Rechtliches: Unfälle bei Konvoifahrten!

Regelmäßig laden wir unsere Leser zu Magazinausfahrten ein, die bis dato teilweise auch sehr gut angenommen wurden. Grundsätzlich bitte ich in der Einweisung darum, dass die Teilnehmer nicht allzu großen Abstand lassen, damit ich vorne das Pack auch noch gut einschätzen kann, um ggf. die Geschwindigkleit zu verringern, falls jemand eine Panne hat oder nicht mitkommt. Ob ich das in Zukunft auch tue, ist fraglich.

Bei unseren Magazinausfahrten wird der Abstand oftmals unterschritten!

Denn von einem Leser wurde ich auf einen Post der Biker Kanzlei aus Pölchow auf deren Facebookseite hingewiesen, der eine gewisse Relevanz für die Magazinausfahrten haben wird. Dieser lautet:

HAFTUNGSAUSSCHLUSS BEIM FAHREN IM PULK

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit dem 18.8.2015 zum Aktenzeichen 22 U 39/14, dass ein stillschweigender Haftungsausschluss für Unfälle durch Regelverletzungen vorliegt.

Einige von uns werden es sicherlich kennen, ich insoweit auch, dass man sich mit anderen zu einer Ausfahrt verabredet und im Pulk die Fahrt antritt.Hierbei bestehen jedoch enorme Haftungsrisiken, wie das obige Urteil zeigt. In dem entschiedenen Fall war eine Gruppe von vier Motorradfahrern auf einer Landstraße unterwegs und sie fuhren sehr dicht hintereinander, wie es beim Fahren im Pulk nun mal so üblich ist.

Vor dem Start des Konvois sollte eine klare Ansage erfolgen.

Dabei kollidierte das erste Motorrad in einer Kurve mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, das zweite Motorrad stürzte dann ebenfalls und auch das dritte Motorrad kam zu Fall. Dem vierten Motorradfahrer gelang glücklicherweise ein Slalom zwischen den liegenden und rutschenden Maschinen und er kam nicht zu Fall. Der zweite Motorradfahrer verklagte daraufhin den dritten weil dieser wegen eines zu geringen Sicherheitsabstandes auf ihn aufgefahren sei.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab, da die vier Motorradfahrer im Pulk gefahren sind und insoweit stillschweigend vereinbart hätten, sich nicht an die Regeln hinsichtlich des Sicherheitsabstandes zu halten.

Wie dieses Urteil zeigt muss man auch beim Fahren im Pulk den Sicherheitsabstand zum jeweils vorausfahrenden einhalten, wenn man nicht etwaiger Schadensersatzansprüche durch ein stillschweigenden Haftungsverzicht verlustig gehen will. (Ende Post der Biker Kanzlei)

Fazit meinerseits!

Persönlich muss ich darüber nicht diskutieren. Wir fahren im Club dicht an dicht. Das war so und wird immer so bleiben. Never ever kommt da jemand auf die Idee einen anderen aus dem Pack zu verklagen. Wenn es nicht über die Versicherung regelbar ist, gilt halt PP = Persönliches Pech!

Bei den Magazinausfahrten kommen allerdings Biker zusammen, die so nie zusammen fahren und i. d. R keine persönliche Bindung haben. Ergo werde ich in der Einweisung zukünftig konkret ansagen, dass jeder den Aspekt Abstand für sich selber klärt. Kommt es zum Unfall wegen zu geringem Abstand gelten daher die von der Biker Kanzlei beschriebenen Umstände, sofern dieser nicht ausreichend war. Und verklagt jemand trotzdem einen Teilnehmer an unseren Ausfahrten, braucht er nie wieder mit mir an den Start gehen.

Hier der Link zum Urteil: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Frankfurt&Datum=18.08.2015&Aktenzeichen=22%20U%2039/14

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.