Weitere Verbote für Insignien des HAMC!

In unserem letzten Artikel zum Thema Kuttenverbot hatten wir bereits eine konkrete Vermutung in dieser Richtung geäußert. Nach Berlin und Thüringen ziehen nun auch die anderen Bundesländer nach, vor kurzen wurde ebenso in Schleswig.Holstein und Brandenburg das Tragen und Anbringen von Insignien des HAMC verboten und unter Strafe gestellt. NRW und Niedersachsen befinden sich in der Prüfung. Es ist nur noch ein Frage der Zeit, wann die übrigen Bundesländer nachziehen und ebenfalls unter Berufung auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes mit Bezugnahme auf das Charter-Verbot in Hamburg im Jahre 1983 diesen Schritt machen.

Schlagzeilen-trächtige Verbote!

Schlagzeilen-trächtige Verbote!

Natürlich wird der MC mit allen Mitteln rechtlich dagegen vorgehen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof marschieren. Doch derzeit hat die Maßnahme Bestand und wird von den Behörden konsequent auf der Basis der „Null-Tolleranz-Strategie“ weiter verfolgt. Ich denke, zum jetzigen Zeitpunkt spielt es für die staatlichen Organe überhaupt keine Rolle, ob diese Aktionen am Ende einer gerichtlichen Prüfung auf höchster Ebene stand hält. Der Staat setzt hier und jetzt ein deutliches Zeichen. Die Message: „Es reicht uns!“

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Wenn es den Anwälten des Clubs nicht in kürzester Zeit gelingt, dieses Vorgehen rechtlich auseinander zu nehmen, rechne ich persönlich damit, dass in den nächsten drei Monaten die gesamte Republik davon betroffen ist und wir öffentlich keine Kutte des HAMC mehr sehen werden.

Das Verbot bezieht sich jedoch nicht nur auf den „Deathead“. Sämtliche Insignien an Klubhäusern, auf T-Shirts, Flyern, Plakaten, sogar Tattoos mit entsprechender Kennzeichnung sind verboten. Ob der Staat jedes zukünftige Delikt verfolgt ist irrelevant, jedenfalls kann ich mir kaum vorstellen, dass man soweit geht, einem Member das Tattoo zu entfernen. Was aber zählt, ist die klare Message an den MC.

Den Bandidos MC würden die Innenminister sicherlich auch gerne gleich mal mit einbeziehen, rechtlich auf Basis des Urteils aus Hamburg aber nicht möglich, weil dort nur der HAMC konkret benannt ist. Manche Szene-kundige schlussfolgern bereits daraus, dass die Bandidos die jetzige Situation für sich nutzen werden, um die entstehenden Lücken zu besetzen. Das wäre sehr unklug, denn die Hells Angels leben ja nicht plötzlich auf dem Mond und würden mit Sicherheit entsprechend reagieren, was wiederum dem Staat neue Angriffs-Flächen bietet.

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Die derzeitige Situation in unserem Nachbarland Holland und das dort weitaus schärfere und schnellere Vorgehen des Staates, gibt unseren Volksvertetern sogar zusätzliches Futter, um das allgemeine Bedrohungs-Szenario aufrecht zu erhalten. Passt derzeit daher alles ins Bild!

Mutmaßungen darüber, ob es nun staatliches Marketing, purer Aktionismus oder Willkür ist, ändern rein gar nichts an dem Status Quo. Mit diesen Verboten wird der HAMC als solches schwer getroffen. Irgndwie erinnert mich das alles an Al Capone, dem man nie etwas nachweisen konnte und der schlussendlich wegen einem lappidaren Steuervergehen aus dem Verkehr gezogen wurde. Jetzt bedarf es wirklich kluger Köpfe!

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.