Kleine Umfrage: Kippt das Insignienverbot 2018?

Noch im alten Jahr hatte ich mich auf der Fratzenbuchseite des Magazins im Rahmen einer Umfrage danach erkundigt, ob in 2018 das Insignienverbot durch Karlsruhe gekippt wird. Nun, die Anzahl der Antworten lässt natürlich den Status einer repräsentativen Umfrage nicht zu, dazu bräuchte man schon etliche Tausend Klicks mehr, aber das Ergebnis reicht aus, um einen klaren Trend in der Szeneeinschätzung erkennen zu können.

70% der Teilnehmer gehen davon aus, dass es bei dem Status bleibt und die betroffenen Clubs ihre Insignien nicht wieder verwenden dürfen. Die offiziellen 75% sind es deshalb nicht, weil ich an der falschen Stelle geklickt habe. Statt dem versehentlichen Nein gilt für mich ein Ja. Die 70% drücken vermutlich eher eine Befürchtung, denn eine rechtliche Einschätzung aus. Letzteres ist jedoch für mich das Kernelement, warum ich davon überzeugt bin, dass Karlsruhe den §9(3) VereinG kippen wird.

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Warum?

Nun, in 2015 hat der BGH das seinerzeit bereits bestehende Kuttenverbot gekippt, nachdem es aufgrund einer Selbstanzeige durch zwei Member des Bandidos MC im Polizeipräsidium Bochum, zu einem sehr schnellen Verfahrensablauf und dem schnellen Gang zum BGH gekommen war. Und das, was der Staat seitdem als Argumentation für das verschärfte Vereinsrecht vorgetragen hat, dürfte nach realistischer Gesamtwürdigung keinesfalls ausreichen, um festzustellen, dass er die damalige Urteilsbegründung des BGH konsequent im neuen §9(3) umgesetzt hat.

Bildquelle: BGH/Free-Download: Kommt es in 2018 zum angestrebten Verfahren vor dem BGH in Karlsruhe?

Dieser Umstand, sowie weitere Aspekte, haben auch etliche Rechtsgelehrten und Juristen so gesehen und kamen u. a. in der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu einer eher vernichtenden Bewertung dessen, was die Fraktionen schlussendlich mehrheitlich abgesegnet hat. Ob sich Karlsruhe am Ende von dem politischen Willen nicht beeinflussen lassen wird, darf natürlich angezweifelt werden. In 2015 hat es das BGH jedoch keinesfalls interessiert. Das Urteil war eindeutig pro MC’s, obwohl in der Urteilsbegründung schon kleine Schleichwege aufgezeigt wurden, wie man es machen könnte, damit ein Insignienverbot gerichtsfest ist.

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Daran halte ich mich und gehe davon aus, dass die Rechtsberater der Clubs durchaus gewichtige Argumente vortragen können, um in Karlsruhe das Verfahren erfolgreich gestalten zu können. Jedenfalls bin ich davon überzeugt, dass die Nummer nicht einfach durchgewunken wird. Vorher ist jedoch eine entscheidende Hürde zu nehmen, nämlich die Zulassung der Klage des Gremium MC Konstanz in Karlsruhe. Dieses passiert nur dann nicht, wenn von vorneherein klar ist, dass der Kläger die Nummer niemals gewinnen kann. Es bleibt also auch in 2018 spannend.

Eine juristische Bewertung!

Wer es noch nicht kennt! (weitere Expertenbewertung ab 10,22 Minuten)

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.