R.I.P: Vorbereitung vermeidet Streit!

Seit meinem Einstieg in die Bikerszene habe ich schon an etlichen Gräbern gestanden, größtenteils an denen von Clubbbikern, aber auch an denen von Freebikern, mit denen ich in irgendeiner Form eine Verbindung hatte. Routine hat sich da keinesfalls aufgebaut, im Gegenteil, mich emotionalisieren derartige Anlässe sehr stark. Im letzten Jahr war es besonders schwer, da alleine in meinem Club sechs Brüder von uns gegangen sind.

Und so sprach man auch im Chapter immer wieder über den Tod. Ich stellte erneut fest, dass wir zwar alle um die Endlichkeit des Lebens wissen, uns aber zu Lebzeiten nicht ausreichend damit beschäftigen möchten. Doch sollten wir das tun. Denn spätestens nach dem Ableben kann es zu heftigem Streit kommen, zum Beispiel dann, wenn die direkten Angehörigen völlig andere Vorstellungen davon haben, wie der Verstorbene beerdigt werden soll und deren Ansichten von denen des Clubs deutlich abweichen.

Ich möchte im weiteren mal auf einige Aspekte näher eingehen. Versteht das aber bitte nicht als Ratgeber, sondern eher als Gedankenstütze, basierend auf meiner eigenen Intention.

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Kosten!

Ich habe vor über 10 Jahren eine Sterbeversicherung abgeschlossen. Der Beitrag ist human und die Laufzeit endet nach 20 Jahren. (lebenslange Absicherung) Mein Sohn weiß das, mehr aber auch nicht. Wichtig ist somit für ihn, das man die Police so ablegt, dass diese schnell gefunden wird. Bei mir liegt sie sogar auf dem Wohnzimmertisch. Eine Kopie davon sollte man durchaus im Chapter/Charter zusammen mit dem Testament und der Bestattungsverfügung hinterlegen. Das bedeutet einen schnellen Zugriff und kein nerviges Suchen in dem Zuhause des Verstorbenen, worauf niemand in der Trauer erpicht ist.

Die Bestattungsverfügung!

Diese ist ganz wichtig. In ihr legt man fest, wie man bestattet werden möchte. Das Selbstverständnis fast aller Clubbiker geht davon aus, dass der Club die Belange regelt. Wenn das aber nicht klar festgelegt wurde, so kollidiert es ggf. mit den Vorstellungen der Angehörgien, die dann im Streitfall natürlich den Ton angeben. Der Club hat dann i. d. R das Nachsehen.

Auch die verschiedenen Aspekte der Bestattung selbst kann man darin klar regeln. Urne oder Sarg, Feuer- oder Seebestattung, es gibt vieles zu bedenken. Grabschmuck ja/nein? Steht die Karre im Club oder am Grab? Welche Musik ist gewünscht? Wer hält die Trauerrede? Je detaillierter ihr das verfügt, desto mehr Druck nehmt ihr den Hinterbleibenen. Bei mir regelt es der Club und fertig. Die Wünsche meines Sohnes und meiner Lady sollen aber gehört und berücksichtigt werden.

Apropos Trauerrede. Diese soll ja vor allem den Verstorbenen würdigen und an sein Leben und Schaffen gedenken. Sie ist ein elementarer Bestandteil der Beerdigung. Oftmals wir sie von einem Pfarrer, Angehörigen oder einem Clubbruder gehalten. Es gibt aber auch professionelle Trauerredner, die sich vor allem dann anbieten, wenn man es nicht so sehr mit der Religion hat oder dem besten Kumpel die emotionale Belastung ersparen möchte. Die Länge der Trauerrede hängt von dem Wunsch des Verstorbenen ab,. In der Regel liegt sie zwischen 20 und 60 Minuten.

Keine Ahnung, wie oft ich alleine in den letzten zwei Jahren mit R.I.P konduliert habe.

Bestatter!

Alle wichtigen Aspekte könnt ihr natürlich auch im Vorfeld mit einem Bestattungsunternehmen besprechen. Diese sind auf die Bestattungsvorsorge spezialisiert und kennen vor allem auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie sagen euch explizit, wie es sich zum Beispiel mit der Bestattungspflicht und dem Friedhofszwang verhält.

Das Testament!

Das Testament regelt bekanntlich den Nachlass, kann aber auch die Bestattungsverfügung selbst beinhalten. Ich empehle hier allerdings eine separate Bestattungsverfügung. Das Thema ist ultra komplex. In jedem Fall muss das Testament vom Erblasser handschriftlch sowie eigenhändig mit Ort und Datum verfasst werden, die Schrift muss gut lesbar sein und es muss zwingend mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Das privatschriftliche Testament kann durchaus an das Nachlassgericht übergeben werden, um Fälschungen vorzubeugen. Die heimische Aufbewahrung oder Übergabe an den Club ist natürlich ebenso möglich.

Zwar kann der Erblasser das Testament in eigener Form festlegen, weicht er jedoch von den gesetztlichen Bestimmungen ab, so ist das Testament schnell angreifbar. Insofern empfiehlt es sich rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Erbrecht einzuholen. Die notarielle Beurkunding ist nicht zwingend notwendig, solange die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Im Zweifel immer den Fachmann fragen.

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Fazit!

Das oben beschriebene ist quasi nur ein geringer Teil dessen, was es zu bedenken gilt. Mir geht es letztlich nur darum, dass man sich mal grundsätzlich mit dem Thema mal beschäftigt, damit es nicht im Nachhinein zu Stress kommt oder die Angehörigen in ihrer Trauer mehr als notwendig belastet werden.

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.