Als anständiger Verkehrsteilnehmer sollte man immer die Pappe dabei haben. Ok, dann bin ich eben kein anständiger Verkehrsteilnehmer. Aber mal ganz im Ernst: In bestimmten Situation kann es durchaus hilfreich sein, wenn man die Pappe nicht am Mann hat.
Folgende Situation: Ihr habt aufgrund einer Grippe akuten Schlafmangel. Die Augen sind gerötet, ihr seid schlapp, wirkt benommen. Alles schon vorgekommen. Natürlich sollte man in einer derartigen Situation nicht am Verkehr teilnehmen, insbesondere, wenn man auf Tabletten ist. Dazu gibt es auch entsprechende Regelungen.
Nun tritt aber trotzdem dieser Fall ein und ihr geratet in die ach so geliebte allgemeine Verkehrskontrolle. An sich darf es diese ohne tatsächlichen Grund gar nicht geben, ist aber im Alltag der Rennleitung gelebte Praxis. Sei es drum. Der Beamte stellt die berühmte Frage und ihr zuckt mit den Achseln. Lappen nix da!
Er schaut euch tief in die Augen und bekommt das Gefühl, dass ihr eventuell unter Drogen steht. Die habt ihr natürlich nicht eingenommen, spielt aber für den Beamten in seiner subjektiven Wahrnehmung keine Rolle. Die Mechanismen greifen, er kündigt eine Blutuntersuchung an. Damit seid ihr auch einverstanden, obwohl die Nummer tierisch nervt, doch der Arm des Gesetzes ist in diesen Fällen ohnehin länger.
Also, ab auf das Revier und die Nadel über sich ergehen lassen. Da ihr euch keiner Schuld bewusst seid, geht ihr davon aus, die Nummer ist schnell erledigt und ihr könnt eure Fahrt fortsetzen. Nix da! Denn im Revier findet keine Analyse statt, dazu muss der Test in das Labor der Gerichtsmedizin. Da aber die Beamten davon ausgehen, dass ihr unter BTM-Einfluss oder Tabletten steht, wird der Lappen erst einmal eingezogen und die Weiterfahrt unterbunden. Fahrverbot! Wenn sie das logisch begründen, ist das möglich.
Bis das Ergebnis feststeht und euch entlastet, kann es aber einige Wochen dauern und solange ist die Verkehrsteilnahme wegen des Ermittlungsverfahrens nicht gestattet. Pech gehabt!
Und wie sieht es aus, wenn der Lappen nicht mitgeführt wird. Ganz einfach: Die Beamten können diesen vor Ort nicht einziehen und für den Besuch bei euch @ Home bedarf es einer staatsanwaltschaftlichen Entscheidung über ein Gericht. Das kann eine gute Woche dauern und ihr habt ja dann noch die Zeit für die eigene Stellungnahme. In dieser Zeit seid ihr also noch im Besitz des Führerscheines und könnt die Fahrt fortsetzen. Mit etwas Glück steht dann bereits das Ergebnis vom Urintest fest, ihr seid entlastet und die Nummer erledigt sich von alleine, da die Staatsanwaltschaft euch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mitteilt.
Nun sollte aber keiner auf die Idee kommen, sich auf mich zu berufen. Ich bin nämlich kein Jurist. Ich beschreibe nur die Praxis und eine Situation, die auch von einigen Juristen genauso gewürdigt wird.
Was den Beamten dann noch so einfällt, hängt von ihrer Kreativität und den individuellen Umständen ab. Vielleicht kommen sie euch mit dem Beamtengesetz oder legen die Karre still. Irgendwie muss der Jagdtrieb ja auch befriedigt werden!
Was ihr mit der Info anfangt, ist euer Blues. Ich garantiere für nichts. Trotzdem bleibt es ein interessanter Aspekt!
Eines ist aber Fakt: Bußgeld wegen Nichtmitführens des Führerscheines!
Ob es euch das wert ist, keine Ahnung!