Rechtliches: Fahrten im Konvoi!

Am Beispiel meiner Magazinausfahrten!

Mittlerweile ist es so, dass auch meine Magazinausfarten von der Rennleitung intensiv beobachtet werden. Und letztlich geht es dabei wengistens immer um die Anmeldung von Konvoifahrten. Bis dato bin ich stets davon ausgegangen, dass ab 50 Teilnehmern eine geschlossene Ausfahrt anmeldepflichtig ist. Nun, das Rockerderzernat vom Landkreis Diepholz hat mich im Zusammenhang mit meiner letzten Ausfahrt darüber informiert, dass die Zahl auf 30 gesenkt wurde.

Bei unseren Magazinausfahrten kommen die Teilnehmer aus allen Bereichen. Sie verbindet das Motorradfahren an sich!

Dazu heißt es in der Verordnung:

Zu § 29 Übermäßige Straßenbenutzung
Zu Absatz 1
1 I. Rennen sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z. B. Sonderprüfung mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen (z. B. Rekordversuch). Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppen- oder Einzelstart) kommt es nicht an.
Indizien für das Vorliegen eines Wettbewerbs sind die Verwendung renntypischer Begriffe, die Beteiligung von Sponsoren, gemeinsame Start-, Etappen- und Zielorte, der nahezu gleichzeitige Start aller Fahrzeuge, Startnummern, besondere Kennzeichnung und Werbung an den Fahrzeugen sowie vorgegebene Fahrtstrecken und Zeitnahmen (auch verdeckt) und die Verbindung zwischen den einzelnen Teilnehmern bzw. zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter (per Funk, GPS o. ä.). Die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln oder das Fahren im Konvoi widerspricht dem Renncharakter nicht.
2 II. Das Verbot gilt auch für nichtorganisierte Rennen.
3 III. Zur Ausnahmegenehmigung vgl. § 46 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3, 2. Halbsatz StVO sowie VwV zu § 46 Abs. 2.
Zu Absatz 2
I. Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
1. Motorsportliche Veranstaltungen
Mit erteilter Ausnahmegenehmigung nach Absatz 1 i. V. m. § 46 Abs. 2 wird ein Rennen nach Absatz 1 zur erlaubnispflichtigen Veranstaltung nach Absatz 2.
5 Darüber hinaus sind nicht genehmigungsbedürftige motorsportliche Veranstaltungen dann erlaubnispflichtig, wenn 30 Kraftfahrzeuge und mehr am gleichen Platz starten oder ankommen oder
unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge, wenn wenigstens eines der folgenden Kriterien gegeben ist:
– vorgeschriebene Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit,
– vorgeschriebene Fahrtzeit (auch ohne Bewertung der Fahrtzeit),
vorgeschriebene Streckenführung,
– Ermittlung des Siegers nach meistgefahrenen Kilometern,
– Durchführung von Sonderprüfungen,
Fahren im geschlossenen Verband.

Das Anmeldeverfahren gibt vor, dass man als Ausrichter grundsätzlich den Nachweis einer Versicherung erbringen muss. Je nach Teilnehmerzahl kann die Prämie dafür ganz schön ins Kontor schlagen. In jedem Fall muss der Antrag rechtzeitig erfolgen und die genaue Wegstrecke beinhalten, damit die Behörde checken kann, ob es dort an dem Tag der Ausfahrt Baustellen oder ähnliche Hindernisse gibt, die eine Änderung der Route erforderlich machen.

Bei einer Beteiligung ab 30 Personen ist die Ausfahrt anmeldepflichtig.

Nun sind meine Ausfahrten stets ein Ü-Ei. Ich weiß nie wirklich, wer tatsächlich mitfahren möchte. Das ist ein Problem, denn kommen mehr als 30, ist die Ausfahrt anmeldepflichtig. Wurde kein Antrag gestellt, kann die Behörde die Ausfahrt verbieten. Das erklärt auch meine Nachfrage zur konkreten Teilnahme in der Veranstaltungspage einige Tage vor der Season-End-Magazinausfahrt und die Anwesenheit der Beamten am Rock Pub Wildside am letzten Samstag.

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Da nie alle ihre Teilnahme im Vorfeld bekunden, man möchte sich ja den Rücken frei halten, kann es in Zukunft nur so laufen, dass ich bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 30 die Ausfahrt splitte, denn eine Versicherung werde ich nicht abschließen. Bei einem großen Event wie seinerzeit zu Bikes, Music & More Volume 2 ist das etwas anderes, aber für eine Spazierfahrt im Kiez ist mir der Aufwand dann echt mal zu hoch.

Vielleicht klemme ich mir die Magazinausfahrten ja auch ganz, denn wer hat schon Bock so einen Rock N Roll zu fahren, damit man bei schlechtem Wetter mit 10 Leuten um den Pudding fährt. Und die Zeiten, in denen ich mit Hunderten von Bikes on Tour gegangen bin, scheinen ohnehin vorbei zu sein. Eigentlich schade! Also schwellgen wir mal in Erinnerungen und ziehen uns die beiden Videos rein.

Merke:

Alles was den öffentlichen Straßenverkehr mehr als normal belastet, muss beantragt und im Einzelfall geprüft werden, sofern mehr als 30 Personen in einem geschlossenen Konvoi fahren. Die außerdordentliche Belastung ist auch der Grund für den Nachweis einer zusätzlichen Versicherung. (Niedersachsen)

Hier ein Link zum Thema: https://service.niedersachsen.de/detail?area=Sande&areaId=8663500&pstId=10877701

Fotos: Copyright by bikesmusicandmore / Lars Petersen

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.