Kontroverses: Covid-19 und Tattoo!

Egal wie oft ich über das Thema Tattoo nachdenke, ich komme in Bezug auf das faktische Berufsverbot für Tattoo-Studios auf absolut keinen gemeinsamen Nenner mit der staatlichen Argumentation. Und kaum freuen sich die Bürger darüber, dass sie zu Weihnachten etwas Spielraum bekommen, wird der Lock Down Light bis zum 10.01.2021 verlängert und trifft damit auch die professionellen Tätowierer erneut sehr hart.

Tätowierer sind hygienemäig ganz weit vorne und trotzdem die Gearschten.

Wie ich das sehe!

Es gibt kaum ein Branche außerhalb der medizinischen Berufe, die sich in Punkto Hygiene so sehr um den Kunden bemüht, wie die Tattoo-Branche. Das erklärt sich bereits aus der Art und Weise der Tätigkeit und den Rahmenbedingungen, die selbständige Tätowierer gemäß der behördlichen Vorgaben ohnehin erfüllen müssen. Dazu hätte es Corona nicht gebraucht.

In Bezug auf Covid-19 ist die vordergründige Argumentation der Regierung die, dass man die Kontakte unbedingt verringern muss. Das ist virologisch betrachtet an sich unbestritten, nur stellt sich die Frage, ob die mit dem Lock Down verbundene pauschale Ausgrenzung ganzer Berufsgruppen überhaupt zuässig ist, wenn aus diesen keine oder nur unwesentliche Infektionsfälle bekannt sind. Das Verursacherprinzip scheint jedenfalls keine Rolle zu spielen.

Noch brisanter wird es, wenn diese Berufsgruppen wie kaum eine andere Branche in der Lage sind, gute und real tragbare Hygienekonzepte zu fahren. Wie könnte das denn zum Beispiel aussehen? Nun, spielen wir das mal durch.

  1. Tattos & Piercingarbeiten finden nur mit verbindlichem Termin statt
  2. Pro Artist nur ein Kunde
  3. Wer einen Termin vereinbart und ohne Ansage nicht erscheint, zahlt den vereinbarten Betrag in voller Höhe (ist an sich auch ohne Covid-19 möglich, siehe BGB)
  4. Alle Kundenkontakte werden mit Adressdaten erfasst. Der BPA ist vorzulegen.
  5. Vor jedem Termin und zwischendurch wird ordentlich gelüftet
  6. In den Studios muss der Mund- und Nasenschutz getragen werden, für die Tätowierer gilt FFP 2.
  7. Das Hygienekonzept wird bei der zuständigen Behörde eingereicht, gilt als Arbeitsgrundlage. Die Behörden kontrollieren das.
  8. Keine Tätigkeit am Kopf (optionaler Gedanke)

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Nun weisen Politker immer wieder darauf hin, das die eigentliche Problematik darin besteht, dass die Kunden ja zum Termin hin und vom Termin weg müssen und diese Wege nicht zu kontrollieren sind. Ja und, in City-Bereichen und im ÖPNV gilt die Mund- und Nasenschutzpflicht, in eigenen Autos gilt keine Tragepflicht und durch die Terminpflicht kann es nicht zu unkontrollierbaren Kundenströmen kommen. Wo ist also das Problem?

Nun, dieses liegt daran, dass die Poltik sich nicht mit individuellen Ansätzen beschäftigen will oder kann, sie geht mit einem Breitschwert vor, weshalb auch stets die Freizeitbereiche von den Restriktionen betroffen sind. Das mag man mangels Alternativen der Politik zugestehen, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass es rechtlich hochgradig fraglich ist, ob ein faktisches Berufsverbot, damit eine drastische Einschränkung eines Grundrechtes auf Basis einer wenn überhaupt nur unterschwelligen Relevanz im Pandemiegeschehen, verhältnismäßig ist.

Ich sage klipp und klar nein und rate daher allen Tätowierern sich rechtlichen Beistand zu suchen, um eine Klage gegen die verordnende Behörde umfassend prüfen zu lassen. Vor allem dann, wenn eure Reserven aufgebraucht sind und die zugesagten Hilfen nicht oder viel zu spät kommen. Hier sind auch die Tattoo-Verbände gefragt.

Ob es der Poltik nun gefällt oder nicht, für mich zählt die Fähigkeit der realen Umsetzung von Hygienemaßnahmen, die in den sogenannten systemelevanten Branchen meinstens nicht so gut umgesetzt werden können, wie in einem Tattoo-Studio, das man gerade jetzt als Stammkunde mit einem Gutscheinkauf auch selber untersützen kann. Support your local Tattoo-Scene!

My 5 Cents!

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.