Je nachdem aus welcher Ecke man den Fall Hanebuth betrachtet, mag die Tatsache, dass dieser seit mittlerweile über 300 Tagen in spanischer Untersuchungshaft sitzt, Häme, Gleichgültigkeit oder Mitleid hervorrufen. Für die einen hat er es sich selber eingebrockt, für andere sitzt er dort völlig unschuldig ein und einer weiteren Gruppe ist es total egal! Es wäre viel zu einfach lapidar festzustellen, dass derjenige, der mit dem Feuer spielt, auch darin verbrennen kann. Die Tatsache, dass er immer noch unter verschärften Bedingungen in Isolationshaft sitzt, erfordert reinweg auf rechtsstaatlicher Basis klare Fakten und stichfestes Beweismaterial. Dieses liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vor, daher ist die Frage nach der Verhätnsimäßgkeit von staatlichen Eingriffen angebracht. Ich will an dieser Stelle einfach mal versuchen die aktuelle Situation aus meiner persönlichen Sicht auf zu bröseln.
Wie alles began?
Mit der Aktion „Casablanca“ führten die spanischen Behörden einen vermeintlich schweren Schlag gegen die Aktivitäten der Hells Angels auf der Sonneninsel durch. Das Presse-Echo war gewaltig, wen wundert’s, und der Häftling Frank Hanebuth wurde beinahe aus allen möglichen Perspektiven bei seinem Gang in die Isolations-Haft abgeschossen. Die Botschaft war klar: „Wir haben ihn!“
Was den deutschen Behörden in jahrelangen Ermittlungen trotz bester Ausrüstung und weitreichenden Legitimationen nicht gelang, schienen die Spanier im Handstreich erledigt zu haben. Haben die Deutschen einfach nur gepennt oder war die Aktion im Grunde gemeinsam angelegt und hatte sie gar das Ziel, Frank Hanebuth außerhalb der Republik in Sicherheit zu wiegen, um in Kooperation mit den spanischen Kollegen einen letzten wirklich beweisträchtigen Ermittlungs-Erfolg erringen zu können. Nichts genaues weiß man! Es darf also weiter spekuliert werden!
Im Vergleich zu unserem Rechtssystem betrachte ich die Möglichkeit der spanischen Strafprozess-Ordnung, einen Insassen, egal ob Ausländer oder nicht, bis zu vier Jahre in Untersuchungshaft zu belassen, als mittelalterlich und beinahe menschen-unwürdig. Bei uns darf die Untersuchungshaft nicht länger als sechs Monate dauern, nur in Einzelfällen bis zu neun Monate, aber dann ist definitiv Schluss! Ist die Staatsanwaltschaft dann nicht in der Lage Anklage zu erheben, muss der Betroffene aus der Haft entlassen werden.
Und warum?
Jemanden in U-Haft zu nehmen ist quasi staatlich legitimierte Freiheitsberaubung und stellt einen der wohl schwersten Eingriffe in die Grundrechte des Bürgers dar. In einer Diktatur geschieht dieses wahllos, in einer demokratisch geprägten Repbulik bedarf es jedoch erheblicher Voraussetzungen. Damit es gerade nicht zu einem willkürlichen Vorgehen der Verfolgungs-Behörden kommt, hat der Gesetzgeber genau diese Vorgaben erlassen. Die brachial negativen Erfahrungen des dritten Reiches spielten dabei eine wesentliche Rolle! Mit eigenen Worten gesagt:
„Wenn wir Dir in dieser Zeit nichts beweisen können, um Anklage zu erheben, stellt die Haft einen unverhältnismäßigen Eingriff in Deine Rechte dar und muss aufgehoben werden!“
Da Frank Hanbuth Deutscher und die BRD ein Mitglied der Europäischen Union ist, beurteile ich das aktuelle Geschehen rechtsstaatlich auch nur aus Sicht eines Bundesbürgers, also geprägt von den hier gültigen Normen von Recht und Moral. Das führt zu der Erkenntnis, dass in Deutschland ein solches Vorgehen undenkbar ist. Frank Hanebuth hätte man längst entlassen oder Anklage erheben müssen.
Nun befand er sich aber zu dem Zeitpunkt auf der Insel und die deutschen Behörden kennen die spanischen Rechtsgrundlagen nur zu gut. Daher besteht sehr wohl die Option, dass man ganz bewusst den Zugriff dort vorgenommen hat, um Zeit für weitere Ermittlungen zu gewinnen, die so erst nach der Festnahme eine entsprechende Beweislast herbei führen könnten. „Den Täter haben wir, die Beweise suchen wir noch!“
Sollte dies so ein, wäre dies ein klarer von staatlicher Seite herbei geführter Rechtsbruch und die Voraussetzungen für die U-Haft haben erst gar nicht bestanden. Gehen wir einmal davon aus, dass dem so ist, die STA wollte nur Zeit gewinnen und schauen uns heute an, was nach über 300 Tagen konkret und beweissicher auf dem Tisch liegt. An sich nichts, was die Untersuchungshaft weiter rechtfertigt!
Im Detail:
1.Die 500 Millionen Euro für den Bau einer Formel-1-Strecke wurden nicht ermittelt. Angeblich hatten die HA das Geld in bar dabei. Selbst in größter Stückelung wäre das Gewicht eine Tonne. Wo ist das Geld?
2.Die Verstrickung in einen Sprengstoff-Anschlag konnte nicht nachgewiesen werden. Zwischenzeitlich wurde ein 51jähriger in Österreich mit dringendem Tatverdacht verhaftet. Beziehung zu Hanebuth? Nein
3. Beim Abhören der Telefonate der Lebensgefährtin unterliefen dem Übersetzer schwere Fehler, die aber als Beweis für einen vermeintlichen Code der HA von der Behörde dargestellt wurden. Peinlich!
Alles in allem hat die spanische Justiz insgesamt 1460 Tage Zeit, beweiskräftiges Material vorzulegen. Es ist in jedem Fall zu vermuten, dass Hanebuth noch länger einsitzen wird, zumal nach Ansicht seines spanischen Anwalts die Chancen auf Entlassung für einen Ausländer weitaus schwieriger sind, als für Einheimische. Insbesondere, wenn von deutscher Seite kein Gegendruck zu erwarten ist. Doch wenn zu diesem Zeitpunkt die Beweislage so dünn ist, muss sich die spanische Staatsanwaltschaft darauf einstellen, dass sie am Ende wie dämliche Lämmer nach fadenscheinigen Argumenten für ihr Handeln suchen werden und zudem ein extrem teurer Zivilprozess auf sie zukommt. Und die aus einer unrechtmäßigen U-Haft resultierenden Regress-Ansprüche werden hier erheblich sein!
Das weiß die Behörde natürlich auch und deshalb gehe ich davon aus, dass sie die Nummer bis zum letzten Tag durchziehen werden, in der vagen Hoffung vielleicht doch noch etwas zu finden, um die lange U-Haft rückwirkend zu rechtfertigen. Doch das was heute auf dem Tisch liegt, begründet m.E. keinen dringenden Tatverdacht mehr und von daher muss die Justiz in der Tat prüfen, ob man Hanebuth, vielleicht ja unter Auflagen, aus der U-Haft entlässt. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass selbst in Spanien bei dem Vorhandensein erheblicher Zweifel an der Grundlage derAnordnung der U-Haft diese aufrecht erhalten werden darf!!
Ganz ehrlich, emotional berührt mich die Situation Hanebuths nicht. Doch sehe ich den Fall auch unter völlig anderen Aspekten. Regelmäßig wird in den Medien die verbale Keule gegen 1%er geschwungen. Mord, Raub, illiegale Prostitution, Waffenhandel, etc, sind die Schlagwörter. Ganz oben auf der Agenda steht der Rockerkrieg. Ich behaupte keineswegs, dass es derartige Fälle nicht gibt, aber unter dem Strich muss eindeutig festgestellt werden, dass es zu einer radikalen Schieflage zwischen Medienhetze durch Sensations-Journalismus und dem Anspruch auf sachliche und faktisch korrekte Recherche gekommen ist.
Der Fall Christian Wulff ist dafür das beste Beispiel. Was hat man auf den Mann verbal eingeschlagen. Was blieb übrig? Nichts! Freispruch erster Klasse trotz minitiöser Ermittlungen, die teilweise an Peinlichkeit nicht mehr zu steigern waren. Und hier reden wir über einen hochrangigen Politiker und Würdenträger. Selbst heute ist seine Reputation nicht mehr hergestellt, da die mediale Verurteilung schwerer wiegt, als der rechtliche Unschuldsbeweis. Das geben die Journalisten sogar zu. In Zeiten, in denen bei den Verlagen zu Tausenden die Leser-Abos storniert werden, scheint jedes Mittel recht zu sein, um in welcher Form auch immer, die Abweichler zurück an den Kiosk zu holen. Ein so mächtiger Hells Angel wie Frank Hanebuth kommt ihnen da gerade recht. Doch wo sind jetzt die Berichte, die das staatliche Handeln hinterfragen? Es gib sie, aber nur sporadisch und keineswegs agressiv. Das muss sich ändern. Online-Petitionen sind zwar ein Weg, doch hat die Szene keine Lobby. Sie werden daher nichts bewegen.
Fazit!
Meine persönliche Prognose sieht schlecht aus. Frank Hanebuth wird bis auf Weiteres in Haft verbleiben. Am Ende wird das Ganze ausgehen wie das Horneberger Schießen. Es bleibt vermutlich nur heiße Luft übrig, wenn überhaupt kommt es zu einer Verurteilung in minder schweren Delikt-Fällen, vermutlich sogar ohne Hauptverhandlung, da die U-Haft bereits angerechnet werden muss. Ein Großteil der Bürger wird dann feststellen, dass Hanebuth mit Fromberg ja einen versierten Fach-Anwalt hatte, der ihn da irgenwie heraus geboxt hat. Nun, warum sollte er sich auch eine Krücke zur Seite stellen? Zudem haben nur solche Leute auch den Arsch in der Hose, das Fehlverhalten von Behörden nachhaltig an den Pranger zu stellen. Und das ist gut so!
Und selbst wenn weit in der Zukunft herausgefunden wird, dass Hanebuth doch in irgendeiner Form verwickelt ist, spielt es für die aktuelle Beurteilung des Falles und die Aufrechterhaltung der jetzigen U-Haft keine Rolle.
Denn, wenn die Menchen das Gefühl für die Rechtmäßigkeit staatlicher Maßnahmen verlieren, verlieren sie auch die Achtung vor dem Gesetz!