Das Bochumer Landgericht hat den wegen Verstoßes gegen das VereinG angeklagten Member des Bandidos MC Germany zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieses überraschte mich keinesfalls. Ok, es gab schon mal ein Kuttenverbot, welches dann in 2015 sogar vom Langericht Bochum gekippt wurde, aber da galt noch nicht die Verschärfung des Vereinsrechtes.
Das Gericht weiß sehr wohl, dass gegen das Insignienverbot drei Klagen in Karlsruhe eingereicht wurden. Kaum ein Richter wird sich in Kenntnis dessen im Vorfeld so positionieren, dass er Karlsruhe vorgreift und mit einem Freispruch das Insignienverbot durch eine Enzelfallentscheidung in Frage stellt, damit den Anwälten eine Plaupause für ihre Verfahren gibt. Interessant wäre hier aber natürlich die komplette Urteilsbegründung im Vergleich zu der damaligen, die ja das Kuttenverbot aushebelte.
Das letzte Wort ist in dieser Sache jedoch noch nicht gesprochen, denn die Verteidigung hat Revision angekündigt, welche dann vermutlich in der nächst höheren Instanz entschieden wird. Ich bin kein Jurist, aber der Vergleich der beiden Urteile könnte durchaus Einblicke bringen, wo man juristisch ansetzen muss. Denn derzeit sehe ich keinen sachlichen Unterschied zu 2015.
Damals hat das Landgericht jedenfalls die Meinung vertreten, dass der Ortsname eines nicht verbotenen Chapters/Charters als Unterscheidungsmerkmal zu einem verbotenen reicht. Oder was sagt Anwalt 1%er dazu?