Info von Mario Empting aus Bremen!
Musstet ihr euch auch schon mal nach einem nicht verschuldetem Unfall mit einer Versicherung auseinandersetzen, weil diese zum Beispiel den Wert beschädigter Schutzkleidung sehr niedrig ansetze. Nehmen wir doch mal die Airbagweste für 800 Tacken Neupreis, für die man nur € 300 Wert ansetzt. Zur Begründung wird dann gerne auf den Zeitwert verwiesen.
Thema Opfermaterial!
Das mag in dem einen oder anderen Fall sogar gerechtfertigt sein, aber wenn es sich um sogenanntes Opfermaterial handelt, setzt Sachverständiger Mario Empting aus Bremen grundsätzlich den Neupreiswert an. Motorradschutzkleidung gehört seiner Meinung nach zum Opfermaterial und ist vergleichbar mit dem Airbag oder dem Sicherheitsgurt bei einem Auto.
Dem Biker fehlt es an der Knautschzone, insofern ist es enorm wichtig, dass er Schutzkleidung trägt. Der Motorradhelm ist sogar per Gesetz vorgeschrieben. Da man nun bei derartiger Schutzkleidung mit steigenden Preisen bessere Qualität und damit höheren Schutz bekommt, ist es seiner Meinung nach völlig indiskutabel, sich durch eine Herabstufung nach dem Motto „Neu für Alt“ (NfA) in seinem Komfort und seiner Sicherheit abstufen zu müssen.
Motorradschutzkleidung kann man auch nicht zweimal benutzen, genauso wie Airbags und Sicherheitsgurte. Haben diese nämlich ausgelöst, wurden sie zum Schutz der Fahrzeuginsassen und seiner Sicherheit geopfert und müssen auf demselben Level erneuert werden. Wenn zum Beispiel ein hochwertiger Integralhelm für € 400,00 getragen wurde, kann es nicht sein, dass durch den Abzug „NfA“ nur noch ein günstigerer, in seinem Komfort und seiner Sicherheit reduzierter Helm, gekauft werden kann.
Bei Motorradschutzkleidungsstücken handelt es sich nicht um einen Gegenstand, der in seiner Leistungsfähigkeit nachlässt, es sei denn, die Motorradschutzkleidung hat den Fahrer bei einem Sturz geschützt. Damit ist die einmalige Aufgabe erfüllt und muss bei nicht verschuldetem Schadenereignis 1 zu 1 ersetzt werden. Deswegen muss laut Mario der Neupreis gelten. Nur so ist es sichergestellt, dass der Motorradfahrer sich wieder so schützen kann, wie es vor dem nicht verschuldeten Ereignis der Fall war.
Mario ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Kraftfahrtzeug-Handwerk der Handwerkskammer Bremen. Keine Ahnung, ob er seine Meinung für sich exklusiv hat, andere Sachverständige den Aspekt Opfermaterial ggf. genauso einschätzen, in seinen Gutachten jedenfalls wird es jedenfalls genauso angewandt, sprich pro Motorradfahrer!