Leser-Kommentar: „Haltet denDieb!“

Gestern erreichte mich ein Kommenar zum Beitrag „Haltet den Dieb„. Im Gegensatz zu meinen Ausführungen bezieht sich Chris aus Hamburg auf die Bewertung über das BGB. Dort wird der Aspekt der erlaubten Selbsthilfe geregelt.

Im Anschluss sein Kommentar. Dieser wurde von mir nicht im Detail juristisch geprüft und erhebt daher keinen Anspruch auf Richtigkeit. Wer zu dem Thema ebenfalls etwas beitragen möchte, ist herzlich eingeladen.

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Kommentar:

Moin Obelix ,
ich hab da mal eine Anmerkung zu dem § 127 STPO .
Bei diesem § ist die Besonderheit , das derjenige , der festhält , sich schnell im Bereich der Freiheitsberaubung wiederfindet und der Zivilanspruch schwerer durchzusetzen ist . Wenn der gegnerische Rechtsverdreher dir nämlich nur einen Fehler bei der vorläufigen Festnahme nach § 127 STPO nachweist , ist das Ding gelaufen für dich .
Daher ist der § 229 BGB ( Selbsthilfe ) immer die bessere Wahl für uns “ Ottonormalbürger “ , denn wir brauchen uns nicht so sehr auf die rechtlichen Spitzfindigkeiten zu konzentrieren . Natürlich immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ! Chriss HH

Stellungnahme:

Der Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit ist extrem wichtig. Ist der Dieb gefasst und ruhig gestellt und ihr kloppt auf den Kollegen weiter ein, so wird wohl jeder Richter bei allem Verständnis für die Emotionen des Opfers dieses Handeln sehr kritisch hinterfragen. Dieses könnte dann sogar Ersatzansprüche des Täters nach sich ziehen. Ob ich mich so schnell beruhigen könnte, mag ich allerdings auch bezweifeln.

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.