Kontroverses: Beweislastumkehr Ja/nein?

Derzeit ist wieder verstärkt von einer Forderung nach einer Beweislastumkehr im Kontext der Clankriminalität bzw. der Organisierten Kriminalität zu hören, ein Thema, welches immer wieder aufpoppt und welches unserem aktuellen Rechtssystem widerspricht, da bei uns die Unschuldsvermutung gilt und der Klageführer beweisen muss, dass seine Vorwürfe berechtigt sind. Er hat also die Beweispflicht.

Im Falle der Beweislastumkehr könnte er allerdings zum Beispiel die Behauptung aufstellen, dass Vermögen durch kriminelle Handlungen erworben wurde, ich jedoch zukünftig als Angeklagter beweisen muss, dass dem nicht so ist. Wünscht euch nicht, dass dieses so kommt. Seid froh, dass die Unschuldsvermutung gilt!

Top-Anzeige

Was ich dazu meine?

Genau genommen gibt es die Beweislastumkehr schon. Denkt nur an die Verbotsverfahren im Kontext der sogenannten OMCG’s. Wird ein Chapter oder Charter verboten, meinetwegen auch eine Teilorganisation eines MC, dann rechnet der Staat das Vermögen der betroffenen Mitglieder dem Vereinsvermögen zu und beschlagnahmt dieses. Das gilt dann für alle Bereiche des Lebens. Plötzlich ist das Firmenkonto gesperrt und die kannst deine Leute nicht mehr bezahlen, denn du musst erstmal beweisen, dass dein Firmenkapital legal erworben wurde, eben nicht dem Verein zugeordnet werden darf. Viel Spaß!

Im Kontext der sogenannten Clankriminalität ist es dann quasi ebenso. Das mag sich für manche charmant anhören, nur werden die Gesetze ja nicht als Lex Specialis sondern als Lex Generalis neu verabschiedet, d. h. sie werden automatisch zu einer juristischen Allzweckwaffe und können jeden treffen. Spätestens an dieser Stelle sollte man über den Tellerrand hinausschauen. Auch hier bietet sich der Vergleich zu dem OMCG’s an, die in 2017 durch die Verschärfung des Vereinsrechtes mit dem Insignienverbot belegt wurden. Die Verschärfung kann aber zukünftig jeden treffen, sofern der Background vom Staat wie ein Verein gewertet wird.

Top-Anzeige

Der brave Bürger könnte jetzt anmerken „Baue keine Scheiße, dann betrifft es dich nicht“, aber derartige Gedanken sind hochgradig naiv und Begriffe wie Clan oder Rocker sind letztlich nichts anderes als verbale Nebelkerzen, die einfach immer wieder in den Fokus gestellt werden, um die Debatte entsprechend anzufeuern. Das führt zu einer Konditionierung der Gedanken. Wer sieht dann schon noch das große Ganze hinter der Forderung.

Versteht mich nicht falsch, ich habe auch keinen Bock darauf, dass sich irgendwelche Leute mit Zwangsprostitution oder gar Kinderpornografie die Taschen vollmachen, aber das darf nicht dazu führen, dass der Staat faktisch aus der Beweisführung entlassen wird, zukünftig einfach eine Behauptung aufstellt, die dann unser gesamtes Rechtssystem ad absurdum führt. Daher bin ich entschieden dagegegen. Meinungen dazu?

Kontakt:  https://www.juraforum.de/lexikon/beweislastumkehr

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.