Kfz-Aufwertung: Verbauen/Reparieren von Verschleißteilen ohne Belang? Nachgehakt!

Nach einem Unfall kommt es häufig zu Kontroversen bzgl. des Wertes eines Fahrzeuges. Versicherungen sind nicht unbedingt dafür bekannt, dass sie der Gegenseite das Maximum des Machbaren ersetzen wollen, eher das Gegenteil ist der Fall. Gerade bei Gebrauchtfahrzeugen kommt es immer wieder zu Irritationen, warum der Wert eines Fahrzeuges so knapp bemessen wurde. Besonders ärgerlich ist es, wenn kurz vor dem Unfall noch etliche Neuteile verbaut wurden, die dann im Gutachten als sogenannte Verschleißteile, wie zum Beispiel Bremsscheiben/Bremsklötze/Bremsflüssigkeit, Zahnriemen oder Anlasser, nicht berücksichtigt werden.

Ich hatte schon immer das Gefühl, dass diese Praxis so nicht richtig sein kann. Mein Gespräch mit dem vereidigten Kfz Sachverständigen Mario Empting verstärkte diesen Verdacht. Darum traf ich mich mit ihm im Büro der Kfz Sachverständigen Bremen und befragte ihn zu diesem Thema. Hier seine Antworten:

Mario Empting ist vereidigter Sachvertändiger.

Mario Empting ist vereidigter Sachvertändiger.

Mario, lass uns über das Thema Aufwertung reden. Wie bestimmt sich grundsätzlich der Fahrzeugwert nach einem Schadenereignis?

Um den Fahrzeugwert nach einem Schadensereignis zu bestimmen ist es notwendig, den aktuellen Fahrzeugzustand zu ermitteln/zu bewerten. Hierzu gehört folgendes:

A: Den Wiederbeschaffungsmarktwert ermitteln und

B: Die durchgeführten Reparaturen zu erfassen und den momentanen Wert zu bestimmen.

C: Den durchgeführten Umbau / Anbau sowie das Tuning zu erfassen und in Geld darzustellen.

Ok, ist klar. Aber wie stehst du dazu, dass Verschleißteile meistens in den Bewertungen keine Beachtung finden?

Das kann ich nicht nachvollziehen. Durch das Schadensereignis darf dem Betroffenen kein Nachteil entstehen. Konkret heißt das: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“ Interessant wird und ist das, wenn der Reparaturwert in den Wiederbeschaffungswert reinpassen muss, damit das Fzg. reparabel bleibt. Aber auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden Eintritt, ist das von erheblicher Bedeutung.

Hier dazu ein Reparatur-Beispiel

FABRIKAT SUZUKI GSX 1300 R HAYABUSA

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A R B E I T S L O H N

HP12R0 RAD/ACHSE V AUS-/EINBAUEN 11.40

MK01R0) BREMSSCHEIBE V L ERNEUERN 5.70

MK01R0) BREMSSCHEIBE V R ERNEUERN 5.70

MK01R0) BREMSSCHEIBE/N V ERNEUERN 11.40

MK02R0) BREMSSAETTEL V L/R AUS-/EINBAUEN 11.40

MK04R0) BREMSBELAEGE V ERNEUERN 5.70

KN BREMSFÜSSIGKEIT AUS-EIN/ERNEUERN 17.10

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E R S A T Z T E I L E

0673 BREMSSCHEIBE V L 5921033E50000 245.37

0674 BREMSSCHEIBE V R 5921033E50000 245.37

0677 2 SATZ BREMSKLOETZE 5930133870000 97.22

1000 BREMSFÜSSIGKEIT 5.00

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S O N S T I G E S

1000 PROBEFAHRT 20.00

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S C H L U S S K A L K U L A T I O N EUR

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R E P A R A T U R K O S T E N MIT MWST………………… € 846.10

Betrachtet man diese einfache Reparatur, erkennt man schon den Nachteil, wenn Verschleißreparaturen nicht berücksichtigt werden.

Wie bewertet man den Wert des Bikes?

Wie bewertet man den Wert eines Bikes?

Und wie sieht das bei PKW’s aus?

Bei PkW’s gilt dasselbe. Ich verdeutliche das mal an meinem ausgedachten Beispiel:

„Zwei Geschwister haben beide das gleiche Auto. Als sich beide Geschwister wieder einmal treffen, überlegen sie, ob sie sich nicht ein neues Auto kaufen sollten. Sie fahren zum Händler, lassen ihr altes Auto dort und kaufen sich ein neues Auto. Die beiden alten Autos stehen nun beim Händler zum Verkauf, dass eine Auto hat 110.000 km gelaufen, dass andere Auto 120.000 km gelaufen. Beide Autos sollen 3000 € kosten. Nun kommt Jemand bei dem Händler vorbei und sieht die beiden Autos. Der Jemand prüft seinen Kontostand und stellt fest, dass er 4000 € hat.

Er geht nun zum Händler und kauft das Auto mit den 110.000 km für 3000 €. Da das Auto aber über 100.000 km gelaufen hat, beschließt der Jemand, den Zahnriemen zu tauschen, die Bremse vorne und den Anlasser zu erneuern. Diese Reparaturen kosten den Besitzer 1000 €. Nun hat er ein schönes Auto für 4000 €. Doch nach 14 Tagen kam es zu einen unverschuldeten Unfall.

Es wurde festgestellt, dass der entstandene Schaden höher ist als 4000 €. Somit ist das Fahrzeug ein so genannter wirtschaftlicher Totalschaden. Daher stellt sich die Frage, wie der Wiederbeschaffungswert richtig bestimmt wird. Nach 14 Tagen kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass man sich auf den Kaufpreis von 3000 € beziehen kann. Auch wenn gleichwertige Fahrzeuge auf dem Markt (im Durchschnitt) günstiger zu erwerben sind. Dem Jemand war dieses Auto zum Kaufzeitpunkt 3000 € wert.

Bekommt nun der Jemand die 3000 € von der Versicherung, ist er in der Lage das zweite Auto vom Händler mit 120.000 km für 3000 € kaufen zu können. Aber, was ist passiert? Das sind nicht mehr die dieselben Autos, sondern das sind nur noch die gleichen Autos. Denn das Auto beim Händler hat keinen neuen Zahnriemen, keine neue Bremse und keinen neuen Anlasser. Das heißt aber, dem Geschädigten darf nach der Reparatur/Regulierung kein Nachteil entstehen. Somit muss also die gerade erfolgte Reparatur im Wiederbeschaffungswert werterhöhend berücksichtigt werden. Natürlich wäre es vermessen zu sagen, dass man den kompletten Reparaturwert von 1000 € in Ansatz bringt. Für die entsprechende Bestimmung steht mir ein Bewertungsschlüssel zur Verfügung.“

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Aha, was heißt das konkret?

Ich zitiere hier zur Verdeutlichung aus meinen Gutachten

„Zwei Fahrzeuge sind erst dann gleich, wenn auch die werterhaltenden / werterhöhenden Reparaturen berücksichtigt wurden, hierbei ist das Einbaudatum zu berücksichtigen. Die werterhöhenden / werterhaltenden Reparaturen sind ein finanziell erbrachter Aufwand und dienen der weiteren / zukünftigen Nutzung.  Diese Nutzung ist durch den eingetretenen wirtschaftlichen Totalschaden nicht mehr möglich.“ ( Zitat M.Empting )

Und was bedeutet das im Ergebnis?

Geht man davon aus, dass man den Wiederbeschaffungswert mit 3700 € festlegt, geschieht folgendes. Der Jemand kann sich für 3000 € das zweite Auto vom Händler kaufen. Er kann den Zahnriemen erneuern lassen, welches sehr wichtig ist, damit bei einem Zahnriemenriss kein kapitaler Motorschaden entsteht. Er kann die Bremse vorne erneuern lassen, welches sehr wichtig ist, weil seine ganze Familie mit im Auto sitzt. Der Jemand kann nicht den Anlasser erneuern, weil dafür das Geld fehlt. Trotzdem ist das immer noch besser, als wenn man die durchgeführten Reparaturen mit null Euro berücksichtigt, mit dem Argument „das wäre ein Austausch von Verschleißteilen“ ,siehe mein Zitat.

Warum ist das nicht gängige Praxis?

Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt und mir meine Gedanken darüber gemacht. Ich habe kein Antwort darauf.

Fazit des Gespräches:

Irgendwie kommt mir Mario im positiven Sinne wie der Robin Hood der Sachverständigen vor. Soll heißen, dass er eindeutig verbraucherorientiert denkt und handelt.

Der Sachverständige Mario Empting kommt aus der Praxis. Er ist Kfz-Meister und betreibt sein Gutachterbüro Bremen in Bremen-Lesum, welches mit einer eigenen Hebebühne ausgestattet ist, so dass die Fahrzeuge auch von allen Seiten begutachtet werden können, was gerade bei Front- und Heckschäden wichtig ist.

Nach meiner Kenntnis ist eine vorhandene Hebebühne eher die Ausnahme. Mario ist seit jahren aktiv als Sachverständiger tätig, wobei er zusätzlich ein vom Gericht bestellter und vereidigter Sachverständiger ist. Nun, da müssen die Gutachten schon hieb und stichfest sein. Bei den Versicherungen ist diese Bewertungs-Praxis sicherlich keinesfalls beliebt. Logen, es geht um Geld und das wollen die Herren mit Krawatte nun einmal ungerne herausrücken.

Die o.g. Verfahrensweise kann natürlich nur greifen, wenn die Investitionen auch belegbar sind. Somit kann es sich wirklich lohnen, wenn ihr eure Rechnungen der Ersatzteile ( auch ebay ) allesamt abheftet. Ob ihr bei einem Schadensfall den Weg zu Mario findet, müsst ihr selber entscheiden. Ich denke, es kann aber auch keinesfalls schaden, wenn ihr ihn wenigstens gefragt habt.

Vergleichen lohnt sich immer!

Kontakt: www.kfz-sachverstaendiger-bremen.de

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.