Wenig überraschend!
Ab dem 19. Oktober werden wieder Tausende auf die Bremer Bürgerweide strömen und sich bis zum 04. November den nunmehr 983. Bremer Freimarkt geben. Er ist eines der größten Volksfeste hier im Norden. Doch wie auch in den letzten Jahren ist das Tragen von Kutten und anderen Insignien von Motorradclubs sowie den sogenannten rockerähnlichen Gruppierungen nicht erlaubt. In der amtlichen Verfügung sind einige Clubs namentlich aufgelistet. Den Link findet ihr unten.
Nun sollten aber Mitglieder von dort nicht genannten Clubs nicht automatisch davon ausgehen, dass Ihnen damit der Zutritt mit Kutte gestattet ist. Lest das Teil daher echt aufmerksam durch. Mir fiel auf, dass dieses Insignienverbot auf der Homepage des Bremer Freimarktes etwas allgemeiner dargestellt wurde, denn dort wird nur von sogenannten Outlaw Motorcycle Gangs, ich hasse diesen Begriff, und rockerähnlichen Gruppierungen gesprochen. Die namentliche Auflistung findet nicht statt.
Waren das noch Zeiten als wir mit Juppe über den Markt liefen und unseren ausländischen Gästen etwas Kurzweil auf der Kirmes boten. Übrigens solltet ihr dieses Insignienverbot nicht mit dem nach dem VereinG in Einklang bringen, denn selbst wenn dieses in Karlsruhe gekippt wird, so wird der Freimarkt dauerhaft mit einem solchen belegt werden. Nennt man Hausrecht! Wetten?
Nun, die behördliche Verfügung sollte als maßgeblich angesehen werden. Link: https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de/allgemeinverfuegung-des-ordnungsamtes-bremen-vom-08102018-zum-kuttentrageverbot-auf-dem-bremer-freimarkt-2018-46670983