchsteller. Dachte ich, ohne es konkret zu wissen.

Ist aber nicht so, was spätestens mit dem folgenden netten roten Schreiben klar wird. Da steht dann plötzlich der NDR drin, wieder ohne jegliche Konkretisierung. Jo, aber wer genau. Der NDR ist ein Firma, es gibt einen Geschäftsführer, und er ist ganz sicher kein Amt, sonst wäre der Geschäftsführer ja auch der Amtsleiter. Im UPIK steht dieser auch als Firma. Komisch, wenn ich meinen Anspruch für das Magazin durchsetzen muss, geht das nur über das Mahngericht. Also Antrag stellen und hoffen, dass der Kunde nun endlich zahlt oder Widerspruch einlegt. Dann muss ich klagen. Next Step, aber verursacht Kosten, die ich auslegen muss.

Da hat mal wieder ein Gericht mit unerbittlicher Härte zugeschlagen!

Die Rundfunkgebühren sind verfassungs-konform. Doch ändert das etwas an den unrechtmäßigen Bescheiden?

Diesen völlig normalen Vorgang umgehen die Landesrundfunkanstalten unter Einbeziehung des Beitragsservies. Sie ersuchen um Amtshilfe, hier die Stadtkasse Delmenhorst, und fordern diese auf den Gerichtsvollzieher los zu schicken, um bei mir die Kohle einzutreiben. In diesem Falle rückt eine Lady an und drückt dir die Aufforderug zur Abgabe der EV in die Hand. Und natürlich ist sie beamtet, besitzt somit Hoheitsrechte, was ich aber nicht wirklich kontrollieren kann, weil der Dienstausweis ( wieso kein Amtshausweis? ) im Auto liegt. Ändert nichts, Du nimmst das Teil entgegen. Auf ein Gespräch lässt die Dame sich nicht ein. Dienstherr sagt ausrücken, dann rückt sie halt aus. Berechtigte Zweifel werden nicht zugelassen.

Ok, wackel ich halt mal zum Amtsgericht. Dort liegt aber kein richerlicher Beschluss vor, obwohl die Lady mir doch auf Nachfrage sagte, dass Geschäftszeichen sei das des Amtsgerichtes Delmenhorst. Nadda. Kein Richter hat jemals die Forderung zu Gesicht bekommen. Rein ins Büro und erst einmal den Ausweis verlangt. Widerwillig wird der vorgezeigt, aber ja nicht aus der Hand gegeben. Eine echte Kontrolle lässt man nicht zu. Nun versucht man mit der Dame ins Gespräch zu kommen, man möchte argumentieren. Was will der? Geht ja gar nicht!

Wieder raus. Termin zur Abgabe der EV am 17.März. An dieser Stelle bist du gefickt. Denn dein Rechtsempfinden, was du auch wunderbar belegen kannst, steht dem Umstand gegenüber, dass Du Dir mit der Abgabe der EV ein fettes Eigentor schießt. Lehnst du das Ding ab, gehst du in den Knast. Hm, grübel, was tun? Ok, ich nehme mal zwei Zeugen mit. Treffen vor dem Amtsgericht, erst einmal den Komplett-Check über sich ergehen lassen, alles ablegen, Gürtel usw abschnallen.

Rein ins Büro, widerwillig wird nur ein Zeuge zugelassen, und weil ich einen Zeugen dabei habe, wird selbstverständlich eine Justiz-Beamtin dazu geholt, damit auch die Gerichtsvollzieherin einen Zeugen hat. Völlig ok. Da ich am Montag davor meine Rechtsposition schriftlich per Mail umfassend dargelegt hatte, natürlich mit Quellen, bin ich an sich davon ausgegangen, dass man sich mal mit dem Thema beschäftigt hat, denn immerhin bestehen ja erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung und der Art der Durchsetzung, damit auch an der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme. Interessiert nicht die Bohne. Ich muss schon sagen, die Lady hatte einen Arsch in der Hose, ließ sich in keinster Weise auf ein substantielles Gespräch ein. Motto? Zahle oder blute.

Ständig attackierte sie mich dahingehend, dass sie jetzt im Protokoll vermerken würde, dass ich die EV ablehne. Moment, da sind wir noch gar nicht. Belege mir bitte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Man verweist mal eben schnell auf einige Passagen eines Urteils des LG Tübingen, wonach die Amtshilfe korrekt sei.

Mag sein, aber der Festsetzungbescheid ist es damit noch lange nicht. Kein Siegel, keine Unterschrift, kein Name. Es steht also auch keiner für den Anspruch gerade. Gegen wen soll ich mich denn wehren? Man verweist auf die Vollstreckungsabwehrklage, die mich natürlich Geld kostet.

Wenn sie nicht wollen, dann wolllen sie nicht. Nun aber kam von mir spontan der Vorschlag, dass ich bereit wäre, den Betrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unter Vorbehalt zu bezahlen, dieses aber protokolliert haben wolle. Wurde völlig übergangen, sie schreibt jetzt rein, dass ich die EV ablehne. Hat die mir nicht zugehört. A. Du kriegst die Kohle B. ich eine Quittung und C. Du bestätigst mir, dass ich die Zahlung unter diesen Voraussetzungen geleistet habe. Wo bitte ist das Problem? Sie will doch Geld.

Fazit! 

Ich habe letztlich gezahlt, sie hat mir mein Anliegen protokolliert. Nun könnte man natürlich sagen, Dicker, was hast du gewonnen? Weiß ich noch nicht, denn wenn ich mein Geld wiederhaben will, muss ich mir einen Anwalt nehmen. Für 325 Tacken geh ich aber nicht in den Bau und gefährde meine Existenz. Mit der Existenz-Angst arbeitet der Staat, und das derzeit massiv. Die wissen nämlich ganz genau, dass deren Position nicht mehr lange zu halten ist.

Zu viele Verfahren, zu viele Urteile dagegen. Und nun kursiert auch noch die Doktorarbeit einer ehemaligen Mitarbeiterin des Beitragsservices herum, die rein fachlich die Rundfunkgebühren ad absurdum führt. Ihr müsst selber entscheiden, was ihr macht. Ich bin persé auch nicht gegen eine Gebühr, sofern diese meinem effektiven Konsumverhalten entspricht. Schon lange ist man technisch in der Lage, dieses ganz easy umzusetzen. Gerät an TV, jedes mal, wenn das Angebot der Öffentlichlichen konsumiert wird, dann zahlt der Bürger. Das ist fair und geht individuell auf das effektive Verhalten ein. Klar würden die fett an Kohle verlieren, die Privaten sind halt besser im Geschäft und es würde weniger öffentlich-rechtliches TV geschaut werden.

Doch für den Staat spielt es überhaupt keine Rolle mehr, ob du konsumierst oder nicht. In den letzten Jahren haben die öffentlichen Anstalten nur noch den Finger erhoben, die Medienarbeit ist keinesfalls mehr nachhaltig kritisch, im Gegenteil, ARD und ZDF sind nahezu zum reinen Steigbügelhalter der Staatsmeinung mutiert. Sorry, da mache ich nicht mit. Während ich hier so schreibe, hat das Bundesverwaltungsgericht Leizig entschieden, die Rundfunkgebühren seien verfassungs-konform. Damit besteht Rechtssicherheit. Das ändert aber rein gar nichts daran, dass die versandten Festsetzungbescheide nicht rechts-konform sind, was ja auch oftmals von Gerichten so festgestellt wurde.

Warum macht der Staat das? Ganz einfach, weil er es kann. Und anstatt den üblichen Weg zu gehen, nutzt er all seine Optionen, dieses völlig überholte System nicht zu ändern. Ich habe einfach mal geschrieben, wie ich es jetzt erlebt habe. Logen ist das keine Rechtsberatung, ich bin ja auch kein Jurist. Vielleicht ist aber ja einer unter den Lesern, der in dem Thema total fit ist und auch die juristische Qualifikation besitzt, uns mal seine Meinung zu schildern. Will ja keiner dumm sterben.

Wehrt euch, mach euch schlau. Hier daher ein Kontakt, der weiterhelfen könnte: heimatundrecht.de/ard_zdf_deutschlandradio_gez

 

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.