Waffengesetz: Mitführverbot für Multitools!

Kauf ja, aber nicht mitführen!

Multitools gehören schon lange zu einem absolut beliebten Allround-Werkzeug für Biker. Mal eben schnell bei der Panne auf der Autobahn den Kabelbinder kürzen, mit dem man den hängenden Auspuff gesichert hat, es gibt etliche uns bekannte Einsatzbereiche.
Das war auch über Jahre kein Problem und wurde vom Gesetzgeber nie beanstandet. Bis jetzt. Denn nun ist das Mitführen der Alleskönner von Leatherman, Swisstool und anderer Anbieter gemäß § 42 Abs.1 Nr 3 WaffG verboten, sofern sich die vorhandene Klinge mit einer Hand öffnen lässt und arretiert werden kann.

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Die Multitools werden also nunmehr wie verbotene Einhandmesser gewertet. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, zum Beispiel bei Feuerwehrmännern. Auch können Handwerker diese auf der Baustelle einsetzen, nur nicht außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit mitführen, was praktisch bei mehreren anzufahrenden Baustellen am Tag zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz führt. Der neue §42 Abs.1 Nr 3 hinterlässt offene Fragen und natürlich gibt es mal wieder ein Problem mit der Zuständigkeit, was die Beantwortung dieser anbelangt.

Der Leatherman ist das wohl bei Bikern beliebteste Multitool, aber nicht verboten, sofern die Negativmerkmale nicht erfüllt sind.

Für Rocker und Biker sollte es jedoch klar sein, dass ein Mitführen auf Treffen oder Partys bei Kontrollen durch die Rennleitung reichlich Probleme nach sich ziehen kann. Insofern muss jeder für sich alleine entscheiden, ob er die Multitools weiter mit sich führt. Das Multitool im Koffer oder einem anderen geschlossenen Behältnis dürfte an sich kein Problem sein. Relevante Erkenntisse darüber, dass die Alleskönner auffällig oft bei strafbaren Handlungen eingesetzt wurden, gibt es nicht. Von daher stellt sich in der Tat die Frage nach dem Grund für dieses Mitführverbot.

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.