Machen wir uns nichts vor, wenn wir mit den Bikes unterwegs sind, fährt der Tod mit. Es gibt nun einmal Dinge,die man nicht beeinflussen kann. Und wenn es passiert, trifft es uns oftmals mit voller Härte. Als meine Mom starb, musste ich alles alleine regeln. Da ich mir nie Gedanken um das Unvermeidliche machte, war ich als Scheidungs- und Einzelkind teilweise echt überfordert.
Insofern finde ich es legitim, wenn wir uns hier mal anschauen, was denn alles nach einem Trauerfall zu beachten ist. Daher habe ich mich an Bestatter Axel Schmidt gewandt, damit mir er mal aufgibt, welches Aspekte insgesamt zu beachten sind. Der folgende Ratgeber gibt einen Überblick und zeigt das gesamte Spektrum auf.
Der Ratgeber von Schmidt Bestattungen!
- Wenn ein Trauerfall zu Hause eintritt, sofort einen Arzt rufen, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt: Rufen Sie am Besten den Hausarzt an. Sollte dieser nicht erreichbar sein, hilft ein Bereitschaftsarzt der Kassenärztlichen Vereinigung.
- Wenn sich der Trauerfall in einer Klinik oder einem Pflegeheim ereignet, wird dort automatisch alles notwendige geregelt. Falls besondere Vorsorgeverträge vorliegen, muss die jeweilige Klinik oder das Heim benachrichtigt werden, damit keine Missverständnisse entstehen.
- Benachrichtigen Sie die nächsten Angehörigen.
- Auf Grundlage des Totenscheins kann der Leichnam zur Bestattung freigegeben werden.
2: Welche Unterlagen werden gebraucht?
Folgende Dokumente des/der Verstorbenen werden -möglichst im Original- benötigt:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Familienbuch Bestattungs-Vorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
- Personalausweis/Meldebescheinigung
- Totenschein/Todesbescheinigung vom Arzt
- Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbegeldversicherung, Rentennummer, Karte der Krankenkasse usw.
- Mitglieds- oder Beitragsbücher von Vereinen (falls vorhanden)
- Mitteilung der letzten Rentenanpassung oder Pension
- Anschriften von Betriebs- oder Privatrenten
- Grabdokumente oder Grabbrief (sofern bereits eine Grabstelle vorhanden ist)
3: Nach der Beisetzung
- Machen Sie den Rentenanspruch gegenüber der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten geltend (dies erledigen Versicherungsberater oder Versicherungsämter in Rathäusern)
- Umbestellung der Post
- Mietvertrag, Strom und Wasser kündigen
- Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften und Abos (Radio, Fernsehen, Telefon und Zeitungen); Ab- oder Ummelden des Autos und der KFZ-Versicherung; Kündigung/Umschreiben der Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat etc.); Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern; Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
- Benachrichtigen von Geschäftspartnern
- ggf. Einschalten eines Rechtsanwalts/Notars oder eines Steuerberaters
- Dankschreiben und Anzeigen verfassen, abschicken oder beauftragen.
Was mein Erbe anbelangt, hätte ich seinerzeit fast die Frist versäumt, um das Erbe auszuschlagen. Ich meine, wer ist schon so kühl, dass er an so etwas sofort denkt. Tut man es nicht, kann das aber in die Hose gehen, denn beileibe nicht jedes Erbe führt zu mehr Besitz und Vermögen.
Von daher nehmt den Ratgeber einfach nur als eine sachliche Basisinfo. Das Thema Tod ist sensibel und wird gerne verdrängt. Doch auch im Trauerfall gilt, das Wissen Probleme vermeidet.
Umfasende Infos über den Ratgeber hinaus findet ihr hier: https://schmidtbestattungen.de