Kuttenverbot vom BVG bestätigt!

War es das nun?

Das war mit Sicherheit genau die Info, die man in den Reihen der vom Insignienverbot betroffenen Member so reinweg gar nicht hören wollte. Die 3. Kammer des 1.Senats des BVG hat entschieden, dass das von der Politk verschärfte Vereinsrecht verfassungskonform ist. Der neue §9 (3) VereinG bleibt bestehen.

Ich bin kein Jurist, verstehe die Begründung im Kern aber so, dass die 3. Kammer für sich erkannt hat, das die betroffenen Clubs durch organisierten Verstoß gegen Strafgesetze, eine kämpferisch-aggressive Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder eine Ausrichtung gegen den Gedanken der Völkerverständigung prägen. Auf Deutsch? Die Clubs sind ausschließlich darauf ausgerichtet Straftaten zu begehen und es spielt somit keine Rolle, ob man Member eines verbotenen oder eines nicht verbotenen Chapters/Charters ist.

Das Kuttenverbot nach VereinG bleibt laut Urteil des BVG Karlsruhe bestehen!

Was folgt daraus?.

Ich gehe davon aus, dass die Clubs Revision einlegen, sofern das in diesem Fall möglich ist. Was den direkten Weg zum EuGH nach Brüssel anbelangt, bin ich mir nicht sicher, ob das wirklich ratsam ist, denn verliert man dort, könnte sich ein derartiges Urteil ggf. auf den gesamten Kontinent auswirken. Gottlob bin ich kein Jurist und muss diese Abwägung treffen.

Ehrlich gesagt war ich bis zuletzt davon ausgegangen, dass Karlsruhe das Kuttenverbot kippen wird. Vermutlch war es meine naive Vorstellung, dass man Ungleiches nicht gleich behandelt, so wie es das Grundgesetz vorsieht. Wenigstens stellt Karlsruhe fest, das die Verschärfung ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte ist. Der Hinweis darauf, dass das Insignienverbot aber gar nicht allumfassend greift, weil man die Kutten und Tätowierungen ja noch privat tragen bzw. zur Schau stellen könne, nun, den finde ich schon beinahe spöttisch.

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Am 12.09 findet erneut die Demo „Freedom is our Religion statt“ und die bisherigen Reaktionen von Membern der nicht betroffenen Clubs auf dieses Urteil lassen vermuten, dass die Demo in diesem Jahr einen deutlich massiveren Andrang zu erwarten hat. Nun, ich hätte da auch einiges zu vermelden, bescheide mich aber gerne mit der Zuschauerrole. Egal wie, schaut euch mal das Gutachten an, mit dem die Verfassungsklage des Hells Angels MC Germany begründet wurde.

Dieses Urteil zeigt auf, wohin die Reihe geht. Mit der Entscheidung von Krlsruhe im Rücken ist durchaus zu erwarten, dass die Politik zukünftig durchaus schneller Verbotsentscheidungen treffen wird. Das die Richter der 3. Kammer zu einer völlig anderen Bewertuing kommen, als die Rechtsgelehrten seinerzeit in der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, stimmt nachdenklich. Denn diese hatten dort festgestellt, dass man ein Exempel statuieren will. Meiner Einschätzung nach ist es auch nicht anderes.

Kontakt Gutachten: https://bit.ly/2CqmhEn

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.