Internationales: Mongols Nation mit dem Rico Act belegt!

Die individuelle Schuld spielt keine Rolle mehr! 

1970 hat der amerikanische Staat den Rico Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) verabschiedet, ein Gesetz, welches ursprünglich insbesondere die Strukturen der Mafia in Punkto Korruption und Schutzgelderpressung nachhaltig bekämpfen sollte, jedoch mittlerweile auf breiter Ebene auch gegen MC’s in den USA angewandt wird. Dieser Rico Act gibt dem Staat die Möglichkeit neben strafrechtlichen auch weitreichende zivilrechtliche Maßnahmen gegen die Mitglieder der sogenannten Outlaw Motorcycle Gangs (OMCGs) anzuwenden.

Nun hat ein Bundesgericht in Kalifornien am 13. Dezember 2018 sämtliche Mitglieder des Mongols MC USA (der Mongols Nation) unabhängig von einer persönlichen Schuld angeklagt, verurteilt und mit dem Rico Act belegt. Der auch in den USA gültige Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung wurde somit von einem Gericht de facto aufgehoben.

Verfassungsmäßig hochgradig bedenklich führt dieses jedoch dazu, dass es keinerlei Rolle spielt, ob ein Mongols-Member in welcher Art und Weise auch immer an strafbaren Handlungen beteiligt ist, die bloße Mitgliedschaft im Mongols MC USA reicht aus, um Insignien und Embleme sowie persönliches Eigentum zu beschlagnahmen.

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Bei uns nicht möglich?

Nun, wo es in den USA den Rico Act gibt, gibt es bei uns den neuen §9 (3) des VereinG, der Ende 2017 dazu führte, dass fünf MC’s, darunter auch der Mongols MC Germany, mit einem Insignienverbot belegt wurden. Zwar gibt das deutsche VereinG dem Staat nicht die weitreichenden Instrumente des Rico Acts an die Hand, aber die damit verbundene Message ist identisch. Meidet Rocker, sie sind alle kriminell und wenn man sich einem MC anschließt, in dem Mitglieder kriminelle Handlungen begehen, dann müssen auch diejenigen Mitglieder mit den Repressalien leben, die keine strafbaren Handlungen begangen haben. Die persönliche Schuld spielt keine Rolle mehr. Bämmmmm!

Ein derartiges Vorgehen erfüllt ultimativ den Status der Sippenhaftung, denn statt die vorhandenen Instrumente (StPO, StGB) zu nutzen, geht man den einfach Weg und belegt die MC’s quasi mit einem Bann. Ich will die martialische Wirkung eines Patches gar nicht in Abrede stellen, und eine Gruppe von Rockern hat durchaus auf bestimmte Menschen eine bedrohliche Wirkung, aber die Begründung des Staates besteht ja darin, dass diese Wirkung kollektiv dazu genutzt wird, um kriminelle Geschäfte zu tätigen und Machtansprüche geltend zu machen. Und warum gibt es dann überhaupt in hoher Anzahl nicht kriminelle Rocker?

Wieso belegt man diese Mitglieder mit dem Verbot, statt, wie angefochten gültig, in einem rechtsstaatlich geführten Verfahren die belastenden und entlastenden Aspekte zu ermitteln und die Entscheidung den Gerichten zu überlassen? Absolut verfassungswidrig, so meine Einschätzung. Der logische Weg wäre die Aufstockung mit Personal in den Behörden und die Anschaffung hochwertiger Technik, ergo ein hohes Investment des Staates, um im Rahmen der Ermittlungsverfahren die individuelle Schuld zu beweisen. Den § 9(3) VereinG gab es aber umsonst.

Wer nun fordert, das man dann doch besser den MC verlässt, um sich durch seinen Austritt von den Mitgliedern zu distanzieren, die den MC vermeintlich in eine derartige Situation gebracht haben, dem sei gesagt, dass ein solches Verhalten de facto den Grundsätzen einer Bruderschaft völlig entgegen tritt. Zudem ist ein solche Forderung moralisch geprägt.

Erfolgt ein Austritt auf Basis der persönlichen Überzeugung, weil zum Beispiel der MC nicht mehr die Werte vertritt, mit denen man sich identifizieren kann, so ist das für mich in Ordnung, passiert das aber, weil man dem Druck des Staates erlegen ist, obwohl die eigene Überzeugung dem entgegen steht, so ist das für mich eine persönliche Bankrotterklärung. Your Brother ist not allways right, but he is allways your Brother! Arbeitet in den Clubs an eurer Basis, aber diskreditiert euch nicht selber! Und ja, da muss viel getan werden!

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Fazit!

Noch herrschen bei uns nicht die Zustände wie in den USA, doch wir steuern unmittelbar darauf zu. Das Insignienverbot, die vereinfachte Kapitalabschöpfung, die neuen Polizeiaufgabengesetze, Kampfpanzer im Einsatz gegen MC’s, der weltweite Globalisierungswille, die Digitalsierung, Leute, habt ihr das noch nicht begriffen? Es geht nicht nur um unsere Szene, es geht um weitaus mehr. Der Staat entmündigt den Bürger in einem schleichenden Prozess und nur wenn er den Bürger in Sicherheit wiegen kann, wird er fernab jeglicher hörbarer Kritik weiter so agieren, wie es seinen Zielen dient. Wollt ihr tatsächlich darauf warten, bis es zu spät ist und wir zu absoluten Marionetten verkommen sind, die widerspruchslos alles hinnehmen, um den Vorgarten des Reihenhauses zu schützen?

Ich habe mir vorgenommen, dass ich bis zum 23. Februar 2019, dem Tag des dritten Rocker Talks, viele Berichte mit Hinweisen auf das bevorstehende Format versehe, denn bei aktuell 25 Teilnahmebestätigungen kann man echt den Eindruck bekommen, dass der Großteil der Szene längst aufgegeben hat und man nur noch darauf hofft, dass man irgendwie noch einigermaßen anständig die Rockerrente erreicht. Na, dann passt mal auf, dass wir nicht vorher durch einen deutschen Rico Act erfasst werden und wundert euch dann nicht, wenn das eben nicht nur für die derzeit betroffenen Clubs gilt.

Ja, vermutlich können wir all das Wahrscheinliche nicht verhindern, aber ich habe im ersten Rocker Talk einen Satz gehört, den ich mir gemerkt habe. Er lautet: „Wer die ganze Zeit in die Vergangenheit blickt und den Arsch in die Zukunft streckt, muss sich nicht wundern, wenn er in dieser gefickt wird!“. Und ob ich mich ficken lasse oder nicht, nun, dass will ich wenigstens noch selber entscheiden und mich dagegen wehren!

Nichts wird die guten alten Zeiten zurück holen. Oldschool, Youngschool, New School, ich kann es echt nicht mehr hören, denn in vielen Fällen ist es ein Deckmantel für Untätigkeit und die mangelnde Bereitschaft sich zu bekennen. Im Fratzenbuch den Macker mimen, das können alle, aber damit wird nicht mal im Ansatz so etwas wie eine Signalwirkung erzielt. Auch der Rocker Talk wird das kaum erreichen, aber wie schon ein Szengänger anmerkte, es soll später keiner sagen, er hätte es nicht gewusst. Ich gehe euch daher weiter auf den Sack!

Hier ein Video mit dem Statement des Anwalts der Mongols!

Alle Infos zum Rocker Talk 3 hier auf einen Blick!

Der Rocker Talk 3: Die Infos zur Anmeldung!

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.