FioR 2023: Auf der Zielgeraden!

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es noch etliche Biker und Biker Ladys gibt, die derzeit darüber nachdenken, ob sie sich am 09. September den Ritt nach Berlin geben oder nicht. Meine Aufgabe besteht nun wahrlich nicht darin, das Marketing des Anmelders von FioR zu übernehmen, aber ich möchte auf einige Aspekte hinweisen, um euch ggf. eine Entscheidungshilfe zu geben, letztlich am 09. September dabei zu sein.

Wie ich das sehe?

Sämtliche Verbotsmaßnahmen des Staates unterliegen klaren rechtsstaatlichen Prinzipien. Der Staat muss stets das Gebot der Verhältnismäßigkeit wahren. Ich mache das jetzt mal fest an dem Insgnienverbot, welches die Initialzündung für FioR in 2017 darstellte. Ihr könnt das aber auf alle Bereiche übertragen, in denen Verbote ausgesprochen, damit Grundrechte eingeschränkt werden. Das Prinzip gilt immer.

Zunächst muss die Maßnahme erforderlich sein. Erforderlich ist sie nur dann, wenn ein Rechtsgut geschützt werden muss. Jetzt kann der Staat nicht beliebig agieren. Er muss das Verbot mit einer klaren Evidenz begründen, damit es überhaupt für jeden Bürger nachvollziehbar ist. Diese Evidenz habe ich weder in der Gesetzesnovelle selbst, noch in den Lesungen im Bundestag vernommen. Auch meine eigenen Recherchen haben diese nicht erbracht. Sogar die BKA-Lagebilder im Deliktfeld Organisierte Kriminalität geben das m. E. nicht her. Das werde ich in Berlin konkretisieren.

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Im Weiteren muss das Verbot geeignet sein, um das Rechtsgut zu schützen. Klar, ein generelles Verbot ist geeignet, es stellt sich nur die Frage, ob die sogenannte Kollektivhaftung gerechtfertigt ist, da sie jedes Mitglied erfasst, völlig unabhängig davon, ob sein individuelles Handeln der behördlichen Argumentation entspricht oder nicht. Ich sehe das keinesfalls.

Der Staat hat alle Instrumente, um Straftaten in jeder Form zu verfolgen. Es gilt für mich daher ganz klar der Individualitätsgrundsatz und wenn diese Instrumente richtig angewandt werden, kann ein mehr an Sicherheit und Ordnung hergestellt werden, die Verschärfung des Vereinsrechts bewirkt es m. E. nicht. Kollektivhaftung ist an dieser Stelle reine Symbolpolitik, was MdB Susanne Mittag in der 2. Lesung im Bundestag mittelbar sogar eingeräumt hat. Motto? „Sie sind noch da, treiben weiterhin ihr Unwesen, aber dann tun sie das wenigstens nicht in Kutte!“

In dritter Instanz muss das konkrete Verbot unter allen geeigneten Mitteln am geringsten in das Grundrecht eingreifen. Das Insignienverbot greift nun aber erheblich in das Vereinsrecht ein und wenn man schon nahezu ausschließlich die Verschärfung auf Basis des Strafrechtes argumentiert, stelle ich mir eher die Frage, warum man dann nicht das Verbot an letztinstanzlichen Urteilen an den im Einzelfall betroffenen Mitgliedern festmacht, statt durch die Kollektivhaftung alle zu rasieren, zumal die Verschärfung ein Lex Generales ist und jeden treffen kann. Es wurde halt nur wie ein Lex Speziales debattiert.

Ich bin kein Jurist, aber das oben Beschriebene ist mein Rechtsverständnis. Das sehe ich zum Beispiel im Kontext zur Forderung nach einem temporären Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen oder in Bezug auf das Verbot des Verbrennermotors genauso. Es mag zwar auf manche skurril wirken, wenn ausgerechnet ein Rocker sich auf rechtsstaatliche Grundsätze bezieht, aber damit konnte ich bisher in nahezu jeder Diskussion bestehen, denn keiner kommt daran vorbei. Letztlich ist es eine Frage von einer Begründung auf der Basis von validen Fakten! Moral ist für mich irrelevant!

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Fazit!

Wenn ihr es ebenso seht wie ich, dann kommt am 09. September nach Berlin zu FioR. Es spielt nämlich keine Rolle wer der Anmelder ist, entweder habt ihr eine klare Postiion zu einem staatlichen Verbot oder eben nicht. Wer Kollektivhaftung im Kontext zum geforderten Fahrverbot ablehnt, dann aber das Verbot von Insignien in dieser Form befürwortet, handelt aus meiner Sicht jedenfalls widersprüchlich. Also, rauf auf die Kisten und ein klares Signal senden! Persönlich und nicht via Tastatur! My 5 Cents!

Der Ablaufplan!

  • FRIDAY 08.09.2023
  • “WELCOME TO THE CITY OF FREEDOM”
  • Anreise und Beginn über die jeweiligen Clubs und Gastronomen
  • SATURDAY 09.09.2023
  • “THE BIG MOTORCYCLE DEMONSTRATION” & “THE INDIAN SUMMER BASH
  • ab 10.00 Uhr – Parkplatz Frankenholzer Weg – 12683 Berlin besetzt
  • ab 11.00 Uhr – Veranstaltungsgelände Alt-Biesdorf 29 – 12683 Berlin geöffnet
  • ca 17.00 Uhr – “THE BIG MOTORCYCLE DEMONSTRATION”
  • Abfahrt vom Parkplatz Frankenholzer Weg
  • Route über B1 – Karl-Marx-Allee – Alexanderplatz – Fernsehturm – Stadtschloss Berlin
  • Unter den Linden – Reichstag – Schloss Bellevue (Amtssitz des Bundespräsidenten)
  • Siegessäule am großen Stern – Straße des 17. Juni – Brandenburger Tor
  • ca 18.00 Uhr – Kundgebung am Platz des 18. März
  • ca 19.00 Uhr – Rückfahrt zum Veranstaltungsgelände Alt-Biesdorf 29
  • ca 19.30 Uhr – “THE INDIAN SUMMER BASH”
  • SHOW – LIVE MUSIC – ROCK AND PARTY DJ – FOOD – DRINKS

Kontakt: https://www.facebook.com/freedomisourreligion

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.