FRMC Hagen: Die geplatzte Halloween-Party

Die Halloween-Party des FRMC Hagen sollte bunt, schrill und turbulent werden. Das wurde sie, allerdings nicht durch die anwesenden Gäste, sondern durch eine von der Polizei bereit gestellte Wagenburg, die es in dieser Größe ohne wirklich nennenswerten Anlass m. E. noch nicht gegeben hat.

Was ging ab?

Ausschlaggebend für die Maßnahme der Verwaltungsbehörde war anscheinend der Umstand, dass diese Party vom Amt als öffentliche Veranstaltung gewertet wurde, dafür dem FRMC Hagen aber die offizielle Schankerlaubnis zum Ausschank von Alkohol fehlte (Gaststättenrechtliche Erlaubnis). Nun, wenn man in seinem eigenen Clubhouse eine Party feiert, kommt man nicht zwingend auf den Gedanken, dass der Zutritt für jeden möglich ist, damit die Öffentlichkeit automatisch hergestellt ist. Insbesondere, wenn man schon Dutzende Partys dort gefeiert hat und niemals eine derartige Erlaubnis eingefordert wurde. Wie dem auch sei, die Polizei wurde massiv tätig und beließ es keinesfalls nur dabei, den Veraltungsakt zu schützen, sie sprengte förmlich die Feier. 150 Beamte sollen im Einsatz gewesen sein.

Neben den obligatorischen Kontrollen der Gäste und Member, wurde auch die gesamte Clubbude durchsucht. Hier spielt das neue Polizeiaufgabengesetz in NRW eine entscheidende Rolle. Denn es ermöglicht der Polizei deratige Eingriffe, ohne das eine konkrete Gefahr besteht und ein richterlicher Beschluss hätte vorliegen müssen. Eine drohende Gefahr (also die bloße Vermutung ohne konkrete Hinweise), lediglich ein Arbeitsbegriff der Behörden, reicht aus, um tätig zu werden. Konkrete Verdachtsmomente, die begründet werden müssen, waren offensichtlich hier nicht erforderlich!

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Somit reichte also eine Vermutung aus, um umfassend aktiv zu werden. Und bei der Wahl der Mittel, war man nicht kleinlich. Es stelt sich daher durchaus die Frage, ob das alles noch verhältnismäßig war. Denn nach wie vor muss die Polizei das geringste Mittel wählen, um den polizeilichen Erfolg sicher zu stellen. War es denn auch das geringste Mittel? Sehr fraglich! Denn die Maßnahme richtet sich nicht nur gegen den FRMC Hagen, sondern auch gegen alle anwesenden Gäste. Das nennt man dann wohl den Abschreckungseffekt

Das man im Inneren dann Kleinkaliber-, bzw. Druckluft- und/oder Dekowaffen fand, erhärtet zwar auf den ersten Blick die Notwendigkeit der Maßnahme medial betrachtet kolossal, auch wenn vermutlich nicht eine der präsentierten Waffen mehr gebrauchsfähig war, rechtfertigt diese m. E. im Nachhinein jedoch keinesfalls. Und wie man hört, wurden die Waffen vor einiger Zeit erst kontrolliert und als unbedenklich eingestuft. Dieser Aspekt dürfte in der juristischen Bewertung eine große Rolle spielen. In jedem Fall sollte das gesamte polizeiiche Paket ernsthaft geprüft werden.

Tja Leute, gewöhnt euch daran bzw. geht davon aus, dass es so zukünftig durch die PAG’s ein noch breiteres Spektrum gibt, um den Clubs so richtig schön auf den Senkel zu gehen. Und neben den PAG’s gibt es ja noch die Verwaltungsgesetze, die zur Anwendung kommen können. Beides zusammen erzeugt dann eine Suppe, die dem Staat sehr gut schmeckt und die durchaus dazu geeignet ist, die Szene langfristig zu nerven.

Aber neu ist das ja alles nicht. Das Strategiepapier Rocker ist ja schließlich nicht von gestern. Und darin ist im Detail beschrieben, wie die Verwakltungsbehörden die Gesetze auslegen sollen, nämlich kleinlich und maximal fordernd. Wie das Mother Chapter der 618er mitgeteilt hat, soll es unter dem Motto „Jetzt erst recht!“ eine neue Veranstaltung als Ersatz geben. Nun, dann werden die Männer sicherlich die Tageserlaubnis für den Ausschank eingeholt haben. Denkt dran, mindestens ein alkoholfreies Getränk anzubieten! Grins

Sollten zukünftig in eurer Nähe Biker Talks zu derartigen Aspekten stattfinden, so schaut doch einfach mal vorbei. Dort gibt es keine Rechtsberatung, aber wie man sieht, ist es durchaus angesagt, diese Dinge auf dem Schirm zu haben. Ich bin mir jedenfalls sicher, dass die Freeway Riders nach diesem Einsatz sich weitaus mehr mit dem PAG beschäftigen werden.

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Hier mal ein Hinweis zu dem Aspekt einer öffentlichen Veranstaltung!

Der Ort der Veranstaltung ist nicht ausschlaggebend dafür, ob sie in den Augen des Gesetzes als öffentlich oder privat einzustufen ist. Die Feier kann in dem eigenen Räumen stattfinden oder in einer gemieteten Location, auf einem Privatgrundstück oder auf einem öffentlichen Platz. Wichtig ist dabei der folgende Punkt: Eine Feier gilt nur dann als privat, wenn alle Teilnehmer untereinander oder zum Veranstalter „innerlich verbunden“ sind.

Wann eine solche „innere Verbindung“ gegeben ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel bedeutet es, dass eine Veranstaltung mit mehr als hundert Teilnehmern automatisch als öffentlich eingestuft, und nur unter der Angabe von guten Gründen als privat anerkannt wird. Beispielsweise bei einem Anlass, der eine große Teilnehmerzahl rechtfertigt, zum Beispiel bei einer Anniversaryparty mit Einladung.

Sobald öffentlich eingeladen wird (mit Flyern oder eben auch per Facebook), und sobald auch Gäste kommen, die sich weder untereinander kennen noch den Gastgeber, dann gilt die Veranstaltung als öffentlich. Da hilft es auch nichts, wenn man sich auf seinem eigenen Privatgrundstück bzw. im Clubhouse befindet.

Polizei-Großeinsatz: Kontrolle bei Rocker-Halloween-Party

+++ Polizei-Großeinsatz: Kontrolle bei "Freeway Riders"-Halloween-Party +++Mit einem Großaufgebot kontrollierte die Polizei Menschen und Fahrzeuge im Umfeld einer geplanten Halloween-Party im Vereinsheim eines Rockerclubs. Der Club der "Freeway Riders" sei besonders im Fokus der Polizei – er sei zuletzt immer wieder auch strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Polizei war mit 150 Einsatzkräften vor Ort. Es seien 177 Menschen und 55 Fahrzeuge kontrolliert worden, teilte die Polizei am Abend mit. Im Vereinsheim wurden demnach mehrere Lang- und Kurzwaffen sowie Elektroschockpistolen gefunden. Man prüfe die strafrechtliche Relevanz, hieß es. Wegen des Fehlens einer Erlaubnis wurde außerdem der Ausschank von Alkohol untersagt. Mehr im Videobeitrag.

Publiée par BlaulichtReport Hagen sur Jeudi 31 octobre 2019

Netzfund!

https://www.lokalkompass.de/hagen/c-blaulicht/freeway-riders-hagen-wehren-sich-gegen-abgebrochene-halloween-party_a1239714?fbclid=IwAR3j-NuIDt3XNqxaOF8J3tzXKqCWUi_9QqnzDqAIaczu2qsnUj8xwnK6DnI

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.