Verkehr: What’s new in 2015?

Als regelmäßiger Leser des Rockerportals entdecke ich dort immer das ein oder andere, dass auch für meine Leser absolut interessant sein dürfte. Änderungen in der StVO sowie StVZO sind zwar eher technischer Natur, damit dröge und langweilig, doch bevor ihr auf der Straße in das völlig Ungewisse hineinbrettert, hier mal einige neue Fakten:

Kennzeichen-Mitnahme:
Direkt ab dem 01.01. wird es möglich sein, das bisherige Kennzeichen auch nach einem Umzug in eine andere Stadt zu behalten.
Jedoch gilt diese Regelung nur für bereits in Besitz befindliche Fahrzeuge; bei einer Neuzulassung wird automatisch ein Nummernschild des neuen Wohnortes fällig.

Fahrzeug-Abmeldung online:

Hier will man endlich mit der Zeit gehen und eine bequemere Lösung vom heimischen PC aus anbieten.
Dies gilt wiederum nur für ab 2015 angemeldete Fahrzeuge, da dabei ein neuartiger Fahrzeugschein ausgestellt wird.
Praktisch funktioniert das so, dass auf dem Kennzeichen und im Fahrzeugschein nach dem Freirubbeln (kein Witz!) Codes sichtbar werden, mit denen und dem neuen Personalausweis man im Internet (kba.de) die Abmeldung durchführen kann.
Erst ab dem Jahr 2016 soll auch eine Online-Möglichkeit der Anmeldung geschaffen werden.

Uffpassen. Sonst schlägt das Gericht wieder kräftig zu!


Hauptuntersuchungen TÜV/DEKRA:

Ab Mitte des Jahres ist geplant mit Hilfe von Elektronik die Kontrollen transparenter und fairer zu gestalten. Nähere Angaben liegen noch nicht vor.

Elektronischer Halteraustausch:

Innerhalb der EU-Staaten dürfen Halterdaten bei Verkehrsdelikten auf elektronischem Wege ausgetauscht werden.
Für andere Sachverhalte soll diese Regelung nicht gelten dürfen, es ist jedoch schwer vorstellbar, dass man beispielsweise bei Straftaten auf dieses Hilfsmittel freiwillig verzichten wird.

Notrufsystem eCall:
Ab Oktober 2017 müssen nach einem EU-Beschluss, der 2015 verabschiedet werden soll, alle Neuwagen mit einem automatischen Notrufsystem (eCall) ausgestattet werden. eCall löst bei einem schweren Unfall automatisch die europaweit einheitliche Notfallnummer 112 aus und übermittelt den Standort des Fahrzeugs an die nächstliegende Notrufzentrale.

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Vorfahrt für Elektrofahrzeuge und Carsharing:

Ab Mitte 2015 sollen Elektrofahrzeuge und Teilnehmer von Carsharing-Projekten Vorteile im Straßenverkehr erhalten. Wer auf Strom zur Fortbewegung setzt, soll bevorzugt parken und ausgewiesene Busspuren benutzen dürfen. Für Carsharing-Projekte sind kostenlose Sonderparkplätze geplant.

Section Control im Modellversuch:

Das Bundesland Niedersachsen plant für das Frühjahr ein Pilotprojekt für Streckenradar.
Hierbei wird das Tempo auf längeren Streckenabschnitten gemessen – im konkreten Fall auf der B6 auf einem drei Kilometer langen Abschnitt. Jedes Fahrzeug wird zu Beginn des Radarabschnitts sowie am Ende der Radarstrecke elektronisch erfasst. Daraus wird die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit errechnet. Beim Tempoverstoß gibt es dann ein Frontfoto.

Änderungen in europäischen Ländern:
Österreich – die Vignettenpreise werden „angepasst“, also erhöht, und zwar um ca. 2,1%.
Großbritannien – ab 2. März 2015 werden sehr niedrige Grenzwerte für Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy eingeführt. Als Geldstrafe sind bis zu 5 000 Pfund und/oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen. Zudem wird die Fahrerlaubnis für mindestens zwölf Monate entzogen.
Schweiz – Ab 1. Januar 2015 wird der obligatorische Rückgriff der Kfz-Haftpflichtversicherungen bei Schäden, die in angetrunkenem, fahrunfähigem Zustand oder durch zu hohe Geschwindigkeit verursacht wurden, eingeführt. Rückgriff genommen wird auf die Person, die den Unfall verursacht hat. Der Umfang richtet sich nach dem Verschulden und der finanziellen Leistungsfähigkeit dieser Person.
Italien – ab Mitte des Jahres gelten folgende neue Regeln:
Lebenslanger Führerscheinentzug bei sehr schweren Verkehrsverstößen wie z.B. Verursachung eines Unfalls mit Todesfolge unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Einführung von „Rosa Parkzonen“ für schwangere Frauen oder Frauen mit Kleinkindern.
Roller und Kleinkrafträder mit einem Hubraum über 120 Kubikzentimeter dürfen künftig auch auf Autobahnen fahren.
Parkbußen bei Parkzeitüberschreitung: Die Höhe der Buße soll sich künftig an der Dauer der Parkzeitüberschreitung orientieren. Fahrräder, Kleinkrafträder und Motorräder dürfen künftig auch für Busse reservierte Fahrspuren benutzen.

Bezugs-Quelle: www.rockerportal.de

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.