Benefiz: Das Dilemma mit den Steuern auf Spenden!

Und was sagt der Fiskus!

Supermärkte, Discounter oder auch teilweise das Handwerk werfen täglich Lebensmittel weg. Auf das gesamte Jahr gerechnet reden wir über 11 Millionen Tonnen, die in der Mülltonne landen. In einigen Fällen sparen sich die Betriebe allerdings die Kosten der Entsorgung und stellen die Ware den Tafeln zur Verfügung, die diese dann an Bedürftige verteilen. In der Regel sind diese Produkte völlig unbedenklich, verfügen noch über ein gütliges MHD, sind somit absolut verzehrfähig. Denn die Märkte scheuen ein negatives öffentliches Feedback, wenn sie abgelaufene Ware weiter geben, um Imagegewinne auf Kosten der Bedürftigen zu erzielen.

Aufgrund der Tatsache, dass in unserer Republik immer mehr Menschen in Armut leben, stellt sich in der Tat die Frage, warum nicht generell alle Betriebe ihre nicht verkauften Waren an bedürftige Organisationen abgeben. Nun, da gibt es ein Problem: Den Fiskus! Denn diese Ware ist mit einer Umsatzsteuer belegt, was bedeutet, die Spende wird wie ein Verkauf gewertet und der Betrieb muss die anfallende Umsatzsteuer an den Fiskus abtreten. Da haben sich einige Spender schon ganz schön auf den Arsch gesetzt, weil der Fiskus für geleistete Spenden an die Tafeln rückwirkend die Umsatzsteuer eingefordert hat.

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Zur Begründung!

Eine Sachspende gilt als Entnahme bzw. unentgeltliche Zuwendung aus dem Unternehmen. Daraus resultiert, dass die Lebensmittel-spende wie ein Verkauf behandelt werden müsste, denn nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG wird einer Lieferung gleichgestellt, wenn ein Unternehmer Gegenstände des Unternehmens aus nichtunter-nehmerischen (privaten) Gründen entnimmt (bzw. abgibt). Nach Auffassung der Finanzverwaltung gehören hierzu auch die Sach-spenden.

Als Bemessungsgrundlage für die Sachspende ist vom Einkaufspreis (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG) auszugehen. Kann dieser nicht ermittelt werden, so sind als Bemessungsgrundlage die Selbst-kosten zu Grunde zu legen. Nach derzeitiger Rechtslage können Sachspenden an gemeinnützige Organisationen wie die Tafel somit der Umsatzsteuer unterliegen. Wirft X also seine Backwaren am Abend nicht weg, sondern spendet diese der Tafel, so müsste er vom Wert der Spenden Umsatzsteuer abführen.

Das Problem!

2012 hat nun der Fiskus entschieden, dass Spenden an die Tafeln und andere gemeinnützige Organisationen fortan nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen. Man sprach von einer unbilligen Härte, einer lebensfremden Besteuerung. Gut so, jedoch gilt dieses nur für Lebensmittel. Voraussetzung ist allerdings, dass der Spender keine Spendenquittung erhält! Wenn also mal ein Spender auf eine Quittung besteht, habt ihr ein gutes Argument an der Hand, in dem ihr ihn auf die Umsatzsteuerpflicht hinweist, wenn er auf eine Spendenbescheinigung besteht. Das wissen etliche gar nicht.

Sofern aber Projekte wie zum Beispiel „Der Bodensatz – Biker helfen Obdachlosen“ neuwertige Sachspenden von gewerblichen Betrieben erhalten, müssen die Spender diese weiterhin versteuern, da diese durch die Bücher gelaufen sind. Das deren Motivation nicht sonderlich hoch ist liegt auf der Hand, denn diese Maßnahme wird von den Spendern als Bestrafung für eine gute Tat gewertet. Zu recht!

Mit dem Projekt Bodensatz helfen wir Obdachlosen. Die Bürokratie nervt aber gewaltig!

Mit dem Projekt Bodensatz helfen wir Obdachlosen. Die Bürokratie nervt aber gewaltig!

Schon lange stehe ich auf dem Standpunkt, dass der Staat hier schon längst einen umfassenden Katalog von Ausnahmen hätte erstellen müssen, denn er verhindert durch eine regide Steuerpolitik direkte und unkonventionelle Zuwendungen an Organisationen, die i.d.R auf Spenden angewiesen sind. Steuer geht vor Hilfe. Ein No Go in einer Gesellschaft, in der die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander klafft.

Gebrauchte Sachgüter sind davon nicht betroffen, weil diese den Steuerzyklus bereits durchlaufen haben. Ubrigens, Spendenbescheinigungen dürfen nur von als gemeinnützig anerkannten Organisationen ausgestellt werden. Unser Projekt Der Bodensatz darf das somit nicht. Nur würde ich persönlich deshalb nicht den Status „Gemeinnützigkeit“ anstreben, da ich auf dem Standpunkt stehe, Bürokratie killt Kreativität. Zudem reicht mir das Lächeln eines Obdachlosen als Motivation völlig aus.

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.