Stell dir vor, du bekommst in 2024 ein Schreiben des zuständigen LKA und dir wird mitgeteilt, dass du unzuverlässig nach dem Waffenrecht bist. Nun, so etwas gab es bereits bei aktiven Mitgliedern von 1%er-Clubs mehrfach. Nur in diesem Fall erreicht dich das Schreiben, obwohl du gar keinen Antrag auf eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein gestellt hast, oder dir eine bestehende Erlaubnis entzogen werden soll. Und das über ein Jahr nach dem Ausscheiden aus dem MC.
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Hintergrund!
Patrick von Glahm ist es so nach eigenem Bekunden passiert, und dazu hat er sich auf seiner Facebookseite geäußert. Zufällig las ich den Post und er machte mich neugierig. Was denn da los? Also nahm ich zu ihm Kontakt auf. Es kam heraus, dass er tatsächlich in einem großen deutschen Onepercenterr-Club in einem Prospekt-Chapter Prospect war, den MC aber aus persönlichen Gründen verließ. Man könnte jetzt durchaus annehmen, dass aus Sicht des Staates kein Handlungsbedarf mehr besteht, aber es kam anders. Das LKA agierte pro aktiv und informierte ihn, dass er nunmehr für den Rest seines Lebens in Sachen Waffengesetz unzuverlässig sei.
Patrick entschied sich, dagegen zu klagen. Seine Klage wurde 2025 unter dem AZ 4 A 173/25 vom Verwaltungsgericht Lüneburg abgelehnt. Da ich das Thema nicht vollständig verifizieren kann, entschied ich mich ganz klar für den Weg des Mailinterviews. Der Name des MC ist mir bekannt und selbstverständlich kam es im Vorfeld auf mein dringendes Anraten zur vorherigen Kontaktaufnahme von Patrick zu einem ehemaligen Club.
Das Mailinterview!
1. Moin Patrick: Sag mal, was haste gedacht, als dich das Schreiben des LKA erreichte?
Als das Schreiben kam, bin ich erstmal aus allen Wolken gefallen. Damit habe ich nicht gerechnet. ich war ehrlich gesagt fassungslos. Das LKA SH hat den Landkreis Harburg beauftragt, eine Verfügung gegen mich umzusetzen, obwohl ich bereits vor fast einem Jahr offiziell im Club abgelegt hatte.
2. Wie lange warst du Bestanmdeil des MC?
Ich war ein Jahr lang Member des MC.
3. Du hattest keinen Bedarf, nichts wurde dir weggenommen. Warum hast du dich dennoch für die Klage entschieden?
Auf den ersten Blick mag es so wirken, als hätte ich keinen unmittelbaren Verlust erlitten.
Aber es ging nicht nur um ein Waffenverbot nach § 41 WaffG. Wie ich am 05.02.2025 durch Akteneinsicht über meinen Anwalt erfahren habe, hat das LKA SH darüber hinaus auch meine Fähigkeit infrage gestellt, erlaubnisfreie Waffen zu besitzen. Was, wie wir ja wissen, Auslegungssache ist.
Der Landkreis Harburg hat diese Bewertung im Auftrag des LKA SH umgesetzt. Aus der Akte des LKA SH geht hervor, dass ich aufgrund der Vorgeschichte meines ehemaligen Chapters und angeblich zahlreicher Beweise gegen meine Person auf der behördlichen Rockerliste stehe. Diese Beweise wurden mir bis heute nicht vorgelegt, nur einige fragwürdige Interna und diverse Falschaussagen.
Dass solche Maßnahmen ein Jahr nach meinem offiziellen Austritt aus dem Club ergriffen werden, gestützt auf teils unhaltbare und teils schlicht falsche Inhalte. War für mich willkürlich und inakzeptabel. Deswegen habe ich Klage eingereicht!
4. In welcher Form fand die Verhandlung statt und wer hat alles daran teilgenommen?
Die Verhandlung fand online statt. Teilgenommen haben der Richter des Verwaltungsgerichts Lüneburg mit zwei Beisitzern, mein Anwalt, ich sowie zwei leitende Mitarbeiter des Landkreises Harburg, weöcjer das LKA Schleswig-Holstein vertreten hat. Diese waren für uns während der Verhandlung nicht sichtbar. Nach Frage meines Anwaltes warum dieses so wäre, sagte der Richter das ist so.

Gebeugt kam Patrick in unserem Telefonat gar nicht rüber.
5. Was haben die Protagonisten denn so in Verhandlung gesagt?
Der Richter hat mehrfach versucht, Informationen über mein ehemaliges Chapter und den Club zu bekommen. Ich habe das abgelehnt und klargestellt, dass ich seit einem Jahr ausgetreten bin. Obwohl der Richter zuvor mehrfach betont hat, dass er keine Erfahrung mit der Rockerszene, oder den Zusammenhängen eines Motorradclub habe, warf er mir vor, dass ich mich mit dem Beitritt zu einem OMCG bewusst gegen die Gesellschaft entschieden hätte und somit kein Mitglied der Gesellschaft mehr bin. Für ihn sei ich daher ein Outlaw mit Bezug zur OK, gestützt auf ältere Urteile.
Der Vertreter des Landkreises Harburg hat dieser Einschätzung zugestimmt. Sprachlos waren mein Anwalt und ich, als der Richter Parallelen zwischen der Rockerszene und der rechtsextremen Szene zog. Er bezeichnete mich als Aussteiger und meinte, man müsse einen ‚Bewährungszeitraum‘ von fünf Jahren abwarten, bevor geprüft werde, ob ich wieder zur Gesellschaft gehöre, genau wie bei einem Ausstieg aus der Naziszene.
Daraufhin habe ich deutlich gemacht, dass ich zwar kein Member des Clubs mehr bin, aber weiterhin zu den Grundsätzen und dem Leitbild der Rockerszene stehe. Mir war klar, dass mir das mein Genick brechen würde, aber es entspricht meiner Haltung. Das wurde dann auch protokolliert: Ich distanziere mich nicht von der Szene.
Der Vertreter des Landkreises behauptete weiter, ich würde, wie in der Szene angeblich üblich, mit Vorsatz Geschäfte im Bereich der OK anstreben. Belege dafür gab es keine. Er hat auch mehrfach auf meine angebliche hohe Gewaltbereitschaft verwiesen. Diese und weitere Eigenschaften eines Outlaws gehen aus den zahlreichen Beweisen des LKAs hervor.
Mein Anwalt hat beantragt das diese zahlreichen Beweise vorgelegt werden sollen. Dem hat der Richter zugestimmt. Die Vertreter des Landkreises Harburg die für das LKA gesprochen haben, haben als abschließende Worte betont, sollte der Richter zu dem Entschluss kommen, dass man mir nach 5 Jahren eine erneute Chance auf Prüfung geben sollte, ob ich wieder ein Teil der Gesellschaft sei, möge der Richter bedenken, dass 5 Jahre zu wenig seien und man mir wie bei einem Ausstieg aus der Naziszene min. 10 Jahre geben sollte.
Außerdem sollte ich es beweisen müssen, dass ich kein Teil der Rockerszene mehr sei. Nach der Verhandlung sagte mein Anwalt offen: ‚Du hattest von Anfang an keine Chance. Sie wollten nur Informationen – und weil du nichts gesagt und dich zur Szene bekannt hast, war die Klage aus deren Sicht chancenlos.
Der Richter hat abschließend gesagt das er die zahlreichen Beweise des LKAs sehen und dann überlegt, nachdem er alles eruiert hat, wie er endscheidet. Zwei Tage nach der Verhandlung ohne Vorlage der angeblichen zahlreichen Beweisen des LKAs hat der Richter meine Klage abgewiesen.
6. Gibt es außerhalb deiner MC-Historie Umstände, die eine Unzuverlässigkeit begründen könnten?
Nein, es gibt keine Umstände außerhalb meiner MC-Historie, die meine Zuverlässigkeit infrage stellen. Ich arbeite als Fachkrankenpfleger auf einer Intensivstation, dass spricht für soziale Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein. Darüber hinaus bin ich Geschäftsführer zweier GmbHs im Bereich Fitnessanlagen und Verwaltung und betreibe vier kleine Fitnessstudios.
Ich war außerdem 23 Jahre Berufssoldat, die meiste Zeit davon als Zugführer bei den Fallschirmjägern. Mit weit über 1.000 Einsatztagen in Bosnien, Kosovo und Afghanistan. Ich habe diesem Land gedient, Verantwortung übernommen und stets loyal gehandelt. Das alles zeigt eindeutig: Ich bin ein integrer Teil dieser Gesellschaft.
7. Was glaubst du, steckt wirklich hinter der Aktion?
Mein Anwalt ist überzeugt, dass es weniger um meinen konkreten Fall ging, sondern darum, einen Präzedenzfall zu vermeiden und man wollte Informationen gewinnen. Hätte man meiner Klage stattgegeben, hätten sich andere Betroffene darauf berufen können. Genau das wollte man offenbar verhindern.
8. Wirst du Revision einlegen?
Nein. Eine Revision wäre aussichtslos, als Rocker bist du von Anfang an vorverurteilt. Der Ausgang steht praktisch vorher fest. (Ende Mailinterview)
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Persönliche Anmerkungen!
Über das Justizportal des Bundes und der Länder habe ich das Urteil nicht gefunden. Also machen wir das doch so, dass wenn jemand Interesse daran hat, er sich an Patrick direkt wendet. Mir liegt die Urteilsbegründung natürlich vor.
Ich habe in der Vergangenheit schon einige Urteile gelesen, aber keines mit einer derart klaren Aussage wie die des Verwaltungsgerichtes. Für das Verwaltungsgericht spielt es keine Rolle, ob du Hangeround, Prospect oder Fullmember bist, in dem Moment wo dich einem OMCG anschließt, akzeptierst du, dass der Staat eine solche Sichtweise hat. Der Beitritt alleine bedeutet, dass du die Gesellschaft und die Rechtsordnung ablehnst. Kaut mal darauf herum.
Man beruft sich zudem auf Beweise des LKA-SH, legt diese aber den Prozessbeteiligten nicht vor. Hat der Betroffene kein recht darauf? Was sagt die Rechts- und Prozessordnung dazu? Oder sind es am Ende nur polizeiliche Erkenntnisse, die wie Beweise gewertet werden? Ich vermute ja!
Patricks Vermutung, dass man einen Präzidenzfall erwirken wollte, kann ich zustimmen. Und vielleicht, aber nur vielleicht, hat ja auch seine lange Dienstzeit bei der Bundeswehr als Fallschirmjäger damit zu tun. Er wäre nicht der erste Ex-Soldat, den der MAD noch auf dem Schirm hat. Jedenfalls speilt es keine Rolle, was du für dein Land gopfert hast, wirst du 1%er lehnst du den Staat ab. Auf den Nazivergleich in puncto Aussteiger gehe ich gar nicht ein. Im Urteil steht davon auch nichts.
Den Clubnamen habe ich bewusst nicht erwähnt. In dem Beitrag geht es um den Verfahrensablauf. Zudem sind alle 1%er-Clubs aus Sicht des Staates OMCG’s, nicht nur die bekannten aus dem Medienbereich. Das ist, so glaube ich, vielen noch gar nicht klar.
Fazit!
Wisst ihr was, macht euch selber Gedanken und arbeitet ein eigenes Fazit heraus. Ich danke Patrick für das Mailinterview.
Kontakt Patrick: https://www.facebook.com/profile.php?id=100078297144673