Ich war mir ja nicht ganz sicher, ob ich zum Bericht R.I.P überhaupt Reaktionen erhalte werde. Doch sie kamen tatsächlich. Das Thema hat den ein oder anderen Biker sensibilisiert und im Falle von Leser Kai zu einem leserbreif motiviert, den ich gerne an dieser Stelle weiter gebe. Er schreibt:
„Hallo,
ich habe gerade deinen Beitrag „R.I.P: Gespräch mit Peter Mienert“ gelesen. Und: Ja, auch ich habe dieses Jahr das Gefühl gehabt, dass es leider sehr viele Biker tödlich erwischt hat. Mit dem Thema Testament etc. habe ich mich in diesem Jahr auch auseinander gesetzt. Ich hatte das mit Ü50 eh‘ schon mal so auf dem Schirm, aber man schiebt es immer so ein wenig vor sich her.
Dann hatte aber mein Sohn am 05.06. mit seinen 21 Lenzen einen schweren Motorradunfall. Es hat ihn in Wurthfleth – bei dem Harley-Clan um die Ecke – aus der Kurve getragen, gegen einen Baum … und naja Schädelhirntrauma, Lendenwirbelbruch, mächtiger Oberschenkelbruch. Danach 5 Tage künstliches Koma, einige OPs, Reha, usw. . Also viel Zeit zum Nachdenken, eine Zeit des Zermürbens. Da gehen einem auch solche Sachen durch den Kopf.
Aber warum ich dir eigentlich schreibe: Das Testament ist eine Sache, aber es gibt noch einige andere wichtige Sachen, die man regeln sollte, falls es einen „nicht so ganz“ erwischt. Das wären:
a.) Betreuungsverfügung (falls eine Betreuung ansteht -> amtsgerichtliche Angelegenheit) Das kann auch über die Vorsorgevollmacht geregelt werden, aber über die Betreuungsverfügung geht es differenzierter und sicherer!
b.) Vorsorgevollmacht (wer darf bei Geschäftsunfähigkeit was regeln …)
c.) Konto-Depot-Vollmacht (wer darf welche meiner monetären Angelegenheiten regeln)
d.) Patientenverfügung (was darf je nach gesundheitlichem Zustand noch gemacht werden, und was nicht mehr. Stichwort „lebensverlängernde Maßnahmen“)
Ich hänge dir mal Formulare als Muster mit dran. Gibt’s natürlich auch alles im Netz, aber dann kannst du mal einen Blick drauf werfen und gucken, ob du das auch brauchen kannst.
Man kann eigentlich alles über die Vorsorgevollmacht abfackeln, aber für den Vollmachtgeber ist es sicherer die Betreuungsverfügung zu machen, denn dieses Verfahren wird amtsgerichtlich begleitet. Hier dann zusätzlich die Konto-Depot-Vollmacht und die Patientenverfügung machen. Da es meinen Sohn um ein Haar tödlich erwischt hätte, und ich dadurch gesehen habe wie schnell das dann passiert, werde ich das alles regeln (inkl. Testament).
Übrigens: Das Testament würde ich beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Da ist es sicher aufbewahrt, wird so vollzogen wie dort hinterlegt, und kostet auch nur eine kleine Gebühr.
Damit trotzdem ein schönes WE
Gruß Kai“
Ich wollte mit dem Beitrag an sich nur die Situation am Grab selber aufzeigen. Der Leserbrief von Kai ist aber eine optimale Ergänzung und zeigt, dass hier auch inhaltlich mitgearbeitet wird. Super!