Ein Projekt wie dieses wuppt man nicht ohne gute Berater. Neben dem inhaltlichen Konzept und den technischen Standards, ist für Existenzgründer besonders die steuerliche Beurteilung der Unternehmensvorgänge enorm wichtig. Nun gibt es zwei Arten von Beratern. 1. Die nur dann den Mund aufmachen, wenn sie etwas gefragt werden, also man selber schon recht gut Bescheid weiß oder 2. Die dir von sich aus mal den einen oder anderen wichtigen Tipp geben, also Eigeninitiative an den Tag legen.
Letztere sind selten. Insofern hatte ich Glück, dass ich parrallel zur Organisation des Magazins die PMP Steuerberatung in Bad Zwischenahn kennen gelernt hatte. Woher kam die Empfehlung? Aus der Szene, woher sonst!
Da ich Wilfried Borchmann, Spezialist für Existenzgründungen, mittlerweile recht gut beschnuppert habe und mich von seinen Fähigkeiten überzeugen konnte, wird er in den nächsten drei Monaten euch hier nützliche Tipps geben. Er ist 1973 geboren, verheiratet, waschechter Ostfriese und lebt in Oldenburg. Sein Credo der Kanzlei beschreibt er so:
„Unser Slogan ist Auftrag und Philosophie zugleich: wir beraten Unternehmer! Wir stellen den Menschen, also den Unternehmer mit seinem Umfeld, seiner Familie und seinen Mitarbeitern in den Mittelpunkt unserer Tätigkeiten und Beratungen.
Wir verstehen uns als kompetente Dienstleister und gleichzeitig langjährige Wegbegleiter, die den Unternehmer, seine Bedürfnisse und seine Anforderungen in den Fokus unseres Handelns stellen.
Daher legen wir äußersten Wert auf das persönliche und vertrauensvolle Gespräch. Durch Kontinuität in der Kanzleiführung und ein motiviertes, vielseitig kompetentes Mitarbeiterteam gewährleisten wir eine an den Bedürfnissen und Zielen unserer Mandanten orientierte Steuer- und Unternehmerberatung.“
Solltet ihr also in der nächsten Zeit euer neues Business in der Motorrad-Szene in die Tat umsetzen wollen, macht es durchaus Sinn, öfters mal in die Rubrik Expertenrat hinein zu schauen. Wir halten die Tipps bewußt recht kurz. Sie sollen das Thema nur anschneiden und das Bewußtsein schärfen!
Tipp 1:
Das Entgelt bei einem Minijober darf im Jahr nicht mehr als 5400€ betragen. Stellt der Arbeitgeber fest, dass diese Grenze überschritten wird, muss er die Beschäftigung als nicht geringfügig bei der Krankenkasse melden. Ein nicht vorhersehbares Überschreiten dieser Grenze ist aber in bis zu 2 Monate innerhalb eines Jahres möglich.
Tipp 2:
Seit diesem Jahr sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs bis 450 €) grundsätzlich versicherungspflichtig. Nur durch einen Befreiungsantrag wird die Beschäftigung rentenversicherungsfrei.
Tipp 3:
Aufwendungen für ein gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer sind teilweise abziehbar, soweit die Möglichkeit zur Aufteilung besteht. Voraussetzung ist außerdem eine büromäßige Einrichtung.
Tipp 4:
Wenn ein Arbeitnehmer an Sonntagen und Feiertagen arbeitet, so kann sein Arbeitgeber ihm einen Zuschlag von bis zu 125 Prozent zum Grundlohn geben, ohne dass dieser Zuschlag durch Steuern belastet wird.
Tipp 5:
Die Zahlung von Bußgeld für das Fehlverhalten der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gehören zum Arbeitslohn und müssen daher der Lohnsteuer unterworfen werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um schwerwiegende Verstöße (z.B. Verletzung von Lenk-/Ruhezeiten), oder um geringfügige Verstöße (z.B. Missachtung des Halteverbots) handelt.
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