Schon gewusst?
Das Parken ist für das Motorrad überall dort erlaubt, wo das auch für Autos gilt. Sind separate Motorradstellplätze vorhanden, müssen diese genutzt werden. Ab und an kommt es nun vor, dass mehrere Bikes auf einem dafür gekennzeichneten Parkplatz mit Parkscheinautomat abgeparkt werden, aber nur ein Führer aus der Gruppe das dafür erforderliche Ticket erwirbt. Motto? Ich habe für die Fläche bezahlt, die Untermieter müssen daher kein Ticket lösen.
Bei der Rückkehr zu ihren Bikes stellen nun alle anderen Fahrer fest, dass sie von einem freundlichen Ordnungshüter ein Ticket wegen einem Verstoß gegen die STVO erhalten haben. Das ist leider korrekt, denn der jeweilige Führer des Krades erkauft sich die Mietzeit für die Parkfläche und von daher müssen alle abgeparkten Bikes ein Ticket vorhalten. Das ist gut für den jeweiligen Haushalt, schlecht für die Biker.
Ein Tipp!
Da das Anbrignen eines Tickets bei einem offenen Krad recht schwierig darzustellen ist, macht nach dem Lösen des Tickets in jedem Fall ein Belegfoto von dem angebrachten Ticket, denn dieses kann mal ganz schnell weg geweht werden oder ein Depp schnappt es sich, um selbst die Parkgebühren zu sparen. Alles schon passiert. Weitere Erläuterungen findet ihr über den Kontakt: