Gedanken zum Aspekt Motorradlärm!

Die Diskussion um Motorradlärm ist heftig und wird in Bälde wieder enorm an Fahrt zunehmen. Das Thema Fahrverbote wird spätestens mit dem Start in die neue Motorradsaison erneut breit und ultra kontrovers diskutiert. Dabei gibt es auf allen Seiten völlig unterschiedliche Blickwinkel auf die Sache selbst. Persönlich habe den verfassungsmäßigen Ansatz.

Was bedeutet das konkret!?

Ich stelle mir die Frage, ob eine Maßnahme erforderlich ist. Dabei spielt es keinerlei Rolle, um welchen Bereich es sich handelt. Um das beurteilen zu können, brauche ich Fakten und Zahlen, die das Anliegen nachvollziehbar machen. Gib es diese nicht oder nur ungenügend, so kann die angedachte Maßnahme für mich nicht das mildeste Mittel sein.

Behörden unterliegen dem Übermaßverbot. Ein Verwaltungsakt ist daher nur dann erforderlich, wenn der Rechtsakt den geringsmöglichen Eingriff mit dem mildesten Mittel darstellt. Gibt es also zwei geeignete Mittel, um die Gefahr zu beseitigen, so ist der Staat verpflichtet, das geringere Mittel anzuwenden.

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Frage & Antwort!

Ist die Forderung nach einem temporären Fahrverbot für sämtliche Motorradfahrer an Sonn- und Feiertagen der geringsmögliche Eingriff mit dem mildesten Mittel, um die Gefahr für die Beschwerdeführer zu beseitigen?

Um das herauszufinden, muss man zunächst einmal wissen, um welche Bereiche es überhaupt konkret geht. Darauf gibt es keine Antwort, weil die sogenannten reizvollen Gebiete nicht konkret benannt sind. Ich kann mir zwar denken, das es um die Areale geht, in denen am Wochenende viele Motorradfahrer aktiv sind, zum Beispiel rund um den Edersee, aber das reicht mir nicht aus, um etwas konkret nachvollziehen zu können, da man jedes Gebiet für sich individuell anhand der konkreten Zahlen und Daten für das individuelle Gebiet selbst prüfen muss. Kann ich nicht. Aber ok, Schwamm drüber.

Kann eine Maßnahme das mildeste Mittel sein, wenn es alle trifft, somit auch die, die in der Mehrzahl aller Motorradfahrer keinen Grund zur Beschwerde geben?

Mitnichten! Wenn der Verwaltungsakt alle betrifft, also auch die, welche dem Grunde nach gar keinen Lärm verursachen, somit noch nicht einmal dem Schuldprinzip entsprechen, dann bin ich raus, zumal das hier auch noch die Mehrheit der Biker betrifft, was sogar die Befürworter konstatieren und selbst nur von einer Minderheit sprechen. Hier sind wir dann bei der Kolletivhaftung! Völliges No Go. Egal, auch Schwann drüber. Keiner darf für mein individuelles Fehlverhalten sanktioniert werden.

Gibt es Mittel, die geringer als ein Fahrverbot für alle Motorradfahrer in die Grundrechte eingreifen?

Ja, nämlich Kontrollen der Behörden, Geschwindigkeitsbegrenzungen und sonstige Maßnahmen, die bei Verstößen dem individuellen Schuldprinzip entsprechen. Wer STVO/STVZO nicht befolgt, muss mit der Strafe leben. Das ist nun einmal so. Hier gilt aber das Schuldprinzip und nicht die Kollektivhaftung! Damit komme ich klar! Diese Instrumente sind vorhanden, müssen halt konsequent angewandt werden.

Zudem gibt es auch Präventionsmittel, die überhaupt nicht in unsere Grundrechte eingreifen. Hier sind Lärmdisplays zu bennenen, die ihre Wirkung bereits bewiesen haben. Diese stehen an der Staße und fordern dazu auf leise zu fahren. Sie sind ein Appel an die Vernunft. Hat man das in der Breite versucht? Nein! Gemeinden, die das taten, sind mehrheitlich mit den Ergenbissen sehr zufrieden.

Ob die Kommunen und Gemeinden die Bereitschaft haben das notwendige Kapital zu investieren interessiert mich nicht, es sei denn, dass bei Investitionen die Gemeinschaft überaus stark belastet und damit das Investment gegen ein Anliegen steht, das höher zu bewerten ist. Aber auch das kann ich ohne Evidenz nicht prüfen.

Nun kann man natürlich die ganze Nummer in den emotionalen und ethischen Bereich überführen, den Bereich, wo nahezu alles aus einer persönlichen und moralischen Perspektive diskutiert wird. Dann entsteht aber genau der Effekt, den wir täglich in den Motorradforen beobachten können. Ich höre mir das gerne an, seltsamerweise lässt man sich auf eine Diskussion auf der verfassungsrechtlichen Ebene aber äußerst selten ein. Warum eigentlich?

Ich bin in meinem Leben mit Strafen belegt worden, weil ich mich nicht an Regeln gehalten habe. Das habe ich stets akzeptiert. Wer gegen das Gesetz verstößt, der wird bestraft. Doch selbst der laute Biker, der am Edersee die Kaffeetassen zum Vibrieren bringt, hat einen verfassungsmäßigen Anspruch darauf, dass die vom Staat selbst auferlegten Prinzipien eingehalten werden.

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Jetzt können mich die Befürworter gerne auseinander nehmen. Aber dann kommt mir mit Zahlen, Daten und Fakten, die eindeutig die Erforderlichkeit eines Fahrverbotes für sämtliche Motorradfahrer als das geringste Mittel belegen. Sagt an, welche Studien die besondere Lärmbelastung durch Motorradfahrer belegen, und wie sind diese Werte im Verhätlnis zu allen anderen Verkehrsteilnehmern zu bewerten, die eine völlig einseitige Reglementierung aller Motorradfahrer rechtfertigt.

Die o.g. Gründe sind aber selbst aus meiner Sicht kein Grund auf alles zu scheißen. Daher ist es durchaus geboten Rücksicht auf die Bedürfnisse der Anwohner zu nehmen, sofern es sich nicht nur um die Beschwerden Einzelner handelt. Die bloße Feststellung, dass es auf der Straße Ignoranten gibt, reicht nicht aus, damit ich die ganze Nummer ehr an ethischen Aspekten festmache, denn ethische Normen müssen von rechtlichen getrennt sein, auch wenn sich das im Real Life schwierig gestaltet.

Alles was ich lese über Brüllaffen, Harley-Arrogantlinge, Knieschleifer, Ignoranten, legale Tricksereien (was ist überhaupt eine legale Trickerei?) usw. ist hervorragend dazu geeiegnet, das man den Kampf gegen die Forderung nach Fahrverboten auf der moralischen Ebene verliert. Nur da gehört m. E. die rechtsstaatliche Bewertung nicht hin. Verfassungsrechtler und Juristen dazu auch eine Meinung?

Ich habe fertig!

Die Grundsätze der Verfassung sind hier nachzulesen: https://www.bundestag.de/resource/blob/422924/88ab6d8cf872662d0ae52c532d688091/WD-3-297-09-pdf-data.pdf

Über Ethik und Recht: https://zellux.net/m.php?sid=63

Lärmdisplays: https://www.motorradonline.de/ratgeber/laermdisplays-tests-bestaetigen-wirkung/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/mit-laermtafeln-gegen-motorrad-fahrverbot,S2c857R

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.