Polizeiaufgabengesetz in Brandenburg ist durch!

Mit 44 zu 38 Stimmen haben die politischen Vertreter im Brandenburger Landtag das neue Polizeiaufgabengesetz verabschiedet. Somit zeichnet sich immer mehr ab, dass ein Bundesland nach dem anderen dem Vorreiter Bayern folgt, wenn auch an bestimmten Stellen mit angezogener Handbremse, was ich aber eher als Show-Act ansehe, um dem Bürger im eigenen Bundesland so etwas wie die individuelle Sichtweise vorgaukeln zu können.

Fakt ist, in den verschärften Gesetzen steht alles drin, um der Polizei nun auch in Brandenburg weitreichende Möglichkeiten zu bieten in die Bürgerrechte des Einzelnen einzugreifen. Nach dem neuen Gesetz können zum Beispiel Gefährder  zukünftig bis zu vier Wochen vorbeugend in Haft genommen werden. Außerdem kann die Polizei unabhängig von einem konkreten Verdacht Kontrollen ausweiten, wir reden hier von der sogenannten Schleierfahndung. Sie kann die Kontrollen somit nicht nur an der Grenze, sondern auch an Bundesstraßen und Raststätten durchführen.

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Weiterhin können jetzt Einsätze der Polizeibeamten mit Bodycams dokumentiert und die Speicherfristen der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen bis auf zwei Wochen verlängert werden. Es würde mich arg wundern, wenn die neuen vielfältigen Möglichkeiten in nicht allzu ferner Zeit auch in der Rockerszene großflächig Anwendung finden. Die Wagenburg wird zur Regel und Platzverweise werden zunehmen. Sogar ein Hausarrest für Member ist am Partytag denkbar.

Die Linken haben mich in dem Zusammenhang echt enttäuscht. War man im Zuge der Verschärfung des Vereingesetzes noch als einzige Bundestagsfraktion gegen die Gesetzesnovelle, so hat sich im Landtag in Brandenburg bei der Abstimmung gerade mal eine Stimme dagegen ausgesprochen. Zwar gab es von vielen Seiten der Linken aus der Republik kritische Stimmen, aber geholfen hat es nichts.

Das Ding ist durch und die Auffassung der Linken in Brandenburg dokumentiert einmal mehr die Tatsache, dass Macht wichtiger ist als Überzeugung. Ausgerechnet die Linken, die als PDS-Nachfolgepartei nur allzu gut wissen sollten, was in der ehemaligen DDR abgelaufen ist und sich stets den Schutz von Bürgerrechten ganz oben auf die Agenda nageln.

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Die Polizei kann eine Person nunmehr in Gewahrsam nehmen, um eine Straftat zu verhindern und bis zu vier Wochen in Gewahrsam halten, dann allerdings mit Richterentscheidung. Bei mehr als vier Tagen Polizeigewahrsam kann ein Pflichtverteidiger angerufen werden. Ich denke, es kommt jetzt ganz wesentlich auf die Gerichte an, hier mal klare Kante zu zeigen. Denn wenn sich die Entwicklung fortsetzt, dann wird selbst der naivste Bürger nach einer gewissen Schonfrist merken, dass diese neuen Polizeirechte auch für ihn bedeuten können.

Die Meinung „Wer nichts verbrochen hat, der ist auch nicht betroffen“ wird sich spätestens dann relativieren, wenn auf den ersten Demos die Kameras auf unbescholtene Bürger gerichtet werden, deren Daten dann die Speicher der Rennleitung derbe auffüllen. Straftaten müssen verfolgt werden, aber mit den bestehenden Gesetzen hat der Staat alle Instrumente an der Hand um dieses zu tun. Ich habe noch nie einen Richter gehört, der zum Ausdruck brachte, dass StGB und StPO  nicht ausreichen, um Straftäter zu verurteilen.

Die Politik bereitet sich meines Erachtens auf den großen Showdown vor und verpasst der Exekutive jetzt bereits die Instrumente, die man in einigen Jahren braucht, wenn Otto Normalbürger aufgrund von Globalisierungseffekten bzw. der Digitalisierung von Arbeitsplätzen seinen Job verliert und zu den Abgehängten gehört, weil er eben nicht die Qualifikation für einen Job in der IT-Branche hat.

Übrigens, wer erklärt mir mal endlich den Begriff Gefährder? Wer ist das genau, wann ist man das genau? Wirklich nur der Terrorist? Da die Polizeiaufgabengesetze ja von der Annahme, nicht dem konkreten Verdacht ausgehen, ist dieser juristich ja nicht einmal Verdächtiger. Und was ist dann faktisch mit der Unschuldsvermutung? Macht euch nen Kopf!

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.